Zum Nachschlagen: der Kontovergleich
Wirtschafts- und finanzspezifische Fachbegriffe sind auf den ersten Blick oft undurchschaubar. Das liegt zum einen an der Vielfalt der Begriffe und daran, dass sie nicht zwingend sprechende Namen tragen. Zum anderen werden sie nicht tagtäglich verwendet. Das Bankkonto ist ein Beispiel dafür. Es hilft als Umschlag- und Lagerplatz für Einnahmen und Ausgaben und kostet Gebühren oder eben nicht. Doch ist es Pflicht? Und welche Varianten gibt es eigentlich?
Der Standard für Privatpersonen und Unternehmer: Giro- und Geschäftskonto
Das private Girokonto ist der Standard, dem sich heute kaum mehr jemand verwehrt. Das erste private Girokonto gibt es sogar schon recht früh. Wichtig sind dann – im Kinder- und Jugendalter – vor allem diese Faktoren:
- die kostenfreie Kontoführung,
- die kostenfreie EC-Karte
- und die Anlage als Guthabenkonto, das nicht ins Minus rutschen darf.
Im besten ist für das Girokonto eine Bank, die über ein großes Netz an Geldautomaten verfügt, an denen kostenlos Geld abgehoben werden kann, empfiehlt die Stiftung Warentest. Die Verbraucherschützer raten dazu, die Angebote mehrerer Banken zu vergleichen. Im besten Fall sind die Rahmenbedingungen für das Kinderkonto so gestrickt, dass es bis ins Erwachsenenalter begleiten kann als
- Schülerkonto,
- Azubikonto
- oder Studentenkonto.
Nicht selten hat das Konto auch über die Studienzeit hinweg Bestand, wird dann jedoch meist in ein Erwachsenenkonto umgewandelt.
Das Geschäftskonto ist das Pendant zum privaten Girokonto. Es ist jedoch speziell für Unternehmer. Das Geschäftskonto bietet dieselben Funktionen wie das private Geschäftskonto. Unternehmer können damit
- Daueraufträge verwalten,
- Lastschriften und Überweisungen initiieren
- und das Geschäftskonto via Online-Banking führen.
Einige Geschäftskonten sind kostenlos, andere Anbieter verlangen Kontoführungsgebühren. Wie sich berechnen, ob eine monatliche Grundgebühr oder Einzelgebühren für bestimmte Transaktionen erhoben werden, ist abhängig von der jeweiligen Bank. Wer sich als Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständiger um ein Geschäftskonto bemüht, kann in einem Geschäftskontenvergleich die Angebote der Banken besonders übersichtlich vergleichen. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, ein Geschäftskonto anzulegen. Allerdings erleichtert die Trennung von privaten und unternehmerischen Finanzen die Buchhaltung.
Das unterscheidet das Darlehens- und Kreditkartenkonto
Mit dem Darlehenskonto kommen nur diejenigen in Berührung, die Geld bei einem Kreditinstitut aufnehmen. Zeitgleich zur Kreditaufnahme wird dann ein Darlehenskonto eröffnet,
- über das die Auszahlung des Darlehens erfolgt
- und auf das die Rückzahlungen eingehen, die vertraglich geregelt sind.
Das Darlehenskonto ist demnach ständig im Minus und zwar solange, bis der Kredit vollständig getilgt wurde. Der Unterschied zu einem Privat- und Geschäftsgirokonto ist, dass für ein Darlehenskonto keine Kontoführungsgebühren erhoben werden dürfen. In einer Begründung des Oberlandesgerichts aus dem Jahr 2011 heißt es, dass vor allem das Kreditinstitut Vorteile durch ein Darlehenskonto habe und demzufolge keine Kontoführungsgebühren erheben darf. Auch an dieser Stelle lohnt es sich, das Kleingedruckte explizit zu prüfen.
Das Kreditkartenkonto dokumentiert in gewisser Weise die Rechnungen, die noch nicht bezahlt wurden, jedoch in einem anderen Stil. Immer wenn die Kreditkarte als Zahlungsmittel dient, steht der Verbraucher zunächst
- im Laden,
- im Online-Shop
- oder an der Tankstelle in der Kreide.
Trotzdem wurde das Geld nicht von seinem Kreditkartenkonto abgebucht. Die Rechnung wird aber häufig schon als „bezahlt“ deklariert. Final abgebucht wird die Rechnung erst nach Ablauf eines gewissen Zeitraums. Für viele Verbraucher ist das die große Gefahr an der Kreditkarte, denn gezückt ist sie schnell. Allerdings verlieren einige durch die zeitversetzte Abbuchung den Überblick über ihre Finanzen.
Noch gefährlicher sei das System der Revolving-Kredikarte, heißt es im Verbraucherportal des bayerischen Staatsministeriums. Dieses basiert darauf, dass nicht der gesamte Rechnungsbetrag zeitversetzt abgebucht wird, sondern nur ein Teilbetrag. Die finale Abrechnung, die Abbuchung vom Kreditkartenkonto, sorgt dann nicht selten für das böse Erwachen. Das Kreditkartenkonto ist in der Praxis meist kein extra Konto sondern ein Verbundkonto, von dem die Rechnungen bezahlt werden, die mit der Kreditkarte beglichen werden.
Klassische Anlageformen kommen aus der Mode – Konten bleiben
Wer die Meldungen zu aktuellen Zinssätzen auf Erspartes aufmerksam studiert, der kommt heutzutage immer häufiger zu dem Ergebnis, dass die klassische Geldanlage auf einem Konto kaum mehr Ertrag bringt. Vom Sparbuch ist nur noch selten die Rede. Tages- und Festgeldkonten sind daraus geworden, bringen aber mitnichten denselben Ertrag wie in der Vergangenheit. Beide Anlagevarianten punkten mit Sicherheit, was laut Investment-Barometer nach wie vor gut ankommt. Das heißt, dass das Geld auf das Konto „gelegt“ wird und dort bleibt. Da der Leitzins der Europäischen Zentralbank auf sehr niedrigem Niveau ist und dort voraussichtlich vorerst auch bleiben wird, sind auch die Erträge bei Tages- und Festgeldkonto weiterhin gering.
Der Direktvergleich zeigt:
- Das Tagesgeldkonto ist die flexible Form des Sparbuchs. Wird das Geld benötigt, das auf dem Tagesgeldkonto angespart wurde, ist es schnell verfügbar. Dazu ist meist nur eine Übertragung des gewünschten Geldbetrags auf das Referenzkonto nötig. Das Tagesgeldkonto wird in der Praxis heute häufig als Sparbuch angesehen – mit im besten Fall einem geringen Zinsertrag.
- Das Festgeldkonto hingegen ist für bis zu zehn Jahre gebunden. Um Geld fest anzulegen, muss also der Plan für die nächsten Jahre recht solide durchdacht sein. Zudem ist es ratsam, nicht das komplette Sparvermögen fest anzulegen, sondern nur den Teilbetrag, der sicher nicht benötigt wird. Der „Lohn“ für das festangelegte Geld ist ein Zinssatz, der über die komplette Laufzeit bezahlt wird.