Erst mal @weiter oben: Stimmt die Verbeamtung von Externen im gehD soll angeblich nicht so selbstverständlich sein, wie im hD. Wie es genau aussieht (gar keine Verbeamtung von Externen?!) kann ich aber auch nicht sagen.
Und dann zu:
BBkler schrieb:
Die Bewertung der Stelle mit E11 bringt Dir bei der
Verbeamtung Nichts. Wenn Du verbeamtet wirst, wird die
Besoldung zuerst A9 betragen, nach vier Jahren (bei sehr
guten Leistungen evtl. nach drei) erfolgt die Beförderung
nach A10 und nach weiteren drei Jahren (bei sehr guten
Leistungen zwei Jahre) die Beförderung nach A11 und erst nach
mindestens einem weiteren Jahr die Beförderung nach A12 (so
wie die Stelle anscheinend bewertet ist). Den Dienstposten
hast Du bis dahin mindestens schon zwei Mal gewechselt.
Stimmt theoretisch. Grundsätzlich fängt nach der Verbeamtung jeder im Eingangsamt der Laufbahn an. Also hD A13 und gehD A9. Aber es werden ja Berufserfahrung und die ein oder andere andere Sache (Bund, Promotion...) angerechnet, so dass man auch in ein Beförderungsamt (A10 bzw. A14) verbeamtet werden kann, wenn die nötigen Zeiten zusammen kommen. Nur ins Endamt kann man nicht verbeamtet werden. Ich gehe jetzt nicht auf die Details der Rechnung und die Million Ausnahmen ein, da muss man den Einzelfall betrachten und am Ende kommt es eh anders als man denkt.
Nehmen wir aber mal ein vereinfachtes Beispiel. Der TE hätte seit seinem Bachelor 4 Jahre bei der Genossenschaftsbank gearbeitet und das wird als dem gehD gleichwertig anerkannt.
Dann arbeitet er 2-3 Jahre bei der BBK als Angestellter und wird, um es rund zu machen, nach 3 Jahren verbeamtet (wie gesagt wäre das im hD der Fall, wie es im gehD ist steht auf einem anderen Blatt). Er hätte zum Zeitpunkt der Verbeamtung also 4+3=7 Jahre Berufserfahrung. Davon werden 2,5 (oder waren es 3?) Jahre "abgezogen" um die Laufbahnbefähigung (Referendariat) zu ersetzen bzw. zu erlangen. 7-2,5=4,5 Jahre.
4,5 > 4 Jahre die man in A9 bleibt bevor man A10 wird (wenn die Angabe des BBKlers oben stimmt, kenne mich wie gesagt mit dem gehD nicht so aus). Weil 4,5>4 wird nach A10 verbeamtet und 0,5 Jahre werden auf die Wartezeit auf A11 angerechnet, so dass Du nach 2,5 statt 3 weiteren Jahren (und je nach Leistung schneller) regulär A11 wirst.
Von einem notwendigen Dienstpostenwechsel weiß ich nichts, aber im Zweifel weiß das der Poster oben besser, da er sich mit dem gehobenen Dienst auszukennen scheint.
Persönliche Meinung: Wer früh (nach der Uni oder jedenfalls ohne Spirenzchen wie erst Bachelor, dann gearbeitet, dann Master...) und im hD in der BBK anfängt hat mit der BBK einen der besten Arbeitgeber im ÖD erwischt und bekommt ein sehr faires Gesamtpaket. Dass das nichts für jeden ist, ist klar. Wer sich aber grundsätzlich mit den Rahmenbedingungen einer Behörde und des ÖD anfreunden kann, der ist dort sicherlich sehr gut aufgehoben.
Wenn es um den gehobenen Dienst geht wäre ich da deutlich vorsichtiger in der Beurteilung und schließe mich der oben gemachten Aussage an, dass das in der Privatwirtschaft der bessere Deal sein könnte. Andererseits ist eine Genossenschaftsbank jetzt auch nicht Goldman um es mal überspitzt zu sagen. Dem TE aber etwas zu raten liegt mir fern. Zu wenige Infos über Ziele und Vorstellungen.
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