WiWi Gast schrieb am 03.04.2024:
Hallo Zusammen,
bei uns im Konzern wurden sozialverträglicher Stellenabbau angekündigt. Keine betriebsbedingte Kündigungen. Leider wird meine Stelle auch dabei sein. Ich bin in einem IGM Konzern angestellt. ERA 12 b mit 40 h. Eine Art Projektmanager im Ops Bereich. Prozesse etc. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Was passiert, wenn ich keinen anderen Job intern finde und keinen Aufhebungsvertrag annehme?
Ich wäre bereit auch was anderes zu machen bzw. Eine ERA Stufe runter zu gehen. Wir gründen gerade Familie.
Hat jemand von euch Erfahrung wie die AGs hier vorgehen?
Danke euch.
Manu
Ich hab das auf Arbeitgeberseite (Controlling Abteilung) meines Konzerns (großer IGM MDAX) mitgemacht.
Die Zentrale einer Division wirde von ca. 120 MA auf <30 MA (incl. Board, HR, IT, Legal, Controlling) verkleinert.
Das beeindruckende zuerst: Das Business ging danach normal weiter. Das hat mir gezeigt, dass man die meisten Funktionen in der Verwaltung wirklich nicht benötigt und die Leute sich meistens mit sich selbst beschäftigen.
Zum Vorgehen:
Es wurden Listen erstellt. Low Performer Systemrelevante Funktionen und High Performer. System relevante Funktionen unf wechselwillige High Performer wurden gesperrt und teilweise mit "Halteklauseln" ausgestattet: " Wenn Du bis 31.12.2025 nicht kündigst, erhälst Du einen Bonus von xx.000 EUR". System relevant waren zum Beispiel bestimmte IT Funktionen, ohne die das Business nicht weiter betrieben werden konnte oder Accounting Funktionen, die für Jahresabschlüsse benötigt wurden.
Low Performer (oder eher "Rollenbeschreibungen") wurden mit dem Betriebsrat besprochen. Es gab mehrere Optionen:
Wechsel zu einer anderen Einheit (und teilweise Standort), PEAG (2 Jahre in eine Auffanggesellschaft mit Zugang zum internen Arbeitsmarkt des Konzerns und externen Partner des Konzerns) oder direktes Abfindungsangebot/Aufhebungsvertrag.
Die Konditionen der PEAG Leute war am besten, dam man innerhalb der 2 Jahre weiterhin sein Gehalt erhielt, aber nicht arbeiten musste. Außerdem gabs einen Bonus bei vorzeitigem Wechsel. Ich hätte das gerne gemacht, war aber leider auf der gesperrten Liste.
Aufhebungsverträge entsprachen der Industrienorm.
Falls ein MA angenommen hätte, hätte es längere rechtliche Auseinandersetzungen gegeben. Grundsätzlich musst Du aber nichts unterzeichnen. Wenn der AG aber nachweisen kann, dass er Dir viele vertretbare Alternativen angeboten hat, Du diese aber nicht angenommen hast, kann er Dich trotzdem loswerden. Ich will ehrlich sein, das kam bei uns nicht vor, weil dieses Prozedere zu lange und teuer für beide Seiten gewesen wäre. In der Regel erhöht der AG das Angebot.
Meine persönliche Meinung und Reaktion nach dieser Erfahrung: Rechtschutzversicherung für Arbeitnehmer abgeschlossen.
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