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Ehrlichkeit oder "Notlüge" zum aktuellen Arbeitsverhältnis

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WiWi Gast

Ehrlichkeit oder "Notlüge" zum aktuellen Arbeitsverhältnis

Moin,

nächste Woche habe ich ein Vorstellungsgespräch bei meinem Wunsch AG inkl. Wunschstelle. Stelle ist Top, Gehalt auch sehr gut.

Derzeit arbeite ich noch bis zum 31.12. im öD, habe bereits gekündigt, da die Kündigungsfrist sehr lange ist (hätte ich jetzt nicht gekündigt, wäre der nächste Anfangstermin erst der 01.04.16!).
Einen neuen Vertrag hätte ich schon vorliegen, auch öD, habe mir aber noch Bedenkzeit erbeten.

Nun habe ich einen Personalbogen bekommen, in dem man angeben muss, ob das aktuelle Arbeitsverhältnis (un)gekündigt ist und wann man anfangen kann.

Soll ich einfach die Wahrheit sagen mit Verweis auf lange Kündigungsfrist und schon vorhandenem neuen Angebot der anderen Behörde?

Das ist zwar Ehrlich, nur habe ich evtl. Schiss, dass mein Wunsch Ag irgendwas da reininterpretiert von wegen der kündigt ohne neue Stelle bzw. wurde vielleicht gekündigt. Und was denkt er zu dem anderen neuen AG, wo ich mir noch Bedenkzeit erbeten habe?

Oder mache ich mir da zu viele Gedanken und es ist ggf. sogar positiv.

Alternativ einfach sagen man ist ungekündigt und kann zum Datum X anfangen, was ja dann eine Lüge wäre.

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WiWi Gast

Re: Ehrlichkeit oder "Notlüge" zum aktuellen Arbeitsverhältnis

Nicht lügen! Und sei es nur, weil du deinen "Wunschjob" schneller wieder los bist als du "aber aber" sagen kannst, wenn es rauskommt...

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WiWi Gast

Re: Ehrlichkeit oder "Notlüge" zum aktuellen Arbeitsverhältnis

fülle halt nur die Frage zum frühestmöglichen Eintrittsdatum aus.

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WiWi Gast

Re: Ehrlichkeit oder "Notlüge" zum aktuellen Arbeitsverhältnis

Woher weißt du jetzt schon wie das Gehalt bei der Stelle ist, wenn dir das Vorstellungsgespräch noch bevorsteht? Oder ist es Tarif?

Was hat es deinen potentiellen neuen AG zu interessieren, ob du dein aktuelles AV bereits gekündigt hast oder nicht?

Ich sehe ein dass ein neuer AG wissen will, ob man aktuell (zum Zeitpunkt der Bewerbung) noch beschäftigt ist oder nicht.
Dass er wissen will, wann du loslegen kannst ist klar.

Aber ob man jetzt sein aktuelles AV schon gekündigt hat ist doch egal, solange man sich noch in der Anstellung befindet.

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WiWi Gast

Re: Ehrlichkeit oder "Notlüge" zum aktuellen Arbeitsverhältnis

Ganz ehrlich, was ist das für eine Frage?
Wie jeder weiß, gibt es einige sehr wenige Fälle, in denen Lügen rechtlich i.O. wären, wie z.B. bei Schwangerschaften und anderen verbotenen Fragen.

Warum sollte es für deinen neuen Arbeitgeber einen Unterschied machen, ob du nun zum 1.1. anfängst weil du dir nen Urlaub gönnst oder weil deine Kündigung eben erst dann wirksam wird? Wenn dir der Vertrag vorliegt, ist es auch vollkommen gleichgültig, ob der neue Arbeitgeber da irgenwas rein interpretiert, Vertrag ist Vertrag. Durch die Lüge bei der Einstellung kann dir fristlos gekündigt werden, das sollte dir klar sein.

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WiWi Gast

Re: Ehrlichkeit oder "Notlüge" zum aktuellen Arbeitsverhältnis

"Soll ich einfach die Wahrheit sagen mit Verweis auf lange Kündigungsfrist und schon vorhandenem neuen Angebot der anderen Behörde?"

Im Fragebogen kannst du ja schlecht schreiben. "Gekündigte Stelle, aber bereits Angebot von X."

Hier wäre mein Tipp, anzugeben, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt ist und möglicher Beginn der 01.01.2016 ist.

Vermutlich wirst du im Gespräch gefragt werden, was dahinter steckt. Dann kannst du ganz einfach blumig mit "neuen Herausforderungen" argumentieren, dass du aufgrund der langen Frist selbst gekündigt hast und derzeit die "Möglichkeiten auslotest". Dann hast du alles gut verpackt, alle Infos gegeben.

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WiWi Gast

Re: Ehrlichkeit oder "Notlüge" zum aktuellen Arbeitsverhältnis

Ja genau... alles schön verpackt und der AG kann dich vom Gehalt drücken... NUR darum geht es bei der Frage. Siehe mein vorheriger Post... Nicht ausfüllen

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WiWi Gast

Re: Ehrlichkeit oder "Notlüge" zum aktuellen Arbeitsverhältnis

Hallo,

ja ist Tarif, plus ich kenne jemanden der die intere Stellenbewertung genau weiß.

Der Vertrag den ich meine ist von einer anderen Firma, soll heißen, ich habe gerade gekündigt, musste ich, da sonst erst Kündigung zum 31.03.16 möglich. Kurz darauf habe ich denn eine mündliche Zusage bekommen, von einem anderen AG im öD. Vertrag kommt jetzt.

Nächste Woche habe ich wie gesagt den Termin bei meinem Wunsch-AG.
Den Bogen habe ich per Mail bekommen, soll ihn ausfüllen und mitbringen.
Dann werde ich einfach ehrlich reinschreiben und das eben mündlich so erwähnen.

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WiWi Gast

Re: Ehrlichkeit oder "Notlüge" zum aktuellen Arbeitsverhältnis

"Ja genau... alles schön verpackt und der AG kann dich vom Gehalt drücken... NUR darum geht es bei der Frage."

Nein, darum geht es nicht. Nur unseriöse Unternehmen würden in der Form reagieren: "Oh, sie haben ja schon gekündigt, d.h. Sie sind jetzt ordentlich unter Druck und würden aus Mangel an Alternativen auch für 5k weniger bei uns anfangen..."

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WiWi Gast

Re: Ehrlichkeit oder "Notlüge" zum aktuellen Arbeitsverhältnis

Ich finde nicht, dass es jemanden was angeht. Wenn ich selbst schon gekündigt habe, oder vielleicht gekündigt wurde oder mir mitgeteilt wird, dass man sich in 6 Monaten von mir trennen wird (bei nur 6-wöchiger Kündigungsfrist, so war das nämlich bei mir), weiß der potentielle AG, dass man unter Druck steht und nutzt dies, wenn er kann, aus.

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