Statistik: Bodennutzungshaupterhebung und Erhebung über die Viehbestände
Was beschreiben die Bodennutzungshaupterhebung und die Erhebung über die Viehbestände?
Wie genau sind die Ergebnisse der Erhebungen?
Auf Grund der Mitte 1998 in Kraft getretenen Neufassung des Agrarstatistikgesetzes wurden ab 1999 Änderungen gegenüber der bisherigen Erhebungspraxis wirksam, die sich auch auf die Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit denen vorangegangener Erhebungen auswirken: Die Erhebungen werden bei einem einheitlichen Betriebskreis durchgeführt und für die Erhebungen im Mai wird ein gemeinsamer Fragebogen genutzt. Im Rahmen der Harmonisierung der agrarstatistischen Erhebungen wurde die eine Auskunftspflicht begründende untere Erfassungsgrenze der landwirtschaftlich genutzten Fläche von einem auf zwei Hektar angehoben; gleichzeitig wurden die Mindesttierbestände und Mindestanbauflächen von Spezialkulturen präzisiert. Bei der Interpretation der Ergebnisse aus verschiedenen Erhebungen ist zu beachten, dass die Erhebungen seit 2003 nur noch im vierjährlichen Abstand total durchgeführt werden und in den dazwischen liegenden Jahren - wie auch 2005 - nur repräsentative Ergebnisse vorliegen.
Dabei sind für die Ergebnisse zu den Hauptnutzungs- und Kulturarten sowie den Viehbeständen insgesamt die stichprobenbedingten Fehler auf Grund der hierauf ausgerichteten Stichprobenziehung im Allgemeinen gering. Ein Nachweis erfolgt durch die Berechnung des einfachen relativen Standardfehlers für repräsentative Ergebnisse mit dem Aufbereitungsprogramm der Agrarstrukturerhebung. Im Bereich der nicht-stichprobenbedingten Fehler werden die Antwortausfälle rechnerisch bereinigt. Zudem findet eine Korrektur von falschen Angaben durch Plausibilitätskontrollen beziehungsweise Rückfragen der Statistischen Landesämter bei den Betrieben statt.