Statistik: Finanzvermögen des Staatssektors
(destatis - Finanzvermögen) - Was beschreibt die Statistik, wie wird sie erhoben und wann veröffentlicht?
Wie wird die Statistik berechnet?
Die Statistik über das Finanzvermögen des Staats wird seit 2004 jährlich zum Stichtag 31. Dezember als Totalerhebung durchgeführt. Als Basis für die Auskunftserteilung dienen vor allem die Ergebnisse aus den Rechnungsabschlüssen der staatlichen und kommunalen Haushalte sowie aus den Jahresabschlüssen der mehrheitlich-öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Sektors Staat. Die Erhebung über das Finanzvermögen ist somit eine Sekundärstatistik.
Die Daten des Bundes (einschließlich seiner Sondervermögen) und der Länder sowie der Fonds, Einrichtungen und Unternehmen in mehrheitlichem Bundesbesitz werden zentral vom Statistischen Bundesamt erhoben, die der übrigen Einheiten dezentral von den jeweiligen Statistischen Landesämtern (Sitzland).
Rechtsgrundlage für die Erhebung bildet das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (Bundesgesetzblatt (BGBl) I Seite 438) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I Seite 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2005 (BGBl. I Seite 1.534). Es werden die Angaben zu Paragraph 5 Nummer 4 Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) erhoben. Die Berichtskreisabgrenzung der Fonds, Einrichtungen und Unternehmen erfolgt nach der Verordnung (EG) Nummer 2 223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 95) auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 310 vom 30. November 1996, Seite 1 und folgende Seiten).
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