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Gutes betriebliches Eingliederungsmanagement - im besten Fall eine Win-Win-Situation

Längere oder häufige Fehlzeiten sind für Unternehmen eine finanzielle Belastung, da die Arbeitsabläufe unterbrochen werden. Zudem entstehen häufig Eingliederungsprobleme, wenn ein Arbeitnehmer längere Zeit abwesend war. Daher wurde 2004 die Verpflichtung der Arbeitgeber zum Angebot eines betrieblichen Eingliederungsmanagements eingeführt. Wird dieses optimal gestaltet, dann profitieren das Unternehmen und der Mitarbeiter beide von den Maßnahmen.

Ein Ausschnitt, der Uniklinik Münster.

Welche Vorteile ergeben sich durch das betriebliche Eingliederungsmanagement?
Das betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) soll sicherstellen, dass der Arbeitnehmer die richtige Unterstützung erhält, um schnellstmöglich wieder arbeitsfähig zu sein. Problematisch ist hierbei unter anderem der demografische Wandel, der zu einer Erhöhung der altersbedingten Fehlzeiten führt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können in diesem Zusammenhang besprechen, ob Entlastungen am Arbeitsplatz möglich sind. Führt die ausgeübte Tätigkeit dazu, dass der Mitarbeiter krank wird, dann sollte und muss die Gestaltung der Arbeit überdacht werden. Das Ziel ist es, den Arbeitsplatz zu erhalten und dem Unternehmen wieder die ursprüngliche Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. 

Die gesetzlichen Grundlagen für das BEM
Im Neunten Buch Sozialgesetzbuch ist in § 84 geregelt, dass ein Arbeitnehmer genau dann zur Handlung verpflichtet ist, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres entweder wiederholt oder ununterbrochen länger als sechs Wochen arbeitsunfähig gewesen ist. Er muss bei Vorliegen dieser Voraussetzung dem Mitarbeiter ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten. Durch geeignete Maßnahmen soll einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden beziehungsweise die Arbeitsunfähigkeit soll zunächst einmal überwunden werden. Durch gemeinsame Zusammenarbeit muss geklärt werden, wie der Arbeitsplatz gesichert werden kann. 

Die richtigen Maßnahmen ergreifen
Das Gesetz trifft keine genauen Vorgaben, in welcher Form das betriebliche Eingliederungsmanagement realisiert werden kann. In der Praxis hat sich als erster Schritt das Krankenrückkehrgespräch bewehrt. Im Rahmen eines Treffens wird besprochen, ob betriebsbedingte Gründe für die Krankenzeiten vorliegen und welche Maßnahmen als Vorbeugung durchgeführt werden können. Allerdings müssen Arbeitnehmer hierbei beachten, dass sie nicht uneingeschränkt zur Auskunft über die Krankheit verpflichtet sind und sich im Vorfeld über ihre Rechte informieren sollten. Ein gutes betriebliches Eingliederungsmanagement berücksichtigt die Rechte der Arbeitnehmer, sodass eventuell eine Aufklärung der Mitarbeiter vor Beginn des Gespräches in Frage kommt. Sowohl beim Krankenrückkehrgespräch als auch beim gesamten BEM müssen unter Berücksichtigung der Zustimmung des Arbeitnehmers der Betriebsrat beziehungsweise der Personalrat hinzugezogen werden. 

Mögliche Inhalte des BEM
Werden Arbeitnehmer mit dem Angebot des BEM konfrontiert, dann denken sie als erstes an eine mögliche Kündigung. Diese soll durch das betriebliche Eingliederungsmanagement jedoch umgangen werden. In einem Gespräch kann beispielsweise eine stufenweise Wiedereingliederung vereinbart werden. Gegebenenfalls ist auch eine Umstrukturierung des Arbeitsplatzes möglich. Ist die Belastung für den Mitarbeiter zu hoch, kommen eventuell andere Einsatzmöglichkeiten in Frage. Es muss sichergestellt werden, dass der Arbeitsplatz nicht für die Fehlzeiten verantwortlich ist. Sollte die Tätigkeit eine starke Beanspruchung des Rückens verursachen und leidet der Arbeitnehmer unter Rückenproblemen, dann wird bei Fortführung der Arbeit keine Besserung eintreten.

Ein Dachdecker in Arbeitskleidung arbeitet an einem Hausdach. Zu einem guten betrieblichen Eingliederungsmanagement nach bspw. Rückenproblemen könnte ein anderer Arbeitsplatz im Betrieb notwenig sein.

Möglich ist ein Umbau des Arbeitsplatzes, wodurch eine Entlastung realisiert werden kann. Oder es kann eine Umschulung stattfinden, durch welche eine andere Beschäftigung im Unternehmen angestrebt wird. Ein gutes betriebliches Eingliederungsmanagement bedarf einer guten Vorbereitung. Nur wenn alle Stärken und Schwächen des Arbeitnehmers bekannt sind, können Lösungen gefunden werden. Voraussetzung für das BEM ist, dass beide Parteien den Willen für Veränderungen besitzen. Oftmals steht der Vorwurf im Raum, dass Arbeitnehmer lediglich "blau machen". Daher steht zu Beginn des BEM ein Gespräch, durch welches Vertrauen geschaffen werden soll. Arbeitnehmer sollten in keinem Fall Erklärungen oder Verträge sofort unterzeichnen, sondern ausreichend Zeit erhalten, sich juristisch abzusichern. Dieser Aufschub gehört zu einem fairen Umgang miteinander und sorgt dafür, dass das BEM erfolgreich realisiert werden kann.