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Arbeitsvertrag: Textform ersetzt Schriftform – SMS und E-Mail werden rechtskräftig

Eine Hand hält ein Smartphone.

In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?

Befristeter Arbeitsvertrag: Verfall von Urlaubsansprüchen

Urlaub Studentenleben

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen zum Verfall von Urlaubsansprüchen vorgelegt. Nach deutschem Gesetz ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer Urlaub im Urlaubsjahr zu gewähren. Diese Urlaubsansprüche dürfen nach dem Urlaubsjahr nicht verfallen, weil der der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch hätte wahrnehmen können.

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Keine Bezahlung trotz Vertrag

Letzter Beitrag von WiWi Gast,

Natürlich ist das nicht rechtens. Wenn dein Vertrag mit 20h/Woche bis Ende August läuft dann muss dich dein AG auch bezahlen - völlig unabhängig davon ob er dir Aufgaben geben kann oder nicht. Was ...

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Vertragskonditionen

Letzter Beitrag von WiWi Gast,

Naja, so Standardsachen müssen halt geklärt werden. Du sollest dich vorab informieren, was in der Branche / Position üblich ist. - Fixgehalt (kommt auf U, Branche, Position an) - wird es Boni g ...

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Headhunter Vertrag bestätigen

Letzter Beitrag von WiWi Gast,

Ich bin Headhunter bei Korn Ferry. Unterschreib auf keinen Fall irgendwas. Der Headhunter der dich vermittelt hat, scheint kein Mandat gehabt zu haben und möchte was in der Hand haben, um sein Honor ...

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