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AltersvorsorgebAV

Betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer

Gesellschafter-Geschäftsführer übernehmen Tag für Tag viel Verantwortung. Was sie mit Blick auf ihre eigene Zukunft nicht vergessen sollten: Sie tragen auch Verantwortung für ihre Altersvorsorge. Für ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) eignet sich besonders die Unterstützungskasse. Doch dieser Durchführungsweg ist nicht nur sehr attraktiv, sondern auch sehr komplex.

Die Worte BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE auf einer Kreidetafel geschrieben.

Unterstützungskasse: Vermittler und Steuerberater mit ins Boot nehmen
München, 17.01.2018 (c) - Die Unterstützungskasse wickelt die betriebliche Altersvorsorge (bAV) für das Unternehmen ab. Konkret bedeutet das, dass sie nicht nur den Ansparprozess organisiert, sondern auch die Renten an die Versorgungsempfänger auszahlt. Als Durchführungsweg ist sie vor allem aus zwei Gründen beliebt: Zum einen können hier die Gehaltsteile nahezu unbegrenzt steuerfrei umgewandelt werden. Zum anderen bleibt in der Regel die Bilanz unberührt. Außerdem kann das Unternehmen arbeitgeberfinanzierte Beitragsanteile als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Entsprechend stellt der Steuergesetzgeber hohe Anforderungen an die Versorgungszusage.

„Das Finanzamt prüft unter anderem die Ernsthaftigkeit, Erdienbarkeit, Angemessenheit, Finanzierbarkeit sowie die Einhaltung der Probezeit und Wartezeit“, so bAV-Experte Thomas Vietze vom Continentale Versicherungsverbund. „Wer eine solche Form der bAV plant und einrichtet, sollte außer langjährig erfahrenen bAV-Spezialisten den Steuerberater mit ins Boot nehmen.“

Vorteile der Unterstützungskasse

Fallstricke vermeiden
Für Unternehmer ist es daher ratsam, sich eingehend zu informieren. Des Weiteren sollten sie darauf achten, dass alle steuerlich maßgeblichen Kriterien eingehalten werden. Welche Fallstricke lauern, lässt sich beispielhaft an den Erfordernissen Probe- und Wartezeit verdeutlichen: Für die beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eines neu gegründeten Start-up-Unternehmens soll eine betriebliche Altersvorsorge über eine Unterstützungskasse eingerichtet werden. Zuvor müssen aber die Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Probezeit ihre Eignung für die Aufgabe nachweisen. Diese sollte über den Steuerberater geklärt und dokumentiert werden. Als Faustregel für die Probezeit gelten hier zwei bis drei Jahre. Wenn eine GmbH neu gegründet wird, beträgt die Wartezeit fünf Jahre. Und wenn der Geschäftsführer bereits früher mit der bAV starten möchte? Dann kann vorab der Steuerberater klären, ob Ausnahmeregelungen greifen. Er holt dann eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt ein.

„Bei unerfüllter Probe- und Wartezeit unterstellt das Finanzamt, dass die Zuwendungen an die Unterstützungskasse nicht betrieblich veranlasst waren. Sie dürfen dann nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden – auch nicht nach dem Ende der Wartezeit“, weiß Thomas Vietze. „Beginnen Sie am besten erst mit der bAV, wenn die Wartezeit erfüllt ist. Auf jeden Fall sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das kann über eine Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung gelöst werden.“