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Anlage, Aktien & VermögenVL

Vermögensbildung 7 - VL 5: Staatliche Förderung

Ob Vermögenswirksame Leistungen, Riester-Rente, Bausparen oder Aktienanlage: Finanzielle Vorsorge ist für jeden Berufseinsteiger ein wichtiges Thema. Wir zeigen, welche Anlageformen am günstigsten sind. Im siebten Teil geht es um die staatliche Förderung von VL.

Vermögensstruktur: Geld, Aktien, Anleihen, Gold

Anlageart, Einkommensgrenze
Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat vermögenswirksamen Leistungen, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

Von Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Dividenden) bleibt ab 2002 wegen des Halbeinkünfteverfahrens ein Teil steuerfrei. Für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage wird das zu versteuernde Einkommen um diesen steuerfreien Betrag erhöht. Hat man also als Lediger ein zu versteuerndes Einkommen von 17.500 Euro und 500 Euro an steuerfreien Dividenden aus dem Halbeinkünfteverfahren, beträgt das zu versteuernde Einkommen für diese Berechnung 18.000 Euro. Weil man dann über der Grenze von 17.900 Euro liegt, gibt es keine Arbeitnehmer-Sparzulage mehr.

Höhe der Förderung
Je nach Anlageform ist die Arbeitnehmer-Sparzulage unterschiedlich hoch. Beim Bausparen bekommt man als Arbeitnehmer-Sparzulage 10 % der angelegten vermögenswirksamen Leistungen, beim Beteiligungssparen sind es 20 %. Gefördert wird jedoch nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.

 

 

So hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage
Anlageform Förderhöchstbetrag
Sparzulage pro Jahr
Bausparen
480,00 Euro
10 %
48,00 Euro
Beteiligungssparen
408,00 Euro
20 %
81,60 Euro
Gesamtförderung
888,00 Euro
x
129,60 Euro


Tipp: Förderung zweimal nutzen

 

 

 

Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage
Die Arbeitnehmer-Sparzulage muss auf amtlichen Vordrucken beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Bei der Einkommensteuererklärung muss lediglich auf dem vierseitigen Hauptformular auf Seite 1 oben zusätzlich angekreuzt werden: »Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage«. Der Einkommensteuererklärung muss die Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (Anlage VL) beigefügt werden, die man von seinem Anlageinstitut (z.B. Bank, Bausparkasse) bekommt. In der Anlage N in der entsprechenden Zeile die Anzahl der Bescheinigungen angeben.

Wer keine Einkommensteuererklärung abgibt, muss beim Finanzamt einen gesonderten Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage stellen. In diesem Fall muss auf dem vierseitigen Hauptformular nur angekreuzt werden: »Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage«. Zusätzlich die Anlage N und die Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen abgeben. Der Antrag muss jeweils spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahres gestellt werden, für 2003 also bis spätestens Ende 2005.
 


Auszahlung
Wenn das Finanzamt die Arbeitnehmer-Sparzulage bewilligt, heißt das noch nicht, dass man sie auch sofort ausgezahlt bekommt. Das Finanzamt hat zwei Möglichkeiten:

Wer keine Arbeitnehmer-Sparzulage erhält, weil er über der Einkommensgrenze liegt, sollte trotzdem nicht auf die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen verzichten. Insbesondere folgende Möglichkeiten könnten interessant sein:


Hinweis
Diese Serie präsentiert euch WiWi-TReFF in Zusammenarbeit mit den
der Akademischen Arbeitsgemeinschaft.
www.startertipps.de