Vermögensbildung 7 - VL 5: Staatliche Förderung
Ob Vermögenswirksame Leistungen, Riester-Rente, Bausparen oder Aktienanlage: Finanzielle Vorsorge ist für jeden Berufseinsteiger ein wichtiges Thema. Wir zeigen, welche Anlageformen am günstigsten sind. Im siebten Teil geht es um die staatliche Förderung von VL.
Anlageart, Einkommensgrenze
Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat vermögenswirksamen Leistungen, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage ist abhängig von der Anlageform: Es gibt sie nur für das Bausparen und das Beteiligungssparen ( Fondssparplan oder Mitarbeiterbeteiligung). Keine Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es dagegen, wenn vermögenswirksame Leistungen in Sparverträgen bei einem Kreditinstitut oder Kapitallebensversicherungen angelegt werden.
- Die Arbeitnehmer-Sparzulage erhält man nur, wenn das zu versteuernde Einkommen unter einer bestimmten Grenze bleibt, und zwar bei Alleinstehenden 17.900 Euro, bei Verheirateten 35.800 Euro. Das zu versteuernde Einkommen darf nicht mit dem Bruttoeinkommen verwechselt werden: Das Bruttoeinkommen darf erheblich höher sein, denn davon werden unter anderem Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen zu berechnen. Wer Kinder hat, darf bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens, das für die Arbeitnehmer-Sparzulage maßgebend ist, immer die Freibeträge für Kinder abziehen. Dies gilt auch dann, wenn man diese Freibeträge tatsächlich gar nicht erhält, sondern es beim ausgezahlten Kindergeld bleibt.
Von Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Dividenden) bleibt ab 2002 wegen des Halbeinkünfteverfahrens ein Teil steuerfrei. Für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage wird das zu versteuernde Einkommen um diesen steuerfreien Betrag erhöht. Hat man also als Lediger ein zu versteuerndes Einkommen von 17.500 Euro und 500 Euro an steuerfreien Dividenden aus dem Halbeinkünfteverfahren, beträgt das zu versteuernde Einkommen für diese Berechnung 18.000 Euro. Weil man dann über der Grenze von 17.900 Euro liegt, gibt es keine Arbeitnehmer-Sparzulage mehr.
Höhe der Förderung
Je nach Anlageform ist die Arbeitnehmer-Sparzulage unterschiedlich hoch. Beim Bausparen bekommt man als Arbeitnehmer-Sparzulage 10 % der angelegten vermögenswirksamen Leistungen, beim Beteiligungssparen sind es 20 %. Gefördert wird jedoch nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.
So hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage | |||
Anlageform | Förderhöchstbetrag |
Sparzulage pro Jahr
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Bausparen |
480,00 Euro
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10 %
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48,00 Euro
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Beteiligungssparen |
408,00 Euro
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20 %
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81,60 Euro
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Gesamtförderung |
888,00 Euro
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x
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129,60 Euro
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Tipp: Förderung zweimal nutzen
- Das Bausparen und das Beteiligungssparen kann man nebeneinander nutzen und so die staatliche Förderung zweimal in Anspruch nehmen. Bei Verheirateten kann jeder Ehepartner die Arbeitnehmer-Sparzulage für VL bis zu 888 Euro pro Jahr erhalten. Für Beiträge zu einem Bausparvertrag kann man neben der Arbeitnehmer-Sparzulage zusätzlich die Wohnungsbauprämie erhalten, wenn man weitere Beträge auf den Bausparvertrag einzahlt.
Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage
Die Arbeitnehmer-Sparzulage muss auf amtlichen Vordrucken beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Bei der Einkommensteuererklärung muss lediglich auf dem vierseitigen Hauptformular auf Seite 1 oben zusätzlich angekreuzt werden: »Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage«. Der Einkommensteuererklärung muss die Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (Anlage VL) beigefügt werden, die man von seinem Anlageinstitut (z.B. Bank, Bausparkasse) bekommt. In der Anlage N in der entsprechenden Zeile die Anzahl der Bescheinigungen angeben.
Wer keine Einkommensteuererklärung abgibt, muss beim Finanzamt einen gesonderten Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage stellen. In diesem Fall muss auf dem vierseitigen Hauptformular nur angekreuzt werden: »Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage«. Zusätzlich die Anlage N und die Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen abgeben. Der Antrag muss jeweils spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahres gestellt werden, für 2003 also bis spätestens Ende 2005.
Auszahlung
Wenn das Finanzamt die Arbeitnehmer-Sparzulage bewilligt, heißt das noch nicht, dass man sie auch sofort ausgezahlt bekommt. Das Finanzamt hat zwei Möglichkeiten:
- Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird zunächst nur festgesetzt, wenn die Sperrfrist des Anlagevertrags noch nicht abgelaufen ist. Die vermögenswirksamen Leistungen müssen nämlich für eine bestimmte Zeit (Sperrfrist) fest angelegt werden. Die Sperrfrist beträgt je nach Anlageform sechs bis sieben Jahre. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann der Sparer über sein Geld verfügen. Solange die Sperrfrist aber noch nicht abgelaufen ist, wird die Arbeitnehmer-Sparzulage nicht ausgezahlt, sondern eben nur festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt entweder im Rahmen des Einkommensteuerbescheids oder in einem gesonderten Bescheid. Ist die Sperrfrist abgelaufen, werden die insgesamt festgesetzten Arbeitnehmer-Sparzulagen auf den Anlagevertrag eingezahlt.
- Die Sparzulage wird in folgenden Fällen sofort ausgezahlt:
- Die Sperrfrist des Anlagevertrags ist abgelaufen.
- Der Bausparvertrag ist bereits zugeteilt (Tilgungsphase).
- Eine Sperrfrist bestand aufgrund der Anlageform gar nicht: Vermögenswirksame Leistungen werden zum Beispiel für den Erwerb oder den Bau einer eigenen Wohnung verwendet.
Wer keine Arbeitnehmer-Sparzulage erhält, weil er über der Einkommensgrenze liegt, sollte trotzdem nicht auf die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen verzichten. Insbesondere folgende Möglichkeiten könnten interessant sein:
- Man lässt sich die vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag (Ansparphase) überweisen und kann dafür eventuell die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen. Denn für diese ist die Einkommensgrenze höher.
- Als Haus- oder Wohnungseigentümer lässt man sich die vermögenswirksamen Leistungen auf das Darlehenskonto des Bauspar- oder Hypothekenkreditvertrags (Tilgungsphase) überweisen und verringert dadurch die monatliche Belastung für den Kredit.
- Man lässt die vermögenswirksamen Leistungen in einen Investmentfonds bei einer Fondsgesellschaft einzahlen.
Hinweis |
Diese Serie präsentiert euch WiWi-TReFF in Zusammenarbeit mit den |
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