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Arbeitsvertrag & -rechtAV

Startertipps: Arbeitsvertrag 4 - Arbeitsort, Arbeitszeit

Kann man gegen seinen Willen an einen anderen Arbeitsort versetzt werden? - Was bedeutet eine »außertarifliche Anstellung« für die wöchentliche Arbeitszeit?

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Arbeitsort
Grundsätzlich ist der Arbeitsort der Betrieb des Arbeitgebers. Wurde der Arbeitsort vertraglich festgelegt, kann man nicht durch einseitige Weisungen des Arbeitgebers an einen anderen Ort versetzt werden.

Ein Wechsel des Arbeitsortes kann in diesem Fall nur

Arbeitszeit
Die vereinbarten Arbeitszeiten bilden ein Kernstück des Vertrages. Die reguläre wöchentliche Arbeitszeit (z.B. 37,5-Stunden-Woche) sollte im Vertrag geregelt sein, was auch durch Bezug auf einen Tarifvertrag geschehen kann. Auch durch betriebliche Übung kann sich die Arbeitszeitregelung ergeben. Grenzen zieht jedenfalls das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Im Einzelnen gilt Folgendes:

Weiter gehende Abweichungen sind tarifvertraglich oder in Betriebsvereinbarungen möglich. Die Höchstarbeitszeit darf in Notfällen überschritten werden, also wenn ein ungewöhnliches und nicht vorhersehbares Ereignis eintritt. Es muss ein unverhältnismäßiger Schaden drohen und ein sofortiges Eingreifen erforderlich sein.

Außertarifliche Anstellung
Auch und gerade von hoch qualifiziertem Nachwuchs wird nach wie vor ein besonderes Maß an »Flexibilität« und »Belastbarkeit« erwartet. Insbesondere bei außertariflicher Anstellung hat dies finanziell betrachtet oftmals deutliche Vorzüge. Gleichzeitig wird die vereinbarte Arbeitszeit aber in der Regel als »vom Arbeitsanfall abhängig« oder ähnlich definiert. Eines versteht sich natürlich von selbst: Man kann keine Topjobs mit Spitzenbezahlung bei gleichzeitiger »Feierabend-Garantie« erwarten.

Wer aber bestimmte Mindestanforderungen an sein Privatleben hat, sollte dies rechtzeitig für sich definieren, mit dem Arbeitgeber besprechen und dann - wenn möglich - auch festschreiben lassen. Alles andere birgt für beide Seiten die Gefahr eines baldigen bösen Erwachens in sich.


Tipp für Workaholics
Aber auch der umgekehrte Fall ist zu erwägen, wenn man ein »Workaholic« ist und am liebsten spontan, auch nachts und am Wochenende arbeiten würde. Wird eine so offensive Arbeitseinstellung nicht unterstützt (z.B. wegen Schließung der Gebäude zu einer bestimmten Zeit), wird man ebenfalls auf Probleme stoßen.

Ist der Arbeitgeber für solche Belange nicht zugänglich, muss man sich auf seine Auslegung von angemessener Arbeitszeit einstellen - oder gleich eine andere Stelle anvisieren. Man sollte sich daher rechtzeitig selbst zu diesem Thema prüfen und seine »Grenzwerte« im Auge behalten.  


Hinweis
Diese Serie präsentiert euch WiWi-TReFF in Zusammenarbeit mit den
der Akademischen Arbeitsgemeinschaft.
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