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Barrierefreies StudiumBehinderung

Studieren mit Behinderung

Tipps zur Studienplatzvergabe, zur Studienfinanzierung und zu weiteren Informationsquellen für ein Studium mit Behinderung

Knallrote Containerwand mit einem großen weißen Rollstuhlfahrer weisst den Weg.

Studieren mit Behinderung
Uwe wird von seinem Assistenten am hinteren Eingang des Unigebäudes abgesetzt. Dort befinden sich die Behindertenparkplätze und ein ebenerdiger Eingang. Er betätigt den elektrischen Türöffner und rollt ins Gebäude. Mit dem Fahrstuhl fährt er in den zweiten Stock zu seinem Seminar über »Spieltheorie«.

Uwe studiert Betriebswirtschaft. Er hat sich bewusst für die Uni Dortmund entschieden, weil die baulichen Bedingungen ihm als Rollstuhlfahrer dort ein Studium ermöglichen. Uwe ist fast traurig, dass er bald mit seinem Staatsexamen anfängt und sein Studium sich dem Ende zuneigt. Es war eine tolle Zeit. Sicher gab es für ihn als Rollstuhlfahrer einige Hindernisse, aber die meisten Dozentinnen und Dozenten haben sich auf seine Bedürfnisse eingestellt.

Unigebäude
Um eine Einschätzung der Unigebäude zu bekommen, fährt man am Besten zur in Frage kommenden Uni hin oder informiert sich bei der Interessengemeinschaft behinderter und nichtbehinderter Studierender, die regional und überregional organisiert ist.

Wohnen
Neuere Wohnheime des Deutschen Studentenwerks (DSW) haben auch behindertengerechte Zimmer. Über behindertengerechtes Wohnen auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt informiert man sich am Besten beim Behindertenbeauftragten der Städte oder beim AStA.

Studienmaterial
An verschiedenen Unis bzw. Bibliotheken gibt es Großbildschirme, Notebooks mit Braillezeile, Notebooks mit Vergrößerungssoftware oder Spezialtastaturen für manuell eingeschränkte Benutzer und Benutzerinnen, Bildschirmlesegeräte, Blindenschriftschreibmaschinen, Brailledrucker und eventuell auch Umsetz- und Auflesedienste.

Da blinde, hochgradig sehbehinderte oder körperbehinderte Studierende mit Assistenten und Assistentinnen oder Vorlesekräften arbeiten müssen (größerer Zeitaufwand) oder aufgrund ihrer Behinderung einfach länger brauchen, um Texte zu lesen oder um wissenschaftlich zu arbeiten, stehen ihnen in der Regel längere Ausleihfristen zu als ihren nichtbehinderten Mitstudierenden.

Prüfungen
Viele behinderte Studierende können Prüfungen nicht in der Form ablegen, wie es die Prüfungsordnungen vorsehen. Sie benötigen oft längere Zeit für das Lesen der Klausuraufgaben, zum Schreiben, können gar nicht schreiben oder können wegen Sprach- oder Hörbeeinträchtigungen nicht ohne weiteres eine mündliche Prüfung ablegen. Es gibt Fälle, in denen die Prüfungsbedingungen verändert werden müssen, damit die Prüfungen nach dem Prinzip der Chancengleichheit abgelegt werden können. So gewähren die Prüfungsämter behinderten Studierenden z.B. auf Antrag eine Zeitverlängerungen bei Klausuren und beim Anfertigen der Diplom- oder Staatsexamensarbeiten.

 

Studienplatzvergabe

Schlechtere Noten oder längere Schulzeit bei Krankheit
Wenn behinderte Studieninteressierte aufgrund ihrer Behinderung oder langer Krankheit eine schlechtere Durchschnittsnote oder eine längere Schulzeit haben als ihre nichtbehinderten Mitbewerber und Mitbewerberinnen, so können Sonderanträge

gestellt werden.

Anhebung der Durchschnittsnote und Härtefallantrag
Durch die Verbesserung der Wartezeit und die Verbesserung der Durchschnittsnote sollen Nachteile des Bewerbers/der Bewerberin ausgeglichen werden. Bei einem genehmigten Härtefallantrag wird dagegen ein Studienplatz vergeben, ohne dass Durchschnittsnote und Wartezeit eine Rolle spielen.

Reichen die Abiturdurchschnittsnote oder die Wartezeit aus, um einen Studienplatz zugeteilt zu bekommen, so werden die gestellten Sonderanträge nicht berücksichtigt.

Schwerbehinderte
Gibt es in einem ZVS-Studiengang für eine bestimmte Stadt mehr Bewerber und Bewerberinnen als Studienplätze, werden die Studienplätze nach sozialen Gesichtspunkten verteilt. An erster Stelle werden hier schwerbehinderte Studieninteressierte berücksichtigt. Fügt man also eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises hinzu, so wird man auch an seinem Wunschort studieren können.

Chronisch kranke Studienbewerber/innen ohne Schwerbehindertenausweis müssen soziale Gesichtspunkte nachweisen.

 

Studienfinanzierung

BAföG
Behinderte oder chronisch kranke Studierende brauchen wegen eines viel höheren organisatorischen Aufwands oder wegen behinderungsbedingter Ausfälle oft länger für ihr Studium als nichtbehinderte Studierende. Nach der neuen Verordnung kann ihnen BAföG daher auch über die Förderungshöchstdauer hinaus als Zuschuss gezahlt werden. Es ist sinnvoll, dem BAföG-Amt auch schon eine Bescheinigung über das nicht in der Regelstudienzeit abgeschlossene Grundstudium vorzulegen. Das entsprechende Antragsformular ist im BAföG-Amt erhältlich.

Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs
Neben den Kosten, die bei allen Studierenden anfallen, kommen bei behinderten Studierenden Ausgaben für

 

Ein Teil dieser Kosten sollte durch

abgedeckt werden.

Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe soll einer drohenden Behinderung oder chronischen Krankheit vorbeugen oder die Folgen einer Behinderung oder chronischen Krankheit beseitigen oder eindämmen. Dem behinderten Menschen soll eine Eingliederung in die Gesellschaft ermöglicht oder erleichtert werden. Sie soll eine Ausbildung zu einer angemessenen Beschäftigung mit ausreichendem Einkommen ermöglichen.

Beratungsangebote
Behinderte Studierende müssen bei der Wahl des Studienortes und des Studienfachs, natürlich aber auch während des gesamten Studiums vieles bedenken, organisieren und durchsetzen, was für nichtbehinderte Studierende selbstverständlich oder unwichtig ist. Aber bei den meisten Unis steht man damit nicht alleine.

Überlegst man, ein Studium zu beginnen, sollte man auf alle Fälle eines der verschiedenen Beratungsangebote

 

in Anspruch nehmen.

Hier kann man in persönlichen Gesprächen herausfinden, welches Fach und welcher Ort für ein Studium günstig ist.

Nachteilsausgleich
Wenn man schon studiert, sollte man sich auf alle Fälle über die Bestimmungen zum Nachteilsausgleich informieren. Das betrifft unter anderem Prüfungen und auch Aspekte, die bei Bewerbungen und Einstellungen zum Berufseinstieg eine Rolle spielen.


Ansprechpartner

Deutsches Studentenwerk
Beratungsstelle für behinderte Studienbewerber und Studenten
Weberstraße 55
53113 Bonn
Studium und Behinderung

Tel.: (02 28) 26 90 6-62
oder 26 90 6-57
Fax: (02 28) 26 40 62
Internet: Beeinträchtigt studieren
https://www.studentenwerke.de/de/behinderung


Bundesweites Netzwerk der Interessengemeinschaft behinderter und nichtbehinderter Studierender
Emil-Figge-Str. 50
44227 Dortmund
Tel.: (02 31) 7 55-45 96
oder 7 55-53 50
Fax: (02 31) 7 55-28 48
Internet: http://studiwiki.asta-dortmund.de/leben/studentischeags/ibs

Hier bekommt ihr den »Studienführer Dortmund« für behinderte Studierende, der auch für Studierende aus anderen Städten interessant ist.

INFOBUCH Für behinderte und chronisch kranke Studierende und Studieninteressierte der Universität Heidelberg
http://www.uni-heidelberg.de/md/studium/kontakt/handicap/infobuch_ws20112012.pdf

Schweizer Hochschulführer für behinderte Studierende
www.uniability.ch

Servicezentrum für behinderte und chronisch kranke Studierende (SZB) an der Ruhr-Universität Bochum
http://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/studleben/behin.htm

Das Portal für Behinderte
www.wheel-it.de