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Kombilohn statt Mindestlohn

In der Diskussion um einen Mindestlohn wird oft unterschlagen, dass hierzulande kein Mensch von 4 oder 6 Euro je Arbeitsstunde leben muss.

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Kombilohn statt Mindestlohn
Köln, 13.06.2007 (iw) - In der Diskussion um einen Mindestlohn wird oft unterschlagen, dass hierzulande kein Mensch von 4 oder 6 Euro je Arbeitsstunde leben muss. Denn der Staat legt in Form des ergänzenden Arbeitslosengelds II so viel obendrauf, dass Singles oder Familien von diesem Kombilohn mindestens ihren Lebensunterhalt bestreiten können.



Wer z. B. mit einem Stundenlohn von brutto 6,50 Euro eine Familie mit zwei Kindern über die Runden bringen muss, erhält neben seinem Nettolohn von rund 870 Euro im Monat noch 615 Euro ergänzendes ALG II. Zusammen mit dem Kindergeld von 308 Euro ergibt sich ein verfügbares Einkommen von knapp 1.800 Euro. Um diesen Nettobetrag zu erzielen, müsste ein Familienvorstand, der außer Kindergeld keine Transferleistungen erhält, 1.900 Euro brutto verdienen. Dies entspräche einem Bruttostundenlohn von über 11 Euro. Würde der Arbeitnehmer statt 6,50 künftig 11 Euro Lohn verlangen, wäre wohl der Verlust seines Jobs programmiert. Insofern ist es besser, wenn jemand wenigstens einen Teil seines Bedarfs aus eigener Kraft erwirtschaftet, als vollständig von Transfers abhängig zu sein.