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Finanz-Tipps: Was 2012 noch erledigt werden sollte

In wenigen Wochen beginnt 2013. Wenn Verbraucher rechtzeitig vor der Jahreswende noch einige Punkte angehen, versäumen sie keine Fristen beziehungsweise sichern sich finanzielle Vorteile.

Großaufnahme eines goldenen Sparschweins in dem sich die Sonne und ein Wohnhaus spiegelt.

Finanz-Tipps: Was 2012 noch erledigt werden sollte
In wenigen Wochen beginnt 2013. Wenn Verbraucher rechtzeitig vor der Jahreswende noch einige Punkte angehen, versäumen sie keine Fristen beziehungsweise sichern sich finanzielle Vorteile. Woran gedacht werden sollte, hat der Finanzdienstleister Plansecur zusammengestellt:
 

  1. Einführung der Unisex-Tarife bei Versicherungsneuabschlüssen ab 21. Dezember:
    Vom 21. Dezember 2012 an gelten bei Neuabschlüssen für Versicherungen wie zum Beispiel  Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherungen sogenannte Unisex-Tarife. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind nur noch geschlechtsneutrale Tarife erlaubt. Die Änderung betrifft auch Verträge der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Die Versicherer dürfen künftig weiterhin beispielsweise nach dem Alter des Versicherungsnehmers oder dem Merkmal „Raucher / Nichtraucher“ differenzieren, jedoch nicht mehr nach dem Geschlecht. Bestehende Verträge werden nicht angepasst. Das gilt auch für Vertragsänderungen, die nach den Versicherungsbedingungen möglich sind, zum Beispiel für die dynamische Erhöhung von Beitrag und Leistung. Sofern eine wesentliche Änderung vorliegt, zum Beispiel der nachträgliche Einschluss einer Absicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) in eine Rentenversicherung, wird der neue Baustein in der Unisex-Variante berechnet.

    Das EuGH-Urteil wirkt sich unterschiedlich in den Versicherungsarten aus. Für Männer entsteht vor allem bei den Versicherungstypen Pflegerente und -tagegeld Handlungsbedarf, deren Beiträge teilweise mehr als 40 Prozent ansteigen. Auch für eine Krankenversicherung müssen sie in der Unisex-Variante mehr bezahlen. Frauen, die die Familie mit einer Risikolebensversicherung gegen die finanziellen Folgen ihres Todes absichern wollen, sollten handeln. In diesem Segment steigen die Beiträge nach dem Stichtag deutlich. Aufgrund des unterschiedlichen Bedarfs jedes einzelnen Verbrauchers wird generell empfohlen, mit einem Fachmann zu besprechen, inwieweit noch vor dem 21. Dezember gehandelt werden sollte.
     
  2. Rentenhöhe mit einem Altersvorsorgecheck überprüfen lassen:
    Die Bundesregierung hat im Herbst 2012 mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz erneut gezeigt, wie wichtig ihr die Stärkung der privaten Altersvorsorge ist. Verbraucher sollten ihre voraussichtlichen Gesamtansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge ermitteln lassen, um eventuelle Lücken rechtzeitig zu erkennen. In einer individuellen Beratung können dann unter Berücksichtigung der Ziele und Wünsche sowie von Fördermöglichkeiten ergänzende Altersvorsorgelösungen erarbeitet werden.
     
  3. Bei staatlicher Altersvorsorge komplette Förderung sichern:

    • Riester-Rente: Bei Riester-Verträgen sind Zuzahlungen bis zur Höchstgrenze möglich, um die volle Förderung auszuschöpfen. Die Zuzahlung für 2012 ist noch bis zum 31. Dezember 2012 möglich. Achtung: Der Zulagenantrag für das vorvergangene Jahr 2010 ist dem Anbieter spätestens zum 31. Dezember 2012 vorzulegen. Mit einem Dauerzulagenantrag entfallen die jährlichen Angaben zum rentenversicherungspflichtigen Einkommen. Dann sind dem Anbieter nur noch Änderungen, wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes, mitzuteilen. Die Untergrenze für den Eigenbeitrag liegt für alle Riester-Sparer bei 60 € pro Jahr.   

    • Rürup-Rente: Selbstständige, die ihre Einnahmensituation oft erst am Jahresende überblicken, sollten über den Abschluss einer Rürup-Rente nachdenken. Diese kann mit einer Einmalzahlung beginnen. Außerdem kann in bestehende Verträge zugezahlt werden. Der Jahresbeitrag für eine Rürup-Rente kann bis zu 20.000 Euro bei Alleinstehenden (40.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten) betragen, von denen in diesem Jahr 74 Prozent (maximal 14.800 Euro, Verdopplung bei zusammenveranlagten Ehegatten) steuerlich abzugsfähig sind. Die Rürup-Rente ist die einzige staatlich geförderte private Altersvorsorgeform für Selbstständige. Auch Angestellte können die Vorteile einer Rürup-Rente nutzen. Die Steuerersparnis liegt momentan je nach Steuersatz zwischen 10 und 30 Prozent der eingezahlten Beiträge und steigt in den nächsten Jahren stufenweise.

    • betriebliche Altersversorgung (bAV): Auch bei bestehenden bAV-Altersvorsorgeverträgen können Zuzahlungen vorgenommen werden. Mit der Entgeltumwandlung, bei der in diesem Jahr bei Pensionskassen oder Direktversicherungen Beiträge bis zu 2.688 Euro (monatlich: 224 Euro) gefördert werden, sparen Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Damit die Zuzahlung steuerlich anerkannt wird, muss sie noch vor dem 31. Dezember erfolgen. Alternativ kann dem Versicherer oder der Pensionskasse auch 2012 eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Dann erlauben die Finanzbehörden, dass die Versicherer die Zuzahlung in den ersten Wochen des Jahres 2013 einziehen.
  4. Steuerklasse:
    Wer für 2012 noch die Steuerklasse wechseln möchte, muss dies bis spätestens 30. November dem Finanzamt melden. Die neue Kombination gilt dann vom 1. Dezember an. Gestattet wird bis auf wenige Ausnahmen lediglich ein Wechsel im Jahr.   

  5. Bausparen und Wohnungsbauprämie:
    Um die volle Wohnungsbauprämie (WoP) für 2012 zu erhalten, ist eine Sondereinzahlung in einen bestehenden Bausparvertrag ratsam. Die WoP beträgt 8,8 Prozent und wird auf bis zu 512 Euro / 1.024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Bei Verträgen, die seit Januar 2009 abgeschlossen wurden, wird die WoP nur noch gezahlt, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich genutzt wird. Das heißt, eine Immobilie muss gebaut, gekauft oder modernisiert werden.

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