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Finanz-Tipps: Das sollte man noch dieses Jahr erledigen

Worauf Verbraucher bis zum Jahresende vor allem achten sollten: Abgeltungsteuer, Gesundheitsfonds oder Wechsel der KFZ-Versicherung sind nur drei Stichpunkte für die jährlichen Finanz-Tipps.

Großaufnahme eines goldenen Sparschweins in dem sich die Sonne und ein Wohnhaus spiegelt.

Finanz-Tipps: Das sollte man noch dieses Jahr erledigen
2012 liegt nicht mehr allzu fern. Vor dem Jahresende sollten Verbraucher noch einige Dinge regeln, um bei ihrer Finanzplanung gut aufgestellt zu sein. Woran gedacht werden sollte, hat der Finanzdienstleister Plansecur (Kassel) zusammengestellt:
 

  1. Senkung des Rechnungszinses zum Januar 2012 ist auch für Berufsunfähigkeits- und Risiko-Lebensversicherungen von Bedeutung: Mit Beginn des Jahres 2012 wird der Garantiezins für Neuverträge von 2,25 auf 1,75 Prozent gesenkt. Die Versicherer werden bei ihren klassischen Lebens- und Rentenversicherungen einen geringeren Wertzuwachs garantieren. Was viele Verbraucher nicht wissen: Auch die Risiko-Lebensversicherung und Policen zur Absicherung der Berufsunfähigkeit (BU) sind von dieser Veränderung betroffen. Beispiel: Ein 32-Jähriger schließt eine BU-Versicherung über eine Laufzeit von 35 Jahren ab, um bei Verlust seiner Arbeitskraft eine monatliche BU-Rente in Höhe von 1.000 Euro zu erhalten. Der Bruttobeitrag steigt aufgrund des niedrigeren Zinses um etwa 5,5 Prozent an, weil die Versicherungsgesellschaft künftig mehr Kapital zur Finanzierung eines eventuellen Leistungsfalls aufbauen muss. Bei ansonsten gleichen Kalkulationsbedingungen dürften sich die Nettobeiträge jedoch nicht ändern. Ob Versicherungsgesellschaften allerdings diesen Zusammenhang nutzen, das Prämienniveau nach oben oder unten zu verändern, kann nicht vorhergesagt werden. Für Verbraucher hat die Änderung keine unmittelbare Auswirkung, weil der Nettobeitrag der Zahlbeitrag ist. Der Versicherer kann diesen während der gesamten Vertragslaufzeit bis zur Höhe des Bruttobeitrags anheben, wenn die Zahl der Leistungsfälle deutlich größer ausfällt als bei Vertragsabschluss veranschlagt. Aus dem gleichen Grund kann sich auch der Hinterbliebenen-Schutz mit einer reinen Risiko-Lebensversicherung verteuern.
     
  2. Bei der Altersvorsorge steigt das früheste Rentenbezugsalter von 60 auf 62 Jahre: Zum 1. Januar 2012 wird das frühestmögliche Rentenbezugsalter für staatlich geförderte Altersvorsorgeformen erhöht. Es steigt von 60 auf 62 Jahre an. Betroffen sind Riester- und Rürup-Renten sowie Verträge der betrieblichen Altersversorgung.
     
  3. Bei staatlicher Altersvorsorge komplette Förderung sichern:

    • Riester-Rente: Bei Riester-Verträgen sind einmal pro Jahr Zuzahlungen bis zur Höchstgrenze möglich, um die volle Förderung auszuschöpfen. Die Zuzahlung für 2011 ist noch bis zum 31. Dezember 2011 möglich. Achtung: Der Zulagenantrag für 2009 ist dem Anbieter spätestens zum 31. Dezember 2011 vorzulegen. Mit einem Dauerzulagenantrag entfallen die jährlichen Angaben zum rentenversicherungspflichtigen Einkommen. Dann sind dem Anbieter nur noch Änderungen, wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes, mitzuteilen. Von 2012 an ist geplant, dem Mindestbeitrag für mittelbar Zulagenberechtigte auf 60 Euro pro Jahr und Riester-Vertrag festzulegen.   

    • Rürup-Rente: Selbstständige, die ihre Einnahmensituation oft erst am Jahresende überblicken, sollten über den Abschluss einer Rürup-Rente nachdenken. Diese kann mit einer Einmalzahlung beginnen. Außerdem kann in bestehende Verträge zugezahlt werden. Der Jahresbeitrag für eine Rürup-Rente kann bis zu 20.000 Euro bei Alleinstehenden (40.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten) betragen, von denen in diesem Jahr 72 Prozent (maximal 14.400 Euro, Verdopplung bei zusammenveranlagten Ehegatten) steuerlich abzugsfähig sind. Die Rürup-Rente ist die einzige staatlich geförderte private Altersvorsorgeform für Selbstständige. Auch Angestellte können die Vorteile einer Rürup-Rente nutzen. Die Steuerersparnis liegt momentan je nach Steuersatz zwischen 10 und 30 Prozent der eingezahlten Beiträge und steigt in den nächsten Jahren stufenweise.

    • betriebliche Altersversorgung (bAV): Auch bei bestehenden bAV-Altersvorsorgeverträgen können Zuzahlungen vorgenommen werden. Mit der Entgeltumwandlung, bei der in diesem Jahr bei Pensionskassen oder Direktversicherungen Beiträge bis zu 2.640 Euro gefördert werden, sparen Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Damit die Zuzahlung steuerlich anerkannt wird, muss sie noch vor dem 31. Dezember erfolgen. Alternativ kann dem Versicherer oder der Pensionskasse auch 2011 eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Dann erlauben die Finanzbehörden, dass die Versicherer die Zuzahlung in den ersten Wochen des Jahres 2012 einziehen.

  4. Rentenhöhe mit einem Altersvorsorgecheck überprüfen lassen: Die Bundesregierung hat im Herbst 2011 erneut auf die Wichtigkeit der privaten Altersvorsorge hingewiesen. Bürgerinnen und Bürger sollten ihre voraussichtlichen Gesamtansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge ermitteln lassen, um eventuelle Lücken rechtzeitig zu erkennen. In einer individuellen Beratung können dann unter Berücksichtigung der Ziele und Wünsche sowie von Fördermöglichkeiten ergänzende Altersvorsorgelösungen erarbeitet werden.   

  5. Bausparen und Wohnungsbauprämie: Um die volle Wohnungsbauprämie (WoP) für 2011 zu erhalten, ist eine Sondereinzahlung in einen bestehenden Bausparvertrag ratsam. Die WoP beträgt 8,8 Prozent und wird auf bis zu 512 Euro / 1.024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Bei Verträgen, die seit Januar 2009 abgeschlossen wurden, wird die WoP nur noch gewährt, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich genutzt wird. Das heißt, eine Immobilie muss gebaut, gekauft oder modernisiert werden.

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