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GehaltsverhandlungUrlaubsgeld

Urlaubsgeld: Meist 30 Tage Urlaub und bis zu 2.270 Euro für die Urlaubskasse

43 Prozent der Beschäftigten erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Zwischen 155 und 2.270 Euro bekommen Beschäftigte dabei. Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Umfrage vom WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung.

Ein länglicher Pool eines Hotels mit Liegen und Blick auf das Meer.

Urlaubsgeld: Meist 30 Tage Urlaub und bis zu 2.270 Euro für die Urlaubskasse
Düsseldorf, 25.06.2015 (wsi) -43 Prozent der Beschäftigten erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Umfrage der Internetseite www.lohnspiegel.de, die vom Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Rund 8.000 Beschäftigte haben sich an der Befragung beteiligt. Eindeutig profitieren die Beschäftigten von einer Tarifbindung ihres Arbeitgebers. Beschäftigte mit Tarifbindung erhalten zu 58 Prozent ein Urlaubsgeld, Beschäftigte ohne Tarifbindung dagegen nur zu 32 Prozent.

Die Höhe der tariflich vereinbarten Urlaubsextras fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 155 und 2.270 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe in diesem Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Das zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 22 Wirtschaftszweige (Stand: April 2015). Am wenigsten Geld für die Urlaubskasse bekommen Beschäftigte im Steinkohlenbergbau und in der Landwirtschaft. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter anderem in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Metallindustrie sowie in der Druckindustrie.

Im Westen ist das Urlaubsgeld vielfach höher als in Ostdeutschland. Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Im Bankgewerbe und in der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld. Für Beamtinnen und Beamte existieren keine tariflichen Urlaubsgeldregelungen. Hier gelten die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der Beamtenbesoldung für den Bund und für die einzelnen Länder einschließlich der Gemeinden.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in elf der untersuchten Branchen erhöht, und zwar zwischen

In der ostdeutschen Textilindustrie fällt das Urlaubsgeld sogar 12,5 Prozent höher aus. In einigen Branchen gab es keine Erhöhung (z. B. Chemie, Energiewirtschaft, Großhandel, Süßwarenindustrie, Landwirtschaft). Grund dafür: Entweder fanden im Auswertungszeitraum keine Tarifverhandlungen statt oder das Urlaubsgeld ist als Festbetrag vereinbart, der nicht verändert wurde.

Tariflicher Urlaub und Urlaubsgeld West 2015

Tariflicher Urlaub und Urlaubsgeld Ost 2015