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GehaltsverhandlungUrlaubsgeld

Meist 30 Tage Urlaub und bis zu 2.058 Euro für die Urlaubskasse

Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bis zu 30 Tage Urlaub und erhalten Urlaubsgeld - einen Rechtsanspruch gibt es darauf allerdings nur, wenn die Tarifverträge entsprechende Regelungen vorsehen.

Meist 30 Tage Urlaub und bis zu 2.058 Euro für die Urlaubskasse
Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bis zu 30 Tage Urlaub und erhalten Urlaubsgeld - einen Rechtsanspruch gibt es darauf allerdings nur, wenn die Tarifverträge entsprechende Regelungen vorsehen. Die Höhe der tariflich vereinbarten Urlaubsextras fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 155 und 2.058 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Lohn- und Gehaltsgruppe in diesem Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Das zeigt die aktuelle Auswertung für 22 Wirtschaftszweige, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt. Am wenigsten Geld für die Urlaubskasse bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Steinkohlenbergbau. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer u. a. in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Druckindustrie sowie in der Metallindustrie.

Im Westen ist das Urlaubsgeld vielfach höher als in Ostdeutschland. Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Auch im Bankgewerbe und in der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld. Für die Beamtinnen und Beamten gibt es keine tarifliche Urlaubsgeldregelung. Hier gelten die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der Beamtenbesoldung für den Bund und für die einzelnen Länder einschließlich der Gemeinden.