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InsolvenzInsolvenzrecht

BDU-Leitfaden zur Schutzschirm-Bescheinigung für die Sanierungsfähigkeit von Unternehmen

Die Unternehmenssanierung über das Schutzschirmverfahren setzt eine Bescheinigung der Sanierungseignung voraus. Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater und sein Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung haben einen Leitfaden zur Struktur eines Grobkonzeptes im Rahmen des Schutzschirmverfahrens veröffentlicht.

Ein weißer Schwimmrettungsring mit orangenen Streifen auf dem Wasser.

BDU-Leitfaden zur Schutzschirm-Bescheinigung für die Sanierungsfähigkeit von Unternehmen
Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) und sein Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung haben jetzt ihren Leitfaden zur Struktur eines Grobkonzeptes im Rahmen des Schutzschirmverfahrens in der finalen Version veröffentlicht. Das Gesetz zur Erleichterung der Unternehmenssanierungen (ESUG) setzt für das Schutzschirmverfahren eine Bescheinigung der Sanierungseignung voraus. Nur so lassen sich belastbare Aussagen treffen, ob das Unternehmen in der Krisensituation für das Schutzschirmverfahren überhaupt geeignet ist und das Verfahren auch erfolgversprechend durchlaufen werden kann.

Der BDU-Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung unterstreicht mit dem Leitfaden seine Auffassung, dass für die Ausstellung dieser Bescheinigung ein aussagekräftiges Grobkonzept vorgelegt werden muss, um belastbare Aussagen treffen zu können, ob das Unternehmen in der Krisensituation für das Schutzschirmverfahren überhaupt geeignet ist und das Verfahren auch erfolgversprechend durchlaufen werden kann. Die Entwurfsfassung des Leitfadens hatte den Experten aus der gesamten Sanierungspraxis im Vorfeld für Ergänzungs- und Änderungsvorschläge zur Verfügung gestanden.

Download Leitfaden zur Schutzschirm-Bescheinigung [PDF, 16 Seiten - 894 KB]
„Struktur eines Grobkonzeptes im Rahmen der Bescheinigung nach § 270 b InsO“
http://www.bdu.de/media/3954880/grobkonzept.pdf