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Job-Trends: ArbeitsmarktArbeitslosigkeit

Erwerbslosigkeit im internationalen Vergleich, Jahr 2005

Wie das Statistische Bundesamt zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember mitteilt, ist die Umsetzung des Rechts auf Arbeit auf der ganzen Welt ein nicht verwirklichtes Ziel.

Erwerbslosigkeit im internationalen Vergleich, Jahr 2005
Wiesbaden, 10.12.2006 (destatis) - Das Recht auf Arbeit und auf Schutz vor Arbeitslosigkeit gehört zu den allgemeinen Menschenrechten (Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948). Wie das Statistische Bundesamt zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember mitteilt, ist die Umsetzung dieses Rechts auf der ganzen Welt jedoch nach wie vor ein nicht verwirklichtes Ziel. Unter allen Ländern, aus denen international vergleichbare Zahlen für das Jahr 2005 vorliegen, befand sich Deutschland mit einer Erwerbslosigkeit von 9,1 Prozent im Jahr 2005 eher im unteren Drittel der weltweiten Rangliste.

Nur in Thailand kann von annähernder Vollbeschäftigung gesprochen werden. Laut der thailändischen Arbeitskräfteerhebung betrug die Erwerbslosenquote 1,9 Prozent. In anderen südostasiatischen Staaten wie Südkorea (3,7%) und Japan (4,4%) waren die Erwerbslosenquoten deutlich höher, im internationalen Vergleich gehörten sie aber immer noch zu den niedrigsten. Die niedrigsten Erwerbslosenquoten in Europa wiesen 2005 Irland und die Schweiz mit jeweils 4,4 Prozent auf. Zweistellige Erwerbslosenquoten fanden sich in mehreren osteuropäischen Staaten, allen voran in Polen mit 17,7 Prozent.

Die mit Abstand höchste Erwerbslosigkeit unter den betrachteten Ländern wies Südafrika auf. Dort war mehr als ein Viertel der Personen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung standen, ohne Beschäftigung.