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Job-Trends: ArbeitsmarktZeitarbeit

Gemischte Bilanz der Arbeitsmarktreformen

Die Flexibilisierung der Arbeitnehmerüberlassung wird durchweg positiv aufgenommen, die Minijob-Reform hat zu einem deutlichen Anstieg der geringfügigen Beschäftigung geführt. Midijobs werden weniger stark genutzt.

Gemischte Bilanz der Arbeitsmarktreformen
Essen, 08.02.2006 (rwi) - Die Flexibilisierung der Arbeitnehmerüberlassung wird bei Arbeitsmarktakteuren durchweg positiv aufgenommen, die Minijob-Reform hat zu einem deutlichen Anstieg der geringfügigen Beschäftigung geführt. Midijobs werden weniger stark genutzt, scheinen aber Brückeneffekte zu haben, und die erleichterte Befristung älterer Arbeitnehmer wird kaum wahrgenommen.
Darüber informiert der Zwischenbericht zur Wirksamkeit der Arbeitsmarktreformen Hartz I bis III, an dem das RWI Essen beteiligt war. Er zeigt auch, dass der regionale Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente sehr unterschiedliche Wirkungen entfaltet.

Die Zwischenbilanz der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) fällt positiv aus, die Minijob-Reform schafft eine Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung, aber keine Brücke von Arbeitslosigkeit in sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit. Dies sind zwei der Ergebnisse des Zwischenberichts zur Wirksamkeit der ersten drei Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz I bis III), an dem insgesamt mehr als 20 Forschungseinrichtungen beteiligt waren. Gemeinsam mit dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG Köln), Prof. Burda von der Berliner Humboldt-Universität, dem Gender-Institut-Sachsen-Anhalt (GISA) und dem IWH Halle hat das RWI Essen hierfür die Neuregelung der Minijobs, die Einführung der Gleitzone in der Sozialversicherung (Midijobs), die erleichterte Befristung älterer Arbeitnehmer und die Veränderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes untersucht. Darüber hinaus war ein Benchmarking der Arbeitsagenturen sowie die Analyse der Makrowirkungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Gegenstand der Untersuchung.

Für die Untersuchung wurden bei rund 1900 Unternehmen, in über 700 Zeitarbeitsfirmen, bei knapp 850 Midijobbern sowie in 176 Arbeitsagenturbezirken eigene Befragungen vorgenommen. Auf Basis der so gesammelten Informationen und unter zusätzlicher Verwendung von Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit und des Mikrozensus wurde die Umsetzung der Maßnahmen untersucht, sowie mit Hilfe ökonometrischer Berechnungen nach ursächlichen Zusammenhängen zwischen Reformen und Beschäftigungsentwicklung gesucht. Reform des AÜG wird allgemein positiv aufgenommen Die Deregulierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) fand zu Jahresbeginn 2004 statt. Von zentraler Bedeutung für die praktische Umsetzung ist der Wegfall der Überlassungshöchstdauer, während die umstrittenen Gleichbehandlungsregelungen (Equal Pay/Equal Treatment) kaum Anwendung finden. Die wichtigsten Ergebnisse in Stichworten: