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Kinder & KarriereElterngeld

Rekordbeteiligung der Väter beim Elterngeld

Für mehr als jedes vierte Kind (25,3 Prozent) der insgesamt 678 000 im Jahr 2010 geborenen Kinder hat der Vater Elterngeld in Anspruch genommen. Damit hat die Väterbeteiligung einen neuen Höchststand erreicht.

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Rekordbeteiligung der Väter beim Elterngeld
Wiesbaden, 09.07.2012 (destatis) - Für mehr als jedes vierte Kind (25,3 Prozent) der insgesamt 678 000 im Jahr 2010 geborenen Kinder hat der Vater Elterngeld in Anspruch genommen. Damit hat die Väterbeteiligung einen neuen Höchststand erreicht. Entscheidenden Einfluss auf die Frage, ob Mutter und Vater Elterngeld in Anspruch nehmen oder ob nur die Mutter die Leistung bezieht, hat die Erwerbstätigkeit von Frauen in den zwölf Monaten vor der Geburt ihres Kindes. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse der Statistik zum Elterngeld, die Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes (Destatis), heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt hat. „Wenn Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen und Nachwuchs bekommen, dann steigt die Wahrscheinlichkeit, dass auch der Vater eine Babyzeit nimmt, in der er Elterngeld bezieht“, erklärte Roderich Egeler.

So wurden bei den 392 000 vor der Geburt des Kindes erwerbstätigen Müttern mehr als 125 000 Partneranträge gestellt. Das entspricht einem Anteil von 32 Prozent. Bei den zuvor nicht erwerbstätigen Müttern lag der Anteil der Partneranträge lediglich bei 12 Prozent.

Ein Elternteil kann Elterngeld für mindestens zwei und maximal zwölf Monate beziehen. Hinzu kommen zwei weitere Monate (Partnermonate), wenn Paare sich die Elternzeit teilen. Väter nehmen nach wie vor großteils nur die sogenannten Partnermonate in Anspruch. So bezogen mehr als drei von vier Vätern (76 Prozent) die Leistung für maximal zwei Monate. Nur knapp jeder fünfzehnte Vater (6 Prozent) nahm die Leistung für ein Jahr in Anspruch.

Unter den insgesamt rund 810 000 Müttern und Vätern mit Elterngeldbezug gab es fast 499 000 Einzelanträge und 311 000 Personen mit einem Paarbezug. Es gab also gut 155 000 Paare, bei denen sowohl die Mutter als auch der Vater Elterngeld bezog.

Fast zwei Drittel dieser Paare (65 Prozent beziehungsweise 102 000 Paare) haben das Elterngeld für einen kurzen Zeitraum zeitgleich bezogen; und zwar für durchschnittlich zwei Monate. Bei rund 34 Prozent der Paarbezüge gab es keinerlei zeitliche Überschneidung. Nur selten entschieden sich Paare dazu, das Elterngeld über den gesamten Zeitraum gemeinsam in Anspruch zu nehmen.

Roderich Egeler ging zudem auf eine Reihe weiterer Aspekte rund um das Thema „Elterngeld“ ein. Einige Beispiele: