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Generation Praktikum - Schutz vor Missbrauch von Praktika

Praktikanten sollen nicht Billig-Arbeitnehmer sein, sondern lernen und sich qualifizieren können. Eine Studie des Bundesarbeitsministeriums zeigt: Es besteht Handlungsbedarf. Allerdings dürfen darunter Angebot und Attraktivität von Praktikumsplätzen nicht leiden.

Generation Praktikum - Schutz vor Missbrauch von Praktika
Berlin, 09.04.2008 (bmas) - Praktika nach Ausbildung oder Studium helfen bei der beruflichen Orientierung, oft beim Job-Einstieg. Sie sind wichtig, ja unverzichtbar. Aber sie müssen angemessen vergütet werden. Und Praktikanten sollen nicht Billig-Arbeitnehmer sein, sondern lernen und sich qualifizieren können. Eine Studie zeigt: Es besteht Handlungsbedarf. Allerdings dürfen darunter Angebot und Attraktivität von Praktikumsplätzen nicht leiden.

Ausgehend von den Ergebnissen einer nun vorgelegten Studie zum Berufseinstieg von jungen Menschen im Alter zwischen 18 und 34 Jahren strebt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gesetzliche Klarstellungen an, mit denen der Missbrauch von Praktikantenverhältnissen verhindert werden soll. Damit soll besser verhindert werden, dass junge Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung unentgeltliche Praktika absolvieren und dabei überwiegend wie reguläre Arbeitnehmer - ohne Aussicht auf eine reguläre Anstellung - beschäftigt werden.

Die gesetzlichen Klarstellungen sollen den Lernzweck stärker als Mittelpunkt eines Praktikums definieren. Unternehmer und Praktikanten sollen künftig die Bestimmungen klar und eindeutig aus dem Gesetz erkennen können und auf - bereits existierende - einschlägige Vorschriften zum Beispiel im Berufsbildungsgesetz verwiesen werden. Damit soll klarer, verbindlicher und belastbarer festgelegt werden, dass

Zudem soll geprüft und darüber nachgedacht werden, unter welchen Voraussetzungen Praktikumsvereinbarungen und die Festlegung von Tätigkeiten sowie weiteren Einzelheiten der Schriftform bedürfen sollen. Der Zugang zu einem Praktikum soll durch die Klarstellungen und weitergehenden Regelungen nicht erschwert werden; die Chancen, als Praktikant oder Praktikantin in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden, sollen nicht geschmälert werden.

Die Vorschläge gesetzlicher Maßnahmen stellte Bundesminister Olaf Scholz im Rahmen der Präsentation des Forschungsvorhabens »Was ist gute Arbeit? Anforderungen an den Berufseinstieg aus Sicht der jungen Generation« vor. Wie die Studie ergab, waren von allen freiwilligen Erst-Praktika, die nach Abschluss einer beruflichen Ausbildung absolviert wurden, 51 Prozent unbezahlt, 12 Prozent unangemessen und 37 Prozent angemessen vergütet. Knapp die Hälfte war während des Praktikums auf die finanzielle Unterstützung anderer angewiesen. Somit erhalten mehr als die Hälfte der Praktikanten mit Berufsabschluss trotz des auch derzeit geltenden Rechtsanspruches keine Vergütung. Ein hoher Anteil gab an, als normale Arbeitskraft eingesetzt worden zu sein; 30 Prozent der freiwilligen Praktikanten fühlten sich ausgenutzt. 

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