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Arten von Praktika: Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum?

Praktika sind im Wirtschaftsstudium wesentlich für den erfolgreichen Berufseinstieg nach dem Hochschulabschluss. Während einige Praktika verpflichtend sind, gelten andere als freiwillig, sodass andere Gesetzmäßigkeiten gelten. Sinnvoll sind beide, denn Praktika sind für Wirtschaftsstudierende im Lebenslauf ein Muss. Unternehmen wollen erkennen, dass zukünftige Nachwuchskräfte Initiative zeigen und bereits zusätzlich zu ihrem Abschluss praktische Erfahrungen mitbringen.

Praktikum - Zwei Rolltreppen in einem Flughafengebäude.

Pflichtpraktikum und freiwilliges Praktikum – Praktika-Arten genau betrachtet
Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum? Hauptsache ist: Praktikum! Dass Praktika sinnvoll für den Lebenslauf und hilfreich für die berufliche Orientierung sind, ist klar. Hinsichtlich einiger Kriterien zeigt sich allerdings, dass Praktikum nicht gleich Praktikum ist. Wer während des Studiums, davor oder danach ein Praktikum absolvieren will, muss einige Regeln beachten. Ein Praktikum kann sich finanziell positiv auswirken, kann jedoch auch zusätzliche Kosten mit sich bringen.

Pflichtpraktikum: Vorpraktikum und Hauptpraktikum
Das Pflichtpraktikum war früher in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen selten zu finden. Durch die Umstellung vom Diplomstudium auf das Bachelor- und Mastersystem hat sich auch die praktische Struktur verändert. Ein verpflichtendes Vorpraktikum und Hauptpraktikum gelten nicht länger als Ausnahme, sondern sind ein fester Bestandteil des Hochschulwesens geworden.

Obwohl im Studiengang Betriebswirtschaftslehre (BWL) für die Zulassung zum Studium selten ein Vorpraktikum verlangt wird, besitzen Studienanfängerinnen und Studienanfänger mit einem Vorpraktikum größere praktische und theoretische Problemlösungsfähigkeiten. Dies ist auch der Grund, warum von den eher praxisorientierteren Fachhochschulen und Berufsakademien teilweise ein Vorpraktikum für die Zulassung zum Studium vorausgesetzt wird. Ein weiterer Vorteil liegt auf der Hand: Ein Vorpraktikum bietet zudem die Gelegenheit zu prüfen, ob die eigenen Vorstellungen vom geplanten Studiengang und Berufsziel mit der Berufspraxis übereinstimmen.

Ein Pflichtpraktikum, das in einem Studiengang integriert ist, wird während eines Studiensemesters abgelegt. Dazu wird seitens der Hochschule ein praktisches Studiensemester in den Studienplan integriert. Dieses Praxissemester ist Teil der festgelegten Studiendauer (Regelstudienzeit). Dabei gelten für ein studienintegriertes Pflichtpraktikum Richtlinien. Ein BWL-Student kann in diesem Fall nicht einfach ein Praktikum im Krankenhaus absolvieren. Das Praktikum muss im Sinne des Studienganges absolviert werden. Das ermöglicht die theoretisch erlernten Fähigkeiten in der Praxis anzuwenden.

Krankenversicherung im Pflichtpraktikum
Unabhängig von der Art des Praktikums gilt für alle gleichermaßen: Mit dem Ende des 25. Lebensjahres endet auch die Mitgliedschaft in der Familienversicherung. Dann müssen sich Studenten generell selbst versichern beziehungsweise studentisch krankenversichern. Wer jünger als 25 Jahre ist, bleibt im Pflichtpraktikum familienversichert, solange er nicht mehr als 415 Euro im Monat verdient. Auch der Arbeitgeber muss in diesem Fall aufgrund der Familienversicherung keine Beiträge zur Krankenversicherung bezahlen. Das macht das Pflichtpraktikum für Arbeitgeber grundsätzlich interessant. Wer im Pflichtpraktikum mehr als 415 Euro im Monat verdient, muss sich für die Dauer des Praktikums zum Studierendentarif selbst versichern.

Während früher ein einheitlicher Krankenversicherungsbeitrag für Studenten existierte, variieren diese seit der Krankenkassenreform 2015. Krankenkassen können seit dem einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erheben. Der aktuelle Beitrag für die monatliche Krankenversicherung ist individuell. Die Bemessungsgrundlage für alle ist gleich und liegt bei 10,22 Prozent des aktuellen BAföG-Bedarfssatzes von 649 Euro. Damit beträgt der Krankenkassenbetrag 66,33 Euro. Je nachdem, welcher Krankenkasse jemand angehört, steigt der Beitrag um einen Zusatzbeitrag. Hinzu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 2,35 Prozent und für Studierende ab 23 Jahren ohne Kinder von 2,6 Prozent. Studenten müssen sich im Klaren sein, dass eine Krankenversicherung eine Pflichtversicherung ist und das Studium nur fortgesetzt werden kann, wenn diese vorliegt.

Tipp: Speziell für das Pflichtpraktikum im Studium gilt: der Krankenversicherungsschutz läuft mit demselben Beitrag weiter. Das gilt unabhängig davon, ob ein Gehalt bezogen wird oder nicht.

Krankenversicherungsbeiträge für Studenten der größten Krankenkassen 2016

Gehalt im Pflichtpraktikum
Seit 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde. Ab dem 1. Januar 2017 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro auf 8,84 Euro. Das Mindestlohngesetz beinhaltet jedoch Ausnahmeregelungen für Pflichtpraktika. Wer innerhalb seiner Ausbildung ein Pflichtpraktikum absolviert, hat keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Daher schwanken die Vergütungen während eins Praktikum von Branche zu Branche und von Unternehmen zu Unternehmen.

Freiwilliges Praktikum
Wer ein Studiengang aufgenommen hat, in dem keine Pflichtpraktika existieren, muss sich im Klaren darüber werden, wann er die Zeit für ein Praktikum aufbringen möchte. Das Bachelor- und Mastersystem ermöglicht in der Zeit zwischen dem Bachelorstudium und Masterstudium ein Gap Year einzulegen. In einem Gap Year können mehrere Praktika oder ein 1-Jahres-Praktikum absolviert werden. Für ein freiwilliges Praktikum zwischen dem Studium müssen allerdings Richtlinien hinsichtlich der Krankenversicherung bedacht werden. Eine andere Möglichkeit ist es, ein Wartesemester oder Urlaubssemster einzulegen. Dadurch verlängert sich zwar die Studienzeit, doch Unternehmen schätzen es, wenn diese Zeit sinnvoll mit einem Praktikum genutzt wird. In den Semesterferien beziehungsweise der vorlesungsfreien Zeit bietet sich ebenfalls die Möglichkeit für Praktika, allerdings gibt es einige dabei einige Einschränkungen. Meist können während der Semesterferien nur kurze Praktika absolviert werden und damit wird es unter Umständen schwieriger, den gewünschten Praktikumsplatz zu finden. Für Unternehmen bedeutet die Einarbeitung eines Praktikanten Zeit und Geld, sodass viele  Praktikumsplätze für eine Praktikumsdauer von vier oder mehr Monaten angeboten werden.

Der Vorteil von freiwilligen Praktika ist die Freizügigkeit hinsichtlich Wahl und Zeit. Zudem ist es durchaus klug, neben einem Pflichtpraktikum noch ein freiwilliges Praktikum anzuhängen. Auch wer in einen anderen Bereich hineinschnuppern möchte, kann in diesem Fall frei wählen. Während Pflichtpraktika einen Bezug zum Studiengang fordern, sind freiwillige Praktika an keine Vorgaben gebunden. Somit ist der Spielraum groß und jeder kann diese Zeit nutzen, um sich auszuprobieren.

Krankenversicherung im freiwilligen Praktikum
Bei der Krankenversicherung ist zu unterscheiden, ob ein freiwilliges Praktikum während der Studienzeit, vor oder nach der Studienzeit absolviert wird. Wer während des Studiums freiwillige Praktika absolviert, ist im Praktikum weiterhin als Student krankenversichert. Die Dauer des Praktikums, die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Höhe eines gegebenenfalls gezahlten Entgelts spielen dabei keine Rolle.

Anders verhält es sich bei Praktika außerhalb einer Ausbildung, wie bei einem Praktikum vor oder nach dem Studium. In diesem Fall gilt der Praktikant als Arbeitnehmer, zumindest, wenn in dieser Zeit ein Entgelt bezogen wird. Allerdings gilt die Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer erst, wenn das Gehalt mehr als 450 Euro beträgt. Zusätzlich müssen Praktikanten, die als Arbeitnehmer eingestellt sind, in die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Gehalt im freiwilligen Praktikum
Der Mindestlohn in einem freiwilligen Praktikum greift, allerdings erst bei einem Praktikum ab drei Monaten. Das hängt damit zusammen, dass die Einarbeitung von Praktikanten die Unternehmen Zeit und Geld kostet und somit die neue Arbeitskraft nicht sofort zum wirtschaftlichen Erfolg beitragen kann. Dauert ein Praktikum länger als drei Monate, dann muss ein Unternehmen den Mindestlohn von 8,50 Euro (8,84 Euro ab 2017) zahlen. Der Mindestlohn pro Monat bedeutet in diesem Fall bei einer 40-Stunden-Woche ein Bruttogehalt von 1.400 Euro.

Wie viele Praktika sind sinnvoll?
Die Aussage „Umso mehr, umso besser“ gilt nicht für Praktika. Zwar ist es sinnvoll neben einem Pflichtpraktikum, auch ein freiwilliges Praktikum vorzuweisen, doch mehr als drei müssen nicht sein. Viel wichtiger ist die Qualität der Praktika. Unterschieden wird auch in der Dauer von Praktika. Wer mehrere, aber nur kurze Praktika vorweisen kann, wird damit im Bewerbungsprozess nicht immer punkten können. Erst ab drei Monaten kann sich ein Unternehmen davon ein Bild machen, inwieweit man in Teamfähigkeit, Eigeninitiative und Anpassungsfähigkeit überzeugen kann. Gern gesehen sind aktuell auch Auslandspraktika. Wer nach dem Studium erst einmal Berufserfahrung im Ausland sammeln will, kann durch ein Praktikum interkulturelle Kompetenz, Sprachfertigkeit, Mut und Entschlossenheit gewinnen. Das schätzen Unternehmen sehr und sehen ein Auslandspraktikum als großes Plus im Lebenslauf.