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Promotion, PHD & DBAPromotionsstipendium

Hans-Böckler-Stipendium für Promotionen

Die Hans-Böckler-Stiftung fördert Doktorandinnen und Doktoranden, die wissenschaftlich besonders begabt und gewerkschaftlich oder gesellschaftspolitisch engagiert sind. Unterstützt werden Promotionen aller Fachrichtungen. Zur Förderung gehören neben dem Stipendium auch viele ideelle Angebote.

Stipendium Promotion

Hans-Böckler-Stipendium für Promotionen
Gefördert werden besonders befähigte und gewerkschaftlich oder gesellschaftspolitisch engagierte Doktorand/innen aller Fachrichtungen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule zur Promotion zugelassen sind und das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Promotionkann in begründeten Fällen auch an einer ausländischen Hochschule gefördert werden. Bewerbungen aus dem Ausland können leider nicht entgegengenommen werden. Das Stipendium beträgt 1050 € zuzüglich 100 € Forschungskostenpauschale.Die Studien- und Prüfungsleistungen müssen eine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit erkennen lassen; das zur Promotionsberechtigung führende Studium muss zügig abgeschlossen worden sein. Das Promotionsvorhaben soll nach Möglichkeit gesellschaftspolitische Relevanz aufweisen und einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten lassen.

Die Bewerber/in soll begründen, warum die Promotion eine notwendige und sinnvolle Qualifikation für die spätere Berufstätigkeit ist. Es sollen auch die Motive deutlich werden, aus denen heraus das spezifische Promotionsthema gewählt wurde.Das Thema und seine methodische Bearbeitung sollen im Exposé auf der Basis bisheriger wissenschaftlicher Ergebnisse ausgeführt und begründet werden. Das Forschungsdesign ist so zu konzipieren, dass es im Förderzeitraum zu realisieren ist. Die wissenschaftliche Güte des Antrages sowie die persönlichen Voraussetzungen des Bewerbers oder der Bewerberin gemäß den Auswahlrichtlinien der Stiftung sind wesentliche Entscheidungskriterien. Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der Grundförderung der Stiftung waren, wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Anträge auf Promotionsförderung können jederzeit über die Gewerkschaften oder direkt bei der Stiftung eingereicht werden. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen in doppelter Ausfertigung beizufügen:

  1. Formloser Antrag auf ein Promotionsstipendium mit Darlegung der Motivation für die Promotion und Begründung für die Bewerbung bei der Hans-Böckler-Stiftung. 
  2. Bewerbungsbogen, Lebenslauf , tabellarisch und ausführlich, beglaubigtes Zeugnis, das zu Promotion berechtigt.
  3. Beschreibung des Promotionsvorhabens (Exposé).
  4. Eine Literaturliste, die zeigen soll, dass die Bewerberin oder der Bewerber die einschlägige Literatur kennt.
  5. Ein Gutachten der wissenschaftlichen Betreuerin bzw. des wissenschaftlichen Betreuers.
  6. Die jeweils geltende Promotionsordnung oder Angabe eines Links.
  7. Unterlagen keinesfalls ringheften! Bitte Klemm- oder Lochhefter verwenden.

Die Beschreibung des Promotionsvorhabens soll auf folgende Fragen eingehen und entsprechend gegliedert sein:

Der Zeitplan soll auf maximal 24 Monate ausgelegt sein. Die Beschreibung des Promotionsvorhabens darf einschließlich Arbeits- und Zeitplan sowie Gliederungsentwurf, jedoch ohne Literaturliste, 10 Seiten (jeweils 2 cm Rand, Schriftgröße 12p, 1,5 zeilig, 32 Zeilen ohne Fußnoten) nicht überschreiten. Längere Exposés werden nicht angenommen. Im Exposé sollen Literaturverweise enthalten sein. Eingehende Anträge werden in formaler Hinsicht und auf ihre Erfolgsaussicht geprüft. Anträge, die in die engere Wahl kommen, werden begutachtet. Am Begutachtungsverfahren beteiligt sind die je nach Thema zuständigen Vertrauensdozentinnen und -dozenten sowie die Vertretung der Stipendiatinnen und Stipendiaten. Das stipendiatische Gutachten befasst sich vor allem mit Biographie und Engagement der Bewerberinnen und Bewerber, es beruht grundsätzlich auch auf einem Gutachtergespräch. Die Vertrauensdozentinnnen und -dozenten entscheiden nach Studium des Antrages, ob sie ein Gespräch für notwendig halten. Der Auswahlausschuss für Promotionsförderung entscheidet viermal jährlich über die Anträge. Im Normalfall muß ein Antrag 3 bis 4 Monate vor der Sitzung des Auswahlausschusses gestellt werden. Dennoch kann in Einzelfällen auch diese Frist nicht ausreichend sein. Nächster Stichtag ist der 13.11.2009.

Download
Informationsbroschüre Promotionsförderung [PDF, 20 Seiten - 2,9 MB]
http://www.boeckler.de/pdf/stufoe_promotion_info.pdf

Weitere Informationen
http://www.boeckler.de/459.html