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Steuern: News & TippsBitcoin

Bitcoin-Gewinne: Nach Höhenflug droht Ärger mit Finanzamt

Für viele Anleger in Kryptowährungen wie den Bitcoin oder Ethereum sprudelten im vergangenen Jahr die Gewinne. Wer die Bitcoin-Gewinne aus dem Jahr 2017 bei der Einkommensteuer nicht ordnungsgemäß versteuert, dem droht Ärger mit dem Finanzamt. Erst nach einer Haltedauer von einem Jahr unterliegen Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht mehr der Steuerpflicht. Gewinne aus dem Bitcoin-Mining sind ebenfalls steuerpflichtig,

Zwei Bitcoin-Münzen auf einer beleuteten Computer-Tastatur.

Bitcoin-Gewinne: Nach Höhenflug droht Ärger mit Finanzamt
Köln, 05.02.2018 (grp) - Der Bitcoin-Boom hat bei den Anlegern im Jahr 2017 für Jubel gesorgt. Wer im vergangenen Jahr auf der Suche nach einer geeigneten Geldanlage war, kam an Kryptowährungen wie dem Bitcoin kaum vorbei. Viele Anleger, die in Bitcoins investiert haben, dürften ordentliche Gewinne erzielt haben. Wer beispielsweise Anfang 2017 zu einem Kurs von 1000 US-Dollar beim Bitcoin eingestiegen ist und am Ende des Jahres für fast 20.000 US-Dollar den Bitcoin wieder verkauft hat, hat Grund zur Freude. Den Anlegern sollte jedoch klar sein, dass diese Gewinne nicht steuerfrei sind, sondern der Einkommensteuer unterliegt. Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern der Einkommensteuer, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Und mit der Erklärung der Einkommensteuer gegenüber dem Finanzamt dürften für viele Anleger in Bitcoin und anderen digitalen Währungen die Probleme beginnen. Denn die Berechnung der Gewinne ist nicht so einfach und erfordert umfangreiche, detaillierte Kenntnisse. Vielfach wurden die Bitcoins zwischen den Handelsplätzen hin- und hergeschoben. Es muss also genau berechnet werden, zu welchem Zeitpunkt wurde welcher Gewinn durch den Handel mit Bitcoins erzielt. Dabei sind in der Regel ungeheure Datenmengen zu verarbeiten. Ohne fundierte steuerrechtliche Kenntnisse dürfte dies viele Anleger vor eine kaum lösbare Aufgabe stellen.

Hier lauert für Bitcoin-Anleger die Gefahr. Sie müssen ihre Gewinne durch den Handel mit Bitcoins detailliert erfassen und gegenüber dem zuständigen Finanzamt offenlegen müssen. Werden die Gewinne aus dem Handel mit Bitcoins und anderen digitalen Währungen gegenüber dem Finanzamt nicht ordnungsgemäß erklärt, entsteht schnell der Verdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit. Folge kann die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit dezidierten Prüfungen und Durchsuchungen sein. Bestätigt sich der Verdacht, dass Steuern verkürzt oder hinterzogen wurden, drohen drastische Sanktionen von hohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Erst nach einer einjährigen Haltedauer unterliegen die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht mehr der Steuerpflicht.

Da es sich für den Fiskus um beträchtliche Steuereinnahmen handeln könnte, ist davon auszugehen, dass er die Augen offenhalten wird. Wer sich auf der rechtlich sicheren Seite bewegen möchte, sollte sich an im Steuerrecht und Steuerstrafrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

Gewinne aus Bitcoin-Mining sind steuerpflichtig
Nicht nur Bitcoin-Anleger, sondern auch „Miner“ dürften dank des Booms der Kryptowährungen im letzten Jahr Gewinne erzielt haben. Doch die Gewinne aus dem Erzeugen von Bitcoins, dem sogenannten Mining, sind nicht steuerfrei und sollten gegenüber dem Finanzamt erklärt werden, um Ärger zu vermeiden.

Dank stetig steigender Kurswerte und einer immensen Nachfrage entwickelte sich die Anlage in Bitcoin im vergangenem Jahr zu einem profitablen Geschäft. Während die Einnahmen der Anleger aus dem Handel mit Kryptowährungen der Einkommensteuer unterliegen und gegenüber dem Finanzamt erklärt werden müssen, gestaltet sich die steuerliche Bewertung der Gewinne aus dem Bitcoin-Mining, welche ebenfalls den Finanzbehörden offengelegt werden müssen, nicht minder schwierig und ist unter Umständen mit einem erheblichen Aufwand verbunden, verdeutlicht die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Die steuerliche Einordnung der Gewinne aus dem Mining und Geltendmachung von Ausgaben ist dabei von den jeweiligen Ausgestaltungen im Einzelfall abhängig. So ist oftmals davon auszugehen, dass die Gewinne aus der Erzeugung von Bitcoins als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzuordnen sind. Sollte es sich bei den Einnahmen ausnahmsweise nicht um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handeln, so bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass diese steuerfrei sind. Die Einnahmen sind dann als Einkünfte aus sonstigen Leistungen zu bewerten und nur bis zu einem Betrag in Höhe von bis zu 256 Euro steuerfrei. Die genaue Betrachtung des Einzelfalls und steuerliche Begutachtung ist ohne fundierte Kenntnisse des Steuerrechts kaum zu bewerkstelligen.

Eine ordnungsgemäße Erklärung der Gewinne aus dem Bitcoin-Mining gegenüber dem zuständigen Finanzamt ist jedoch unerlässlich, um sich nicht dem Verdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit auszusetzen. Die Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung oder das Verheimlichen von Gewinnen aus dem Mining können unangenehmen Folgen nach sich ziehen und zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führen. Eine Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung kann mit hohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafe geahndet werden.

Bitcoin-Anleger und Bitcoin-Miner sollten sich bei der steuerlichen Einordnung des konkreten Sachverhalts und Fragen zur Bitcoin-Thematik an einen im Steuerrecht und Steuerstrafrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser hilft bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Gewinne und kann Ärger mit dem Finanzamt vorbeugen.