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Steuern: News & TippsUST

Steueranmeldungen von Januar an nur noch elektronisch möglich

Viele Unternehmen sind technisch noch nicht in der Lage, die Daten zu Umsatzsteuer und Lohnsteuer digital zu übertragen.

Eine Hand auf einer Tastatur.

Steueranmeldungen von Januar an nur noch elektronisch möglich
Nürnberg, 15.12.2004 (datev) - Von Januar 2005 an müssen Unternehmen die Daten zur Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch an die Finanzbehörden übermitteln. Der übliche Versand per Fax oder Brief ist dann nicht mehr möglich. Nach Beobachtungen der DATEV eG, IT-Dienstleister aus Nürnberg, sind viele Unternehmen auf das neue digitalisierte Verfahren technisch noch nicht vorbereitet.

Für Arbeitgeber stellen die laut Bundesfinanzministerium jährlich 36 Millionen Lohnsteuerkarten und -bescheinigungen sowie 19 Millionen Lohnsteuer-Anmeldungen einen erheblichen Aufwand dar. Die auf das Steueränderungsgesetz 2003 zurückgehenden Neuerungen zur elektronischen Datenübermittlung sollen helfen, diesen Aufwand zu senken. Das Verdrängen des Themas kann teuer werden. Denn auch bei der elektronischen Übermittlung ist die pünktliche Anmeldung wichtig. Im Extremfall drohen Verspätungszuschläge bis zu 25.000 Euro und Steuerschätzung.

Zukünftig ist eine Anmeldung nur dann pünktlich, wenn sie bis zum Abgabetermin elektronisch übermittelt wurde. Nur im Einzelfall genehmigt das Finanzamt auf Antrag, dass weiterhin das Papierverfahren genutzt werden darf. Zahlreiche Unternehmen nutzen bereits die Vorteile der elektronischen Datenübermittlung mit Unterstützung ihres Steuerberaters. Dieser kann seit Jahren Steuerdaten über das DATEV-Rechenzentrum elektronisch an die Finanzämter übertragen. Unternehmen, die diesen Service nicht nutzen, müssen ihre EDV-Anwendungen nun an die neuen Vorschriften anpassen.

Als zentraler digitaler Zugangsweg zu den Finanzbehörden wurde ELSTER (Elektronische Steuererklärung) geschaffen. Dort steht zur elektronischen Steuerdaten-Aufbereitung eine kostenfreie Software zur Verfügung. Mit der Software können die Daten an die Verwaltungen versandt werden.

www.elster.de