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Studentenjob & FinanzenMinijob

Neue Minijobs - Tipps für Studierende

Brutto wie netto: Seit dem 1. April gelten neue Regelungen für geringfügige Beschäftigungen - Studierende können bis zu 400 Euro monatlich ohne Abgaben verdienen

Ein Mann und eine Frau hinter einer Kaffeetheke.

Seit dem 1. April gibt es die neuen 400-Euro-Jobs - interessant nicht nur für Arbeitnehmer, die abgabenfrei einer Nebentätigkeit nachgehen wollen, sondern auch für Studierende:

Ein vereinfachtes Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und der bei der Bundesknappschaft eingerichteten Minijob-Zentrale, das sogenannte Haushaltsscheckverfahren, erleichtert den Arbeitgebern die Schaffung von Minijobs.

Wichtig: Wer BAföG erhält, darf nicht mehr als 360,88 Euro verdienen - sonst wird das BAföG gekürzt.

Sozialabgaben
Als geringfügig Beschäftigter muss man weder Sozialabgaben noch Steuern bezahlen. Nur der Arbeitgeber führt eine Pauschale von 25 Prozent für Sozialversicherung und Steuern ab. Studierende, die freiwillig 12 Prozent ihres Einkommens in die Rentenversicherung einzahlen, erwerben bereits Ansprüche während des Studiums.

Wichtig: Auch Riester-Rente ist möglich! Eine Eigenleistung ist hier unter Umständen besser angelegt als in der gesetzlichen Rentenversicherung.

 

Begrenzung der Arbeitszeit Die Höchstgrenze von 15 Stunden gilt nicht mehr, eine neue Begrenzung wurde nicht festgelegt. Aber Achtung: Mehr als 20 Stunden sollten es auf keinen Fall sein, weil dann

 

  1. die studentische Familienversicherung nicht mehr greift und
  2. auch die Stundenlöhne nicht mehr akzeptabel sind.

Krankenversicherung
Seit dem 1. April gilt hier entsprechend: Eine studentische Krankenversicherung über die Familienversicherung bleibt bestehen, wenn 400 Euro monatlich nicht überschritten werden.


Weitere Informationen

Beratung

Kostenlose Infos gibt es bei der Hotline der Bundesknappschaft unter
der Nummer (0800) 0 20 05 04 (gebührenfrei).

Minijobs im Internet
www.minijobzentrale.de