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Studienort: Uni/FH-WahlStudiengebühren

Landesregierung schafft Studiengebühren in NRW ab

Das nordrheinwestfälische Landtag hat mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linkspartei die Abschaffung der Studiengebühren zum Wintersemester 2011/2012 beschlossen. Nordrhein-Westfalen ist nach dem Saarland und Hessen das dritte Bundesland, das die Campus Maut wieder abschafft.

Die Flagge von NRW vor grauem Himmel.

Landesregierung schafft Studiengebühren in NRW ab
Düsseldorf, 28.02.2011 (miwf) - Der nordrhein-westfälische Landtag hat in seiner heutigen Plenarsitzung das Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren beschlossen. Die derzeit rund 472.000 Studierenden in Nordrhein-Westfalen werden damit ab dem kommenden Wintersemester gebührenfrei studieren können. Wissenschaftsministerin Svenja Schulze sagte in der Plenardebatte: „Nordrhein-Westfalen macht Ernst mit Bildungsgerechtigkeit. Das ist ein Wendepunkt in der Bildungspolitik, von dem jeder vierte Studierende in Deutschland profitiert.“

„Der Landtag hat heute das Ende der sozialen Auslese qua Bildungsmaut in Nordrhein-Westfalen beschlossen“, so Ministerin Schulze. „Bildungspolitik ist die Sozialpolitik des 21. Jahrhunderts. Sie vermeidet soziale Reparaturkosten und ermöglicht langfristig Mehreinnahmen und Minderausgaben“, sagte die Ministerin unter Hinweis auf eine Studie der OECD, die belegt, dass die öffentlichen Kosten für ein Studium klar hinter den späteren Einnahmen des Staates durch höhere Steuern, Beiträge aus Sozialversicherung und durch ein geringeres Arbeitslosigkeitsrisiko liegen.

Als Ausgleich für die Studiengebühren werden die Hochschulen jährlich mindestens 249 Millionen Euro zusätzlich zu ihrer Grundfinanzierung in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro erhalten. „Damit ist eine verlässliche Finanzierung der Qualität der Lehre in Nordrhein-Westfalen garantiert“, so Schulze. Die Kompensationsmittel müssen zweckgebunden für die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre verwendet werden.

Das Extra-Geld wird nach der Anzahl der Studierenden in der 1,5-fachen Regelstudienzeit auf alle öffentlich-rechtlichen und staatlichen Hochschulen verteilt. „Das Geld folgt den Studierenden, weil jede Stu­dentin und jeder Student uns gleich viel wert ist“, sagte Schulze zum Verteilmodus. Das Gesetz stellt sicher, dass die Gelder nicht zur Er­höhung der Aufnahmekapazität führen, sondern für zusätzliches Perso­nal wie zum Beispiel Lehrkräfte und Tutoren vorhanden sind. Über die Verwendung der Mittel können zukünftig die Studierenden mitent­scheiden.

Der Präsident des Deutschen Studentenwerkes Prof. Dr. Rolf Dobischat begrüßt die Abschaffung der Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen als "Akt der Vernunft", denn Gebühren verteuerten das Studium und seien das falsche Signal für einkommensschwächere Familien.

Dobischat sagte weiter: "Heute ist Hochschulbildung eine Art Erbprivileg von Akademikern. Von 100 Akademiker-Kindern studieren 71, von 100 Kindern aus Familien ohne akademische Tradition studieren nur 24. Wir müssen mehr junge Menschen aus Nicht-Akademiker-Familien für ein Hochschulstudium mobilisieren. Da sind Studiengebühren das absolut falsche Signal." Studiengebühren seien bundesweit auf dem Rückzug, freut sich Dobischat. "Nach Hessen und dem Saarland schafft auch NRW sie ab, und Hamburg wird sicher bald folgen. Danach werden nur noch Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern an den Gebühren festhalten - mal sehen, wie lange noch."

Gemäß der aktuellen DSW-Sozialerhebung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden musste bisher rund die Hälfte aller Studierenden Studiengebühren bezahlen; sie betragen in der Regel 300 bis 500 Euro pro Semester. Für 59 Prozent der Gebührenzahler bezahlen die Eltern, 30 Prozent der Studierenden greifen auf Mittel aus eigenem Verdienst zurück, nur 11 Prozent nehmen ein Studiengebühren-Darlehen in Anspruch.

Den Gesetzestext und weitere Informationen zur Abschaffung der Studiengebühren
http://www.wissenschaft.nrw.de