Leitfaden Versicherungen: 2. Absicherung und Vermögensbildung
Im Rahmen der neuen Serie »Leitfaden Versicherungen« werden Grundregeln der privaten Absicherung vorgestellt, die gemeinsam einen Leitfaden für die Entwicklung eines individuellen Versicherungskonzepts bilden.
Absicherung und Vermögensbildung trennen
Liebe Leserinnen und Leser,
das Grundprinzip einer Versicherung ist: Sie zahlen eine Prämie, dafür gewährt Ihnen die Versicherung Schutz. Tritt der Versicherungsfall ein, zahlt die Versicherung in der vereinbarten Höhe. Passiert nichts, gibt es auch kein Geld zurück. Ihre Prämie wird also ausschließlich zur Risikoabdeckung verwendet. Nun gibt es Produkte, in denen diese Absicherung mit Elementen der Vermögensbildung kombiniert wird. Das bekannteste Beispiel ist die Kapital-Lebensversicherung, die
- an die Hinterbliebenen die sog. Todesfallleistung zahlt, wenn der Versicherte während der Laufzeit stirbt, oder
- an den Versicherten die sog. Ablaufleistung zahlt, wenn dieser am Ende der Laufzeit noch lebt.
Neben dem reinen Risikoschutz für den Todesfall verwendet die Versicherung einen großen Teil der Prämie dafür, das Geld für die Ablaufleistung Zins bringend anzulegen. Ich empfehle jedoch, solche kombinierten Versicherungs-Vermögensbildungs-Produkte gerade nicht zu kaufen.
[Verfasser M. Kinkel, Autor von Job & Money - http://www.jobmoney.de]
Kombinierte Versicherungs-Vermögensbildungs-Produkte
Doch was spricht gegen die Kombination von Absicherung und Vermögensbildung? Hierfür gibt es im wesentlichen zwei Gründe.
- Ein solches Produkt ist vom Preis her zunächst einmal oft ziemlich undurchsichtig. Sie zahlen eine Prämie und haben keinen Überblick, wie teuer die Einzelteile (Versicherung, Vermögensbildung, Kosten der Versicherungsgesellschaft) tatsächlich sind. Sie können zwar den Preis der im dem Produkt enthaltenen »reinen« Versicherung (z. B. Risiko-Lebensversicherung, die nur bei Tod zahlt, als Teil einer Kapital-Lebensversicherung) von Ihrer Gesamtprämie abziehen und so den Teil für die Vermögensbildung abschätzen. Aber das ist nur ein Anhaltspunkt, weil die Versicherungsgesellschaft natürlich auch Kosten hat, die über die Prämie gedeckt werden müssen.
- Der noch viel wichtigere Grund ist aber, dass Vermögensanlagen über Versicherungen häufig nur eine bestenfalls mittelmäßige Rendite erzielen. Versicherungen sind Spezialisten in der Kalkulation und Abdeckung von Risiken, dieses Geschäft beherrschen sie entsprechend gut. In der Geldanlage sind ihnen die Kapitalanlagegesellschaften jedoch oft um einiges voraus, weil diese eben dort Spezialisten sind.
[Verfasser M. Kinkel, Autor von Job & Money - http://www.jobmoney.de]
Keine Beitragsrückgewähr vereinbaren
Auch Versicherungen mit Beitrags- oder Prämienrückgewähr sind nichts anderes als solche kombinierten Versicherungs-Vermögensbildungs-Produkte. Die Prämie ist um einiges höher als bei einer »reinen« Versicherung (also ohne Rückzahlung) der Mehrbetrag wird einfach dazu verwendet, das Geld anzulegen und daraus am Ende die Rückgewähr zu finanzieren. Meist werden diese Produkte mit dem Argument verkauft, dann seien die Beiträge nicht »verloren«. Den großen Vorteil hat aber vor allem der Vermittler, weil höhere Beiträge für ihn auch eine höhere Provision bedeuten.
Als Versicherter müssen Sie wie folgt rechnen:
Wie hoch ist die Rendite des zusätzlichen Beitrags, aus dem die Versicherung die Rückzahlung finanziert? Der Finanzanalyst Volker Looman hat kürzlich (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 27.12.2003) die Rendite einer Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr untersucht. Je nach getroffenen Annahmen kam er auf Werte zwischen 1,14 und 3,81 Prozent. Diese Werte sind so gering, dass Sie auf eine Beitragsrückgewähr auf jeden Fall verzichten können. Den Zusatzbetrag für die Rückgewähr verwenden Sie also besser für andere Geldanlagen, die fast immer einen höheren Ertrag abwerfen. Bei der Versicherung sollten Sie demnach nur eine »reine« Versicherung abschließen.
[Verfasser M. Kinkel, Autor von Job & Money - http://www.jobmoney.de]