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Neuordnungs­­verfahren zur Steuerfachan­­gestellten­­ausbildung abgeschlossen

Im Bundesgesetzblatt wurde am 22. August 2022 die Neuordnung der Steuerfachange­stelltenausbildung verkündet. Damit ist der Weg frei für eine zeitgemäße Ausbildung im steuer­beratenden Beruf. Die neuen Rechtsgrund­lagen treten am 1. August 2023 in Kraft.

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab:

„Wer auch morgen noch ausbilden und sich bei den Digital Natives als attraktiver Arbeit­geber positionieren möchte, muss mit der Zeit gehen. Deswegen freuen wir uns sehr, dass die Reform zu einem erfolg­reichen Abschluss gebracht werden konnte: Die Neuordnung der Steuerfachange­stelltenausbildung bedeutet vor allem, dass inhaltlich kommunikative Fähigkeiten und digitale Verfahrens­abläufe bei der Ausbildung im Fokus stehen.“

Weiter hebt er positiv hervor: „In Zukunft gilt es in Steuerberater­kanzleien, Prozesse und Schnittstellen verstärkt zu optimieren und neu zu denken. Gut aufgestellt sind alle Steuerbe­raterinnen und Steuerberater mit qualifizierten Mitar­beitern, die digitale Prozesse schnell verstehen.“


Die BStBK arbeitete gemeinsam mit den Steuer­beraterkammern intensiv an der Novellierung der Ausbildungs­ordnung und passte diese insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung an. Dazu stimmte sie sich zusammen mit dem Deutschen Steuerberater­verband (DStV e. V.) mit den Vertretern der Gewerkschafts­seite der Vereinigten Dienstleistungs­gewerkschaft (verdi) über die wesentlichen Eckpunkte der Aus­bildung ab.