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Sozialhilfeausgaben 2007: Anstieg auf netto 18,8 Milliarden Euro

Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes haben im Jahr 2007 die Ausgaben für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch in Deutschland brutto 21,1 Milliarden Euro betragen.

Sozialhilfeausgaben 2007: Anstieg auf netto 18,8 Milliarden Euro
Wiesbaden, 14.08.2008 (destatis) - Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes  (Destatis) haben im Jahr 2007 die Ausgaben für Sozialhilfeleistungen  nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII Sozialhilfe) in Deutschland brutto 21,1 Milliarden Euro betragen. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro, die den Sozialhilfeträgern  zum größten Teil aus Erstattungen anderer Sozialleistungsträger  zuflossen, betrugen die Sozialhilfeausgaben netto 18,8 Milliarden Euro;  dies waren 3,9% mehr als im Vorjahr.

Je Einwohner wurden in Deutschland damit 2007 für die Sozialhilfe  rechnerisch 228 Euro (Vorjahr: 220 Euro) ausgegeben. In den alten Bundesländern (ohne Berlin) waren es mit 237 Euro je Einwohner wesentlich mehr als in den neuen Bundesländern (ohne Berlin) mit 152 Euro. Die mit Abstand höchsten Sozialhilfeausgaben je Einwohner hatten im Jahr 2007 - wie schon im Vorjahr - die drei Stadtstaaten Bremen (385 Euro), Hamburg (367 Euro) und Berlin (355 Euro). Innerhalb der alten Flächenländer wurden die geringsten Ausgaben je Einwohner in Baden-Württemberg mit 168 Euro festgestellt, die höchsten in Schleswig-Holstein mit 277 Euro. In den neuen Ländern waren in Sachsen (114 Euro) die Pro-Kopf-Ausgaben am niedrigsten, in Mecklenburg-Vorpommern (194 Euro) am höchsten.

Betrachtet man die finanziell wichtigsten Hilfearten des SGB XII, so ist für die Nettoausgaben im Berichtsjahr 2007 auf Bundesebene Folgendes festzustellen:

Mit 10,6 Milliarden Euro entfiel - wie in den Vorjahren - der mit Abstand größte Teil der Sozialhilfeausgaben (57%) auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Im Vergleich zu 2006 stiegen die Ausgaben für diese Hilfeart um 0,9%. Die im 6. Kapitel des SGB XII geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern. Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, so weit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger - wie zum Beispiel der Krankenversicherung, der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit - erbracht wird.

Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung lagen im Jahr 2007 bei 3,5 Milliarden Euro; dies entspricht 18Prozent der Sozialhilfeausgaben insgesamt. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben für diese Hilfeart damit um 12,7 Prozent gestiegen. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine seit dem 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Seit 1. Januar 2005 wird diese Leistung nach dem 4. Kapitel des SGB XII gewährt. Sie kann bei Bedürftigkeit von 18- bis 64-jährigen Personen, wenn diese dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sowie von Personen ab 65 Jahren in Anspruch genommen werden.

Für die Hilfe zur Pflege gaben die Sozialhilfeträger im Jahr 2007 netto insgesamt 2,7 Milliarden Euro aus (+ 5,4% gegenüber dem Vorjahr). Die Ausgaben für diese Hilfeart machten somit 14 Prozent der gesamten Sozialhilfeaufwendungen aus. Die Hilfe zur Pflege wird gemäß dem 7. Kapitel SGB XII Personen gewährt, die in Folge von Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind. Sie wird jedoch nur geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst tragen kann noch sie von anderen - zum Beispiel der Pflegeversicherung - erhält.