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WiWi-NewsStaatsquote

Staatsquote wieder bei fast 50 Prozent

Das Institut Finanzen und Steuern (IFSt) e.V., Bonn, stellt in seiner Schrift Nr. 416 die Entwicklung der öffentlichen Finanzwirtschaft in Deutschland von 1993 bis 2003 dar.

Staatsquote Deutschland 2003

Staatsquote wieder bei fast 50 Prozent
Bonn, 16.08.2004 (ifst) - Die Staatsausgabenquote (Staatsanteil am Bruttoinlandsprodukt) hielt sich - ausgehend von 49,4 v.H. in 1993 - bis 1997 auf diesem relativ hohen Niveau. Der danach erfolgte Rückgang um 1 Prozentpunkt bis 2001 ist nicht nur staatlicher Ausgabenzurückhaltung zu verdanken, sondern vor allem eine Folge der ab 1996 geänderten Kindergeldauszahlung durch Verrechnung mit der Lohnsteuer. In den vergangenen beiden Jahren ist die Quote wieder angestiegen auf nunmehr 49 v.H., nur noch 1 Prozentpunkt von der magischen 50-Prozentgrenze entfernt.

Von 1993 bis 2003 erhöhte sich die Verschuldung der öffentlichen Haushalte um 76,3 v.H. von 770,2 Mrd. EUR auf 1.357,8 Mrd. EUR. Davon entfielen 56,5 Prozent auf den Bund, vor allem bedingt durch die Übernahme von mehr als drei Viertel aller - im Wesentlichen infolge der Wiedervereinigung entstandener - Sonderfonds-Schulden im Jahr 1999; dies führte statistisch zu einem Zuwachssprung der Bundesschulden gegenüber dem Vorjahr um 45,8 Prozent.

Im Jahr 2003 lag der Schuldenstand des Staates mit 64,2 v.H. des BIP deutlich über der kritischen Grenze der im Maastrichter Vertrag vorgesehenen 60 v.H. des BIP. Bei der Neuverschuldung der Gebietskörperschaften wies Deutschland mit 3,9 v.H. des BIP nach Frankreich die größte Defizitquote in der Europäischen Union aus. Die Neuverschuldungsgrenze des Maastrichter Vertrags von 3 v.H. des BIP wurde weit überschritten. Auch im laufenden Jahr wird die Bundesrepublik die finanzpolitischen Ziele des Stabilitätspaktes verfehlen. Ohne Einschnitte bei den staatlichen Konsumausgaben ist die notwendige Rückführung der Nettokreditaufnahme nicht zu bewerkstelligen und rückt die Vision ausgeglichener Staatshaushalte in weite Ferne. Sollte Deutschland 2005 zum vierten Mal in Folge gegen den Europäischen Stabilitätspakt verstoßen und der Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister erneut mit qualifizierter Mehrheit Sanktionen gegen die Bundesrepublik Deutschland verhindern, hätte der auf deutsche Initiative beruhende Stabilitätspakt seine disziplinierende Wirkung endgültig verloren.

http://www.ifst.de