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Statistik: Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung

(destatis - Grundsicherung im Alter) Was beschreibt der Indikator, wie wird die Erhebung durchgeführt und wann veröffentlicht?

Rentnerehepaar auf einer Bank.

Was beschreibt die Grundsicherungsstatistik?
Am 1. Januar 2003 trat das »Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung« (GSiG) in Kraft. Dieses Sozialleistungsgesetz sieht für ältere Personen und Personen mit einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit eine eigenständige soziale Leistung vor, welche den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollen dazu beitragen, die so genannte »verschämte Armut« einzugrenzen. Vor allem ältere Menschen machen bestehende Sozialhilfeansprüche oftmals nicht geltend, weil sie den Rückgriff auf ihre unterhaltsverpflichteten Kinder fürchten. Das GSiG ist dem Bundessozialhilfegesetz vorgelagert, so dass berechtigte Personen im Regelfall keine laufende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen.

Auswirkungen und Fortentwicklungsbedarf dieses Gesetzes sollen mit statistischen Mitteln beurteilt werden. Dazu werden sowohl Erhebungen über die Empfänger als auch über die Ausgaben und Einnahmen der bedarfsorientierten Grundsicherung als Bundesstatistik durchgeführt. Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit erhalten auf diese Weise einen detaillierten Einblick in die staatliche Grundsicherungsgewährung und eine wichtige Datengrundlage für weitere Planungen und Entscheidungen.
 

Wie werden die Daten der Grundsicherungsstatistik ermittelt?
Die Statistik über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine dezentrale Statistik, d.h. das Statistische Bundesamt bereitet Organisation und Technik vor, die Statistischen Ämter der Länder erheben die Daten und bereiten sie zu statistischen Ergebnissen auf. Es handelt sich um eine Sekundärstatistik, bei der vorliegende Verwaltungsdaten zusätzlich für statistische Zwecke genutzt werden.

Rechtsgrundlage für die Statistik über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bildet § 8 GSiG. Die Daten der Grundsicherungsstatistik werden bei den Trägern der Grundsicherung erhoben. Träger der Grundsicherung sind die kreisfreien Städte und Landkreise oder die überörtlichen Träger, wie Landeswohlfahrtsverbände, Landschaftsverbände oder Bezirke.

Jährlich zum 31. Dezember wird die Erhebung über die Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Bestandserhebung (Totalerhebung) durchgeführt. Der Katalog der erfassten Merkmale ist breit: Neben klassischen personenbezogenen oder soziodemographischen Grunddaten (Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit, etc.) werden auch detaillierte Angaben über Höhe und Dauer des Leistungsbezugs erhoben. Darüber hinaus stellt die Statistik Angaben zur Ursache der Leistungsgewährung und zur Art der von den Leistungsberechtigten angerechneten Einkommen bereit.

Die Erhebung über die Ausgaben und Einnahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr ebenfalls als Totalerhebung durchgeführt. Damit werden umfassende und zuverlässige Daten über die finanziellen und sozialen Auswirkungen des Grundsicherungsgesetzes bereitgestellt. Die Ausgaben für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellen die Summe der Beträge dar, die von den Trägern der Grundsicherung an Anspruchsberechtigte ausgezahlt werden. Auf der Ausgabenseite wird danach unterschieden, ob Empfänger in Einrichtungen (z.B. in Pflege- oder Altenheimen) leben oder nicht. Diese getrennte Erfassung wird auch für die Einnahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durchgeführt. Unter Einnahmen sind Zahlungen zu verstehen, welche den Grundsicherungsträgern auf Grund von Erstattungsansprüchen gegen andere Leistungsträger zufließen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Empfänger von Grundsicherung einen noch nicht geltend gemachten Anspruch auf Wohngeld hat: Der Träger der Grundsicherung kann die volle Höhe der Unterkunftskosten in die Berechnung des Grundsicherungs-Nettoanspruchs einbeziehen und sich die Höhe des Wohngeldbetrags von der zuständigen Wohngeldstelle erstatten lassen.

Schließlich werden sowohl die Anzahl der Gutachten als auch die Kosten für die Erstellung der Gutachten erfragt, die zur Klärung der Erwerbsminderung von den Rentenversicherungsträgern angefertigt wurden.
 


Wann werden die Ergebnisse der Grundsicherungsstatistik veröffentlicht?
Eckdaten der Statistik wurden erstmals im Dezember 2004, rund ein Jahr nach der Erhebung, mit einer Pressemitteilung veröffentlicht. Neben Bundesergebnissen sind auch vielfältige Ergebnisse für die Bundesländer verfügbar, die von den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder veröffentlicht werden.

Für Zusatzaufbereitungen des Bundes stellen die Statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt zusätzlich jährlich Einzelangaben aus der Empfängerstatistik mit einem Auswahlsatz von 25 Prozent zur Verfügung (»25%-Stichprobe«). Diese Datenquelle ermöglicht im direkten Vergleich zu den Standardtabellen eine tiefer gehende Analyse zum Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Wie genau ist die Grundsicherungsstatistik?
Die Statistik über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird als Totalerhebung durchgeführt und ist demzufolge von hoher Aussagekraft. Um eine hohe Qualität zu gewährleisten, finden regelmäßig umfangreiche Plausibilitätsprüfungen statt.

Weitere Informationen
http://www.destatis.de/themen/d/thm_sozial.php