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Statistik: Normalarbeitsverhältnis

Was beschreibt der Indikator "Normalarbeitsverhältnis"?

Was beschreibt der Indikator Normalarbeitsverhältnis?
Unter einem Normalarbeitsverhältnis wird ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis verstanden, das in Vollzeit und unbefristet ausgeübt wird. Ein Normalarbeitnehmer arbeitet zudem direkt in dem Unternehmen, mit dem er einen Arbeitsvertrag hat. Bei Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, die von ihrem Arbeitgeber – der Zeitarbeitsfirma – an andere Unternehmen verliehen werden, ist das nicht der Fall.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Normalarbeitsverhältnis sind weiterhin voll in die sozialen Sicherungssysteme wie Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung integriert. Das heißt, sie erwerben über die von ihrem Erwerbseinkommen abgeführten Beiträge Ansprüche auf Leistungen aus den Versicherungen (oder haben entsprechende Ansprüche als Beamter).

Wie wird der Indikator Normalarbeitsverhältnis berechnet?
Die Personen mit einem Normalarbeitsverhältnis werden aus den Jahresergebnissen des Mikrozensus berechnet.

Für die Berechnung der Beschäftigten im Normalarbeitsverhältnis werden alle abhängig Beschäftigten ermittelt, auf deren Haupttätigkeit die folgenden Kriterien zutreffen:

Ergebnisse zu den Normalarbeitnehmern beziehen sich auf Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren, soweit sie nicht in Bildung oder Ausbildung sind. Für die Berechnung wird die Bevölkerung nach folgenden Kriterien abgegrenzt:

Diese Gruppe (die auch als Kernerwerbstätige bezeichnet wird) befindet sich in einem Lebensabschnitt, in dem Erwerbsarbeit in deutlich stärkerem Maße als Schwerpunkt der Lebensgestaltung gesehen wird als beispielsweise während der Ausbildung oder im Ruhestand. Sie gilt daher, vor allem im Rahmen der Berichterstattung zur atypischen Beschäftigung, als Bezugsgröße für die Berechnung von Quoten.

Wann wird der Indikator Normalarbeitsverhältnis veröffentlicht?
Jahresergebnisse des Mikrozensus stehen rund drei Monate nach Abschluss eines Erhebungsjahres zur Verfügung. Die Veröffentlichung der Ergebnisse zu atypischer Beschäftigung und Normalarbeitsverhältnissen erfolgt – nach Abschluss der Aufbereitung und der erforderlichen Analysen – jeweils im Sommer des auf das Bezugsjahr folgenden Jahres.

Wie genau ist der Indikator Normalarbeitsverhältnis?
Bei Stichprobenerhebungen wie dem Mikrozensus treten zwei Arten von Fehlern auf: zufallsbedingte und systematische Fehler. Zufallsbedingte Fehler sind Abweichungen, die darauf zurückzuführen sind, dass nur eine Stichprobe von Personen befragt wurde, im Fall des Mikrozensus ein Prozent der Bevölkerung. Als Schätzwert für den zufallsbedingten Stichprobenfehler dient der so genannte Standardfehler, der aus den Einzeldaten der Stichprobe geschätzt wird. Für hochgerechnete Jahresergebnisse unter 5 000 Personen, das heißt für weniger als 50 Fälle in der Stichprobe, geht der einfache relative Standardfehler häufig über 15% hinaus. Solche Ergebnisse haben nur noch einen geringen Aussagewert und sollten deshalb für Vergleiche nicht mehr herangezogen werden. Hochgerechnete Besetzungszahlen unter 5 000 auf Jahresebene werden daher nicht nachgewiesen und in Veröffentlichungen des Mikrozensus durch einen Schrägstrich ("/") ersetzt.

Systematische Fehler sind nicht zufallsabhängige Abweichungen, die aus Fehlern auf den verschiedenen Stufen der Statistikproduktion resultieren können (zum Beispiel bei der adäquaten Konzeption der der Erhebungsinstrumente, beim Interviewerverhalten, durch fehlerhafte Angaben oder Datenerfassungsfehler).

Die Ergebnisse des Mikrozensus zur Erwerbsbeteiligung weichen teilweise von denen anderer arbeitsmarktstatistischer Datenquellen ab. Für das Jahr 2009 weist der Mikrozensus im Vergleich zur Erwerbstätigenrechnung (ETR) der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 3,9% Erwerbstätige weniger aus. Grund der Abweichungen sind neben kleineren definitorischen Abweichungen insbesondere Unterschiede der eingesetzten Methoden und Verfahren. Nähere Vergleichsanalysen (z. B. durch eine Nachbefragung) haben ergeben, dass Abweichungen insbesondere bei kleineren und geringfügigen Tätigkeiten festzustellen sind, deren Erfassung in Haushaltsbefragungen wie dem Mikrozensus problematisch ist. Die Unterschiede zwischen Mikrozensus und ETR sollten bei der Interpretation der Angaben zu den Erwerbstätigen berücksichtigt werden. Die Probleme bei der Erfassung kleinerer Tätigkeiten sind für die Zahl der atypisch Beschäftigten insofern weitgehend vernachlässigbar, als nur Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren betrachtet werden, die nicht in Bildung oder Ausbildung sind.

Bei Vergleichen mit anderen Datenquellen, die Informationen zur atypischen Beschäftigung enthalten, muss berücksichtigt werden, dass der Mikrozensus Bezug auf die Personen in Beschäftigung und nicht auf Beschäftigungsverhältnisse nimmt, die Nebenerwerbstätigkeiten hier nicht berücksichtigt werden und der untersuchte Personenkreises hinsichtlich Alter und Bildungsbeteiligung eingeschränkt wurde.