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Statistik: Informations- und Kommunikationstechnologien in privaten Haushalten

Die IKT-Erhebung ist eine europäische Erhebung, die jährlich durchgeführt wird. Mit der Befragung über die Nutzung von IKT in privaten Haushalten werden Daten zur Nutzung moderner Informationstechnologien erhoben.

Informations- und Kommunikationstechnologien in privaten Haushalten
 

Was beschreibt die IKT in privaten Haushalten?
Die IKT-Erhebung ist eine europäische Erhebung, die jährlich seit dem Jahr 2002 durchgeführt wird. Mit der Befragung über die Nutzung von IKT in privaten Haushalten werden Daten zur Ausstattung und zur Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien, insbesondere Computer und Internet, erhoben. Die Schwerpunkte liegen auf Fragen zu Art, Häufigkeit und ausgewählten Zwecken der Internetnutzung (z. B. E-Commerce, E-Government, oder E-Learning). Zusätzlich werden Informationen darüber erhoben, welche Bedenken und Hindernisse Menschen von der Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien abhalten.

 

Wie wird die IKT in privaten Haushalten erhoben?
Die Erhebung wird in Deutschland als eigenständige Befragung durchgeführt und erfolgt in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Statistischen Ämtern der Länder. Das Statistische Bundesamt übernimmt die Koordination auf europäischer Ebene und die methodische, technische und organisatorische Vorbereitung der Erhebung. Die Statistischen Ämter der Länder sind für die Anwerbung und die Befragung der Haushalte zuständig. Die Aufbereitung und Auswertung der Daten sowie die Veröffentlichung der Bundesergebnisse wird wiederum vom Statistischen Bundesamt übernommen. Der Berichtszeitraum ist das 1. Quartal eines Berichtsjahres bzw. der Zeitraum von 2. Quartal des Vorjahres bis zum 1. Quartal des Berichtsjahres. Die Erteilung der Auskunft ist freiwillig.

 

Die europäische Rechtsgrundlage für die Erhebung ist die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (ABl. EU Nr. L 143 S. 49), geändert durch Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABl. EU Nr. L 393 S. 1) sowie die Verordnung (EG) Nr. 847/2007 der Kommission vom 18. Juli 2007 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (ABl. EU Nr. L 187 S. 5) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007.

Seit dem Erhebungsjahr 2006 ist für die IKT-Erhebung zusätzlich das Gesetz über die Statistik der Informationsgesellschaft (Informationsgesellschaftsstatistikgesetz (Info-GesStatG)) vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3685) als nationale Rechtsgrundlage maßgebend.

 

Die Stichprobeneinheit der IKT sind private Haushalte, wobei unter Haushalt jede Gesamtheit von Personen verstanden wird, die zusammen wohnen und wirtschaften. Die IKT ist eine Quotenstichprobe, das heißt alle Haushalte werden nach einem vorgegebenen Quotenplan ausgewählt und befragt. Die Grundgesamtheit der Haushalte wird dabei anhand bestimmter Quotierungsmerkmale in Gruppen gegliedert. Für jede Gruppe wird die Quote als die Zahl der jeweils zu befragenden Haushalte vorgegeben.

 

In Anlehnung an den Mikrozensus erfolgt zunächst die Aufteilung der Grundgesamtheit der Haushalte auf die Bundesländer. Im zweiten Schritt wird dann je Bundesland die Haushaltsgesamtheit nach den Quotierungsmerkmalen Haushaltstyp, soziale Stellung des Haupteinkommensbeziehers und Haushaltsnettoeinkommen gruppiert. Für jede der so gewonnenen Quotierungszellen wird die jeweils zu befragende Zahl der Haushalte ermittelt.

 

Die Erhebung wird als schriftliche Befragung durchgeführt und besteht aus zwei Teilen. Über einen Haushaltfragebogen werden Informationen zur Ausstattung der Haushalte mit Informations- und Kommunikationstechnologien erhoben. Um ein genaues Bild über die Nutzungsgewohnheiten der Einzelpersonen in den Haushalten ermitteln zu können, erhält jede im Haushalt lebende Person ab zehn Jahren einen Personenfragebogen mit Fragen zu ihrer Computer- und Internetnutzung.