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WiWi-StatistikAußenhandel

Statistik: Außenhandelsstatistik

(destatis - Außenhandelsstatistik) Was beschreibt die Statistik und wie wird sie erhoben?

Was beschreibt die Außenhandelsstatistik?
Die Außenhandelsstatistik beschreibt den grenzüberschreitenden Warenverkehr der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ausland. Der grenzüberschreitende Warenverkehr wird als Generalhandel und als Spezialhandel nachgewiesen. Der Generalhandel bezieht grundsätzlich alle nach Deutschland eingehenden und von dort ausgehenden Waren ein. Hierzu zählen u.a. auch alle Einfuhren aus Drittländern auf (Zoll- und Freizonen-) Lager im Zeitpunkt ihrer Einlagerung und alle Wiederausfuhren ausländischer Waren aus Lager in Drittstaaten im Zeitpunkt ihrer Ausfuhr. Der Spezialhandel erfasst nur diejenigen Einfuhren auf Lager, die nicht wieder ausgeführt werden, im Zeitpunkt ihrer Einfuhr aus Lager. Der Spezialhandel umfasst dagegen im Wesentlichen nur Waren, die zum Ge- oder Verbrauch, zur Be- oder Verarbeitung importiert werden, und Waren, die exportiert werden und in Deutschland erzeugt bzw. be- oder verarbeitet wurden. Der Unterschied zwischen General- und Spezialhandel besteht somit vornehmlich in der Erfassung bzw. Nichterfassung von Ein- und Ausfuhren über (Zoll- und Freizonen-) Lager. Die Außenhandelsstatistik gehört zu den Indikatoren des Verbreitungsstandards des Internationalen Währungsfonds (IWF) .

Wie wird die Außenhandelsstatistik durchgeführt?
Als Zentralstatistik konzipiert, wird die Außenhandelsstatistik allein vom Statistischen Bundesamt organisiert und durchgeführt. Mit der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum 1.1.1993 und dem damit verbundenen Wegfall der zollamtlichen Warenkontrollen an den Binnengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) unterscheidet man für den Außenhandel zwei Erhebungskonzepte. Die Intrahandelsstatistik umfasst den Warenverkehr mit Mitgliedstaaten der EU. Die Erhebung wird im Grundsatz als direkte Meldung der im Außenhandel tätigen Unternehmen an das Statistische Bundesamt durchgeführt. Meldepflichtig zur Intrahandelsstatistik sind Unternehmen, deren innergemeinschaftliche Warenverkehre je Verkehrsrichtung (Eingang bzw. Versendung) im Vorjahr bzw. im laufenden Jahr jeweils den Wert von 200 000 Euro übersteigen.

Die Extrahandelsstatistik erfasst den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen Deutschland und den Staaten außerhalb der Europäischen Union, den so genannten Drittländern. Die Erfassung der Daten erfolgt hier klassisch über die Zollverwaltung. Gemeldet werden müssen Warensendungen mit einem Wert über 1 000 Euro. Auch Sendungen mit einem geringeren Wert müssen angemeldet werden, wenn das Gesamtgewicht der Sendung 1 000 kg übersteigt.

Die Ergebnisse der Extra- und Intrahandelsstatistik werden zusammengefasst als Außenhandel Deutschlands veröffentlicht.


Wann werden die Ergebnisse der Außenhandelstatistik veröffentlicht?
Die Außenhandelsdaten werden monatlich veröffentlicht. Vorläufige Ergebnisse werden ca. 40 Tage nach Ende des Berichtsmonats mit einer Pressemitteilung veröffentlicht. Detailliertere Ergebnisse nach Ländern oder Warengruppen liegen etwa zwei Wochen später vor. Der Veröffentlichungskalender und die Pressemitteilungen sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar. Im Oktober jedes Jahres wird die Erhebung und Aufbereitung des Vorjahres abgeschlossen, indem die vorläufigen Ergebnisse um nachgemeldete und korrigierte Meldungen ergänzt bzw. berichtigt werden.

Wie genau sind die Ergebnisse der Außenhandelsstatistik?
Die vorläufigen Ergebnisse der Außenhandelsstatistik können sich von den endgültigen Ergebnissen unterscheiden. Denn nicht alle auskunftspflichtigen Unternehmen melden rechtzeitig. Diese Antwortausfälle müssen vom Statistischen Bundesamt hinzugeschätzt werden. Die Schätzungen werden später durch die Originalmeldungen ersetzt. Weitere Ungenauigkeiten sind darauf zurückzuführen, dass Unternehmen ihre Außenhandelstransaktionen einer fehlerhaften Warennummer zuordnen. Dies ist oft durch die tiefe Warengliederung des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik bedingt. Auch werden Zuschätzungen für den unterhalb der Meldeschwelle liegenden Außenhandel durchgeführt.

Weitere Informationen
www.destatis.de/themen/d/thm_aussen.htm