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Statistik: Gewerbeanzeigenstatistik

(destatis - Gewerbeanzeigenstatistik) Was beschreibt der Indikator, wie wird die Erhebung durchgeführt und wann veröffentlicht?

Was beschreibt die Gewerbeanzeigenstatistik?
Die Gewerbeanzeigenstatistik liefert seit 1996 monatlich Informationen über die Zahl der Gewerbean- und -abmeldungen nach Wirtschaftsbereichen, Rechtsformen, Zahl der tätigen Personen und Bundesländern. Außerdem werden Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden ermittelt. Die An- und Abmeldungen werden danach unterschieden, welche Gründe maßgeblich waren. Gründe für eine Anmeldung können die Neugründung eines Betriebes, dessen Zuzug aus einem anderen Meldebezirk, eine Verschmelzung oder Abspaltung, der Wechsel der Rechtsform, Gesellschaftereintritte oder die Übernahme des Betriebes sein. Gründe für eine Abmeldung sind die Aufgabe des Betriebes, dessen Fortzug in einen anderen Bezirk, die Aufgabe im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder Spaltung, Gesellschafteraustritte, Wechsel der Rechtsform sowie die Übergabe des Betriebes an Nachfolger.

Die Gewerbeanzeigenstatistik informiert zum einen über das Meldegeschehen in seiner Gesamtheit. Außerdem bildet sie Existenzgründungen und Stilllegungen von Unternehmen und Betrieben statistisch ab. Rechtliche Basis für die Gewerbemeldungen und die Gewerbeanzeigenstatistik ist die Gewerbeordnung (GewO).


Wie wird die Gewerbeanzeigenstatistik durchgeführt?
Die Gewerbeordnung regelt die Anzeigepflicht für das sogenannte »stehende Gewerbe«. Dieser Pflicht ist mit drei verschiedenen Meldeformularen bei den zuständigen Behörden nachzukommen und zwar für die Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung. Kopien der An- und Abmeldungen in elektronischer Form oder als Formular werden von den Statistischen Landesämtern ausgewertet. Das Statistische Bundesamt fügt die Länderergebnisse zum Bundesergebnis zusammen.
 

Wann werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Die monatlichen Ergebnisse können etwa zwei Monate nach Ende des Berichtsmonats im Statistik-Shop online abgerufen werden. Vierteljährlich wird die Öffentlichkeit in Form einer Pressemitteilung informiert. Die Quartals- und Jahresergebnisse werden zudem als Fachserie bereit gestellt. Der Veröffentlichungskalender und die Ergebnisse sind auch im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.


Wie genau sind die Ergebnisse?
Die Gewerbeordnung bestimmt, dass Beginn und Beendigung eines Gewerbes sowie sonstige Änderungen in der Gewerbeausübung den zuständigen Behörden anzuzeigen sind. Mit Ausnahme der Gewerbeummeldungen werden sämtliche Meldungen von den Statistischen Landesämtern ausgewertet. Nicht der Gewerbeordnung unterliegen – und sind daher auch nicht in die Statistik einbezogen – die Freien Berufe, die Urproduktion wie Land- und Forstwirtschaft oder Bergbau sowie die Versicherungen. Die Gründe für die Erstattung der Anzeigen sind zwar detailliert anzugeben; jedoch lässt sich statistisch nicht weiter verfolgen, ob es sich nicht nur um bloße Absichtserklärungen handelt. Zudem kann die wirtschaftliche Substanz der meldenden Betriebe nur näherungsweise ermittelt werden.