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Statistik: Sozialhilfestatistik

(destatis - Sozialhilfestatistik) Was beschreibt die Statistik und wie wird sie erhoben?


Was beschreibt die Sozialhilfestatistik?Die Sozialhilfe schützt als letztes »Auffangnetz« vor Armut, sozialer Ausgrenzung und besonderer Belastung und soll den Leistungsberechtigten die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglichen. Die Sozialhilfe ist im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt. Sie erbringt Leistungen für diejenigen Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können und auch keine (ausreichenden) Ansprüche aus vorgelagerten Versicherungs- und Versorgungssystemen haben. Auch die zum 1. Januar 2005 eingeführte »Grundsicherung für Arbeitsuchende« nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist ein solches vorgelagertes System und gehört somit nicht zur Sozialhilfe (die Statistiken über die Empfänger dieser Leistungen und die damit verbundenen Ausgaben werden von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt).

In der amtlichen Sozialhilfestatistik werden verschiedene Erhebungen als Bundesstatistiken durchgeführt. Sie liefern Ergebnisse über die Zahl und Struktur der Sozialhilfeempfänger/-innen sowie über die mit den Hilfeleistungen nach dem SGB XII verbundenen finanziellen Aufwendungen. Damit erhalten Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit detaillierten Einblick in die staatliche Sozialhilfegewährung und somit wichtige Datengrundlagen für weitere Planungen, Ent­scheidungen und die Fortentwicklung der Sozialgesetzgebung.

Das mit Inkrafttreten des SGB XII »Sozialhilfe« zum 1. Januar 2005 letztmals grundlegend reformierte Berichtssystem der Sozialhilfestatistik gliedert sich seitdem in die folgenden wichtigsten Teilerhebungen, die sich jeweils durch unterschiedliche Erhebungsverfahren, Berichtszeiten und Inhalte unterscheiden:

  • Statistik der Empfänger/-innen
    - von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
    - von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB X
    - von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII (unter anderem Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfen zur Gesundheit; bis Ende 2004 wurden diese Leistungen als »Hilfen in besonderen Lebenslagen« bezeichnet )
  • Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe

Wie werden die Sozialhilfestatistiken erhoben?
Die Sozialhilfestatistiken sind dezentrale Statistiken, das heißt das Statistische Bundesamt bereitet Organisation und Technik vor, die Statistischen Ämter der Länder führen die Befragungen durch und bereiten die erhobenen Daten zu statistischen Ergebnissen auf. Es handelt sich bei den Sozialhilfestatistiken um sogenannte Sekundärstatistiken, bei denen bereits vorliegende Daten aus dem Verwaltungsvollzug statistisch aufbereitet werden. Rechtsgrundlage der Sozialhilfestatistiken sind die §§ 121-129 des SGB XII »Sozialhilfe«. Für sämtliche Erhebungen besteht gemäß § 125 SGB XII eine Auskunftspflicht durch die örtlichen Träger (Sozialämter der kreisfreien Städte beziehungsweise Landkreise) oder die überörtlichen Träger (Länder selbst oder höhere Kommunal­behörden, wie zum Beispiel Landeswohlfahrtsverbände, Landschaftsverbände oder Bezirke) der Sozialhilfe.

 

Wann werden die Sozialhilfestatistiken veröffentlicht?
Die Statistiken werden üblicherweise rund neun bis zwölf Monate nach der Erhebung zunächst in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Anschließend erfolgt die differenzierte Darstellung in weiteren Publikationen (Fachserien/Themenpapiere/Beiträge in Wirtschaft und Statistik etc.). Sämtliche Publikationen sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes (in der Regel kostenlos) abrufbar. 

Neben Bundesergebnissen sind auch vielfältige Ergebnisse für die Bundesländer beziehungsweise noch tiefer auf Kreisebene verfügbar, die in der Regel von den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder veröffentlicht werden.

 



Wie genau ist die Sozialhilfestatistik?Die Statistiken zur Sozialhilfe werden jeweils als Vollerhebungen durchgeführt, das heißt sämtliche örtliche und überörtliche Träger der Sozialhilfe sind gegenüber der amtlichen Statistik auskunftspflichtig. Zudem finden regelmäßig umfangreiche Plausibilitätsprüfungen und eine durchgehende Qualitätskontrolle statt. Insofern sind die Ergebnisse von hoher Aussagekraft und Qualität. An den Stellen, an denen ausnahmsweise nur eingeschränkte Aussagen möglich sind, ist dies jeweils kenntlich gemacht.

Weiterführende Informationen
www.destatis.de/themen/d/thm_sozial.htm