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Statistik: Atypische Beschäftigung

Was beschreibt der Indikator "Atypische Beschäftigung"?

Was beschreibt der Indikator?
Zu den atypischen Beschäftigungsformen werden – in Abgrenzung vom Normalarbeitsverhältnis – Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche, geringfügige Beschäftigungen, befristete Beschäftigungen sowie Zeitarbeitsverhältnisse gezählt.

Im Gegensatz zum Normalarbeitsverhältnis, das in der Regel darauf ausgerichtet ist, den eigenen Lebensunterhalt und eventuell den von Angehörigen voll zu finanzieren, können atypische Beschäftigungsformen diesen Anspruch häufig nur bedingt erfüllen. Sie sind jedoch nicht mit prekärer Beschäftigung gleichzusetzen. Prekäre Beschäftigung zeichnet sich durch ein erhöhtes Armutsrisiko des/der Beschäftigten aus, welches zusätzlich von der persönlichen Berufsbiografie und dem persönlichen Haushaltskontext abhängig ist. Die hier angesprochenen Formen atypischer Beschäftigung können durchaus absichtlich gewählt sein, weil sich beispielsweise im konkreten Fall dadurch berufliche und andere persönliche Interessen besser kombinieren lassen.

Wie wird der Indikator berechnet?
Die atypisch Beschäftigten werden aus den Jahresergebnissen des Mikrozensus berechnet.

Für die Berechnung der atypisch Beschäftigten werden alle abhängig Beschäftigten ermittelt, auf deren Haupttätigkeit eines der folgenden Kriterien zutrifft:

Ergebnisse zur atypischen Beschäftigung beziehen sich auf Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren, soweit sie nicht in Bildung oder Ausbildung sind. Für die Berechnung wird die Bevölkerung nach folgenden Kriterien abgegrenzt:

Diese Gruppe (die auch als Kernerwerbstätige bezeichnet wird) befindet sich in einem Lebensabschnitt, in dem Erwerbsarbeit in deutlich stärkerem Maße als Schwerpunkt der Lebensgestaltung gesehen wird, als beispielsweise während der Ausbildung oder im Ruhestand. Sie gilt daher, vor allem im Rahmen der Berichterstattung zur atypischen Beschäftigung, als Bezugsgröße für die Berechnung von Quoten.

Wann wird der Indikator veröffentlicht?
Jahresergebnisse des Mikrozensus stehen rund drei Monate nach Abschluss eines Erhebungsjahres zur Verfügung. Die Veröffentlichung der Ergebnisse zur atypischen Beschäftigung erfolgt – nach Abschluss der Aufbereitung und der erforderlichen Analysen – jeweils im Sommer des auf das Bezugsjahr folgenden Jahres.

Wie genau ist der Indikator?
Bei Stichprobenerhebungen wie dem Mikrozensus treten zwei Arten von Fehlern auf: zufallsbedingte und systematische Fehler. Zufallsbedingte Fehler sind Abweichungen, die darauf zurückzuführen sind, dass nur eine Stichprobe von Personen befragt wurde, im Fall des Mikrozensus ein Prozent der Bevölkerung. Als Schätzwert für den zufallsbedingten Stichprobenfehler dient der so genannte Standardfehler, der aus den Einzeldaten der Stichprobe geschätzt wird. Für hochgerechnete Jahresergebnisse unter 5 000 Personen, das heißt für weniger als 50 Fälle in der Stichprobe, geht der einfache relative Standardfehler häufig über 15% hinaus. Solche Ergebnisse haben nur noch einen geringen Aussagewert und sollten deshalb für Vergleiche nicht mehr herangezogen werden. Hochgerechnete Besetzungszahlen unter 5 000 auf Jahresebene werden daher nicht nachgewiesen und in Veröffentlichungen des Mikrozensus durch einen Schrägstrich ("/") ersetzt.

Systematische Fehler sind nicht zufallsabhängige Abweichungen, die aus Fehlern auf den verschiedenen Stufen der Statistikproduktion resultieren können (zum Beispiel bei der adäquaten Konzeption der der Erhebungsinstrumente, beim Interviewerverhalten, durch fehlerhafte Angaben oder Datenerfassungsfehler).

Die Ergebnisse des Mikrozensus zur Erwerbsbeteiligung weichen teilweise von denen anderer arbeitsmarktstatistischer Datenquellen ab. Für das Jahr 2009 weist der Mikrozensus im Vergleich zur Erwerbstätigenrechnung (ETR) der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 3,9% Erwerbstätige weniger aus. Grund der Abweichungen sind neben kleineren definitorischen Abweichungen insbesondere Unterschiede der eingesetzten Methoden und Verfahren. Nähere Vergleichsanalysen (zum Beispiel durch eine Nachbefragung) haben ergeben, dass Abweichungen insbesondere bei kleineren und geringfügigen Tätigkeiten festzustellen sind, deren Erfassung in Haushaltsbefragungen wie dem Mikrozensus problematisch ist. Die Unterschiede zwischen Mikrozensus und ETR sollten bei der Interpretation der Angaben zu den Erwerbstätigen berücksichtigt werden. Die Probleme bei der Erfassung kleinerer Tätigkeiten sind für die Zahl der atypisch Beschäftigten insofern weitgehend vernachlässigbar, als nur Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren betrachtet werden, die nicht in Bildung oder Ausbildung sind.

Bei Vergleichen mit anderen Datenquellen, die Informationen zur atypischen Beschäftigung enthalten, muss berücksichtigt werden, dass der Mikrozensus Bezug auf die Personen in Beschäftigung und nicht auf Beschäftigungsverhältnisse nimmt, die Nebenerwerbstätigkeiten hier nicht berücksichtigt werden und der untersuchte Personenkreises hinsichtlich Alter und Bildungsbeteiligung eingeschränkt wurde.