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betriebliche altersvorsorge

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Odette202

betriebliche altersvorsorge

Hallo,

mir wurde gekündigt und ich habe die Option, den baV Vertrag privat weiterzuführen oder die Beiträge ruhen zu lassen, bis ich einen neuen Arbeitgeber gefunden habe.

Für welche Option würdet ihr euch entscheiden?

Danke und viele Grüße
Odette202

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know-it-all

betriebliche altersvorsorge

Ohne genaue finanzielle Details zu kennen, ist eine seriöse Auskunft wohl kaum möglich.
Generell ist es häufig nicht attraktiv privat in eine bAV einzuzahlen, denn das bedeutet ja häufig, dass man die Beiträge aus dem Nettogehalt zahlt. Also sofern dir die bAV nicht gerade eine üppige Verzinsung garantiert, sind diese finanziellen Mittel in einem privaten EFT-Sparplan vermutlich besser aufgehoben.
Bei einem neuen Arbeitgeber ist übrigens auch nicht garantiert, dass dieser den alten Vertrag weiterführt, denn möglicherweise nutzt der AG seinen eigenen präferierten bAV-Anbieter (Pensionskasse o.ä.).

Ist aber auch grundsätzlich kein Problem, dass man den bestehenden Vertrag bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters ruhen lässt, sofern diese Ansprüche unverfallbar sind.
Die bereits eingezahlten Beiträge (=das Guthaben) werden ja auch weiterhin verzinst, es kommen eben nur keine neuen Beiträge dazu.
Dann hast du halt später im Alter mehrere kleinere betriebliche Rentenzahlungen, statt einer Großen. Das macht ggf. die Verwaltung etwas aufwendiger, aber sonst sehe ich da keine Nachteile.

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WiWi Gast

betriebliche altersvorsorge

know-it-all schrieb am 26.01.2023:

Bei einem neuen Arbeitgeber ist übrigens auch nicht garantiert, dass dieser den alten Vertrag weiterführt, denn möglicherweise nutzt der AG seinen eigenen präferierten bAV-Anbieter (Pensionskasse o.ä.).

Ergänzung hierzu: Sollte der Vertrag nicht mit dem Vertragswerk des neuen Arbeitgebers kompatibel sein und dieser die Übernahme daher verweigern, wäre innerhalb 15 Monaten nach Ausscheiden beim alten Arbeitgeber ein Rechtsanspruch auf eine Deckungskapitalübertragung gegeben. Dabei wird der bestehende Vertrag aufgelöst und das Guthaben zum neuen Anbieter übertragen. Vorteile: Es bleibt bei einer Versorgung und zudem müssen diese Übertragungen wertgleich erfolgen, sprich es werden keine Kosten erhoben. Allerdings ist zur Beurteilung der Sinnhaftigkeit dessen unbedingt der bestehende Vertrag zu sichten. Es macht ja keinen Sinn, einen Vertrag mit hoher Garantieverzinsung für einen Vertrag der heutigen Welt aufzulösen, wo in den meisten Fällen ja nicht mal mehr eine vollumfängliche Garantie gegeben ist.

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1 Kommentare

BAV Anteil Arbeitgeber

WiWi Gast

Hallo zusammen, Wer zahlt da am besten mit ein. Kenne es von einer Bank da wurden mal 150 zugeschossen. VBL kenne ich noch ...

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