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Aktienverluste nutzen um Gewinne steuerfrei mitzunehmen?

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WiWi Gast

Aktienverluste nutzen um Gewinne steuerfrei mitzunehmen?

Hallo zusammen,

ich habe an der Börse etwas Pech gehabt und Aktien mit Verlust verkauft. Jetzt werden Verluste aus Aktiengeschäften ja mit Gewinnen verrechnet, bevor sie versteuert werden. Deshalb hatte ich jetzt überlegt andere Aktien, mit denen ich gerade im Plus bin, dieses Jahr zu verkaufen und direkt wieder zu kaufen. Mit einem Volumen, dass die Gewinne die vorhandenen Verluste ausgleichen. Auf diese Weise würde ich zwar zwei mal Gebühren plus den Spread zahlen, aber dafür die Gewinne steuerfrei mitnehmen.

Kann man das so machen, oder habe ich einen Denkfehler? Oder gibt es Klügere Optionen?

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WiWi Gast

Aktienverluste nutzen um Gewinne steuerfrei mitzunehmen?

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WiWi Gast

Aktienverluste nutzen um Gewinne steuerfrei mitzunehmen?

WiWi Gast schrieb am 02.04.2021:

Hallo zusammen,

ich habe an der Börse etwas Pech gehabt und Aktien mit Verlust verkauft. Jetzt werden Verluste aus Aktiengeschäften ja mit Gewinnen verrechnet, bevor sie versteuert werden. Deshalb hatte ich jetzt überlegt andere Aktien, mit denen ich gerade im Plus bin, dieses Jahr zu verkaufen und direkt wieder zu kaufen. Mit einem Volumen, dass die Gewinne die vorhandenen Verluste ausgleichen. Auf diese Weise würde ich zwar zwei mal Gebühren plus den Spread zahlen, aber dafür die Gewinne steuerfrei mitnehmen.

Kann man das so machen, oder habe ich einen Denkfehler? Oder gibt es Klügere Optionen?

Du kannst den Verlust in voller Höhe in die folgenden Jahre vortragen und dann mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnen, die in den nächsten Jahren anfallen. Das stellt sich mir als sinnvoller dar.

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WiWi Gast

Aktienverluste nutzen um Gewinne steuerfrei mitzunehmen?

Die Verluste gehen nicht verloren, sondern werden in einem Verlustvortrag jedes Jahr mitgenommen. Gewinne mitzunehmen ist aber noch nie wirklich verkehrt gewesen.

WiWi Gast schrieb am 02.04.2021:

Hallo zusammen,

ich habe an der Börse etwas Pech gehabt und Aktien mit Verlust verkauft. Jetzt werden Verluste aus Aktiengeschäften ja mit Gewinnen verrechnet, bevor sie versteuert werden. Deshalb hatte ich jetzt überlegt andere Aktien, mit denen ich gerade im Plus bin, dieses Jahr zu verkaufen und direkt wieder zu kaufen. Mit einem Volumen, dass die Gewinne die vorhandenen Verluste ausgleichen. Auf diese Weise würde ich zwar zwei mal Gebühren plus den Spread zahlen, aber dafür die Gewinne steuerfrei mitnehmen.

Kann man das so machen, oder habe ich einen Denkfehler? Oder gibt es Klügere Optionen?

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WiWi Gast

Aktienverluste nutzen um Gewinne steuerfrei mitzunehmen?

WiWi Gast schrieb am 02.04.2021:

Hallo zusammen,

ich habe an der Börse etwas Pech gehabt und Aktien mit Verlust verkauft. Jetzt werden Verluste aus Aktiengeschäften ja mit Gewinnen verrechnet, bevor sie versteuert werden. Deshalb hatte ich jetzt überlegt andere Aktien, mit denen ich gerade im Plus bin, dieses Jahr zu verkaufen und direkt wieder zu kaufen. Mit einem Volumen, dass die Gewinne die vorhandenen Verluste ausgleichen. Auf diese Weise würde ich zwar zwei mal Gebühren plus den Spread zahlen, aber dafür die Gewinne steuerfrei mitnehmen.

Kann man das so machen, oder habe ich einen Denkfehler? Oder gibt es Klügere Optionen?

Die Verluste verfallen ja nicht. Ob du sie dieses Jahr verrechnest oder irgendwann wenn du sowieso verkaufst ist nicht so wichtig.

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WiWi Gast

Aktienverluste nutzen um Gewinne steuerfrei mitzunehmen?

WiWi Gast schrieb am 02.04.2021:

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Ist gut so. Aber muss nicht im gleichen Jahr sein, da die Verluste mitgenommen werden.

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WiWi Gast

Aktienverluste nutzen um Gewinne steuerfrei mitzunehmen?

Du kannst einfach deine Aktienverlust in deiner Steuererklärung angeben, daraus ergibt sich dann ein Verlustvortrag, den du in den kommenden Jahren mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnen kannst.

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WiWi Gast

Aktienverluste nutzen um Gewinne steuerfrei mitzunehmen?

Es kommt auf deine Situation an. Arbeitest du Vollzeit? Was ist dein Grenzsteuersatz? Wenn dein Grenzsteuersatz 42 % ist, dann kannst du den Verlust mit deinen Einkünften verrechnen und sparst genauso viel Steuern wie wenn du die Aktien verkaufst.

Beispiel mit 10.000 € Verlust und 10.000 € Gewinne (Sparerpauschbetrag wird ignoriert):
Annahme Grenzsteuersatz 42 %+Verkauf: du hast Aktiengewinne von 0 € und sparst Steuern von ca. 4.200 €.

Annahme Grenzsteuersatz 42 %+kein Verkauf: du hast einen Verlust von 10.000 €, der deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mindert und du sparst dadurch auch Steuern von ca. 4.200 €, wenn du nicht in einen geringeren Steuersatz fällst. Sinkt der Grenzsteuersatz, wenn du den Verlust mit deinen anderen Einkünften verrechnest, sparst du du weniger als die 4.200 € und ist es wohl sinnvoller deine Aktien zu verkaufen, um so den Verlust auszugleichen.

Bedenke bitte, dass das eine Milchrechnung ist. Ohne deine Zahlen zu kennen, vermute ich, dass es ein Verkauf dich wahrscheinlich nicht signifikant besser stellt. Ggf. hast du einen Steuervorteil, der wahrscheinlich geringer ausfällt als du dir erhofft hast.

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WiWi Gast

Aktienverluste nutzen um Gewinne steuerfrei mitzunehmen?

WiWi Gast schrieb am 02.04.2021:

Hallo zusammen,

ich habe an der Börse etwas Pech gehabt und Aktien mit Verlust verkauft. Jetzt werden Verluste aus Aktiengeschäften ja mit Gewinnen verrechnet, bevor sie versteuert werden. Deshalb hatte ich jetzt überlegt andere Aktien, mit denen ich gerade im Plus bin, dieses Jahr zu verkaufen und direkt wieder zu kaufen. Mit einem Volumen, dass die Gewinne die vorhandenen Verluste ausgleichen. Auf diese Weise würde ich zwar zwei mal Gebühren plus den Spread zahlen, aber dafür die Gewinne steuerfrei mitnehmen.

Kann man das so machen, oder habe ich einen Denkfehler? Oder gibt es Klügere Optionen?

Du weißt schon, dass es den sog. Verlustvortrag gibt (zumindest bei Aktien noch in vollem Umfang), lediglich bei einer Wahl von RRG würde ich die Aktien dann verkaufen um die Gewinne steuergünstiger mitzunehmen - dann aber alle Gewinne!

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WiWi Gast

Aktienverluste nutzen um Gewinne steuerfrei mitzunehmen?

WiWi Gast schrieb am 02.04.2021:

Hallo zusammen,

ich habe an der Börse etwas Pech gehabt und Aktien mit Verlust verkauft. Jetzt werden Verluste aus Aktiengeschäften ja mit Gewinnen verrechnet, bevor sie versteuert werden. Deshalb hatte ich jetzt überlegt andere Aktien, mit denen ich gerade im Plus bin, dieses Jahr zu verkaufen und direkt wieder zu kaufen. Mit einem Volumen, dass die Gewinne die vorhandenen Verluste ausgleichen. Auf diese Weise würde ich zwar zwei mal Gebühren plus den Spread zahlen, aber dafür die Gewinne steuerfrei mitnehmen.

Kann man das so machen, oder habe ich einen Denkfehler? Oder gibt es Klügere Optionen?

Der Verlust Vortrag verfällt nicht am Ende des Jahres also ob du sie dieses oder nächstes Jahr verkaufst ist egal

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know-it-all

Aktienverluste nutzen um Gewinne steuerfrei mitzunehmen?

WiWi Gast schrieb am 02.04.2021:

Hallo zusammen,

ich habe an der Börse etwas Pech gehabt und Aktien mit Verlust verkauft. Jetzt werden Verluste aus Aktiengeschäften ja mit Gewinnen verrechnet, bevor sie versteuert werden. Deshalb hatte ich jetzt überlegt andere Aktien, mit denen ich gerade im Plus bin, dieses Jahr zu verkaufen und direkt wieder zu kaufen. Mit einem Volumen, dass die Gewinne die vorhandenen Verluste ausgleichen. Auf diese Weise würde ich zwar zwei mal Gebühren plus den Spread zahlen, aber dafür die Gewinne steuerfrei mitnehmen.

Kann man das so machen, oder habe ich einen Denkfehler? Oder gibt es Klügere Optionen?

Ja man kann das so machen. Man muss sich aber auch nicht hetzen lassen - der Verlustverrechnungstopf, in dem die Aktienverluste fortgeschrieben werden, verfällt nicht am Jahresende, sondern wird ins nächste Jahr fortgeschrieben.

Man sollte dabei beachten in welcher Reihenfolge und Priorität Verluste mit Gewinnen verrechnet werden...
Aktiengewinne werden zuerst mit Aktienverlusten verrechnet (sofern du noch verrechenbare Verluste hast), dann mit Verlusten allgemein (bspw. realisierte Verluste aus Fonds-Verkäufen) und zuletzt mit dem Sparerpauschbetrag.
Diese Reihenfolge kann sich ungünstig auswirken, da der Sparerpauschbetrag der einzige der 3 genannten Verrechnungstöpfe ist, dessen Restbetrag am Jahresende verfällt, während die Verlustverrechnungstöpfe fortgeschrieben werden. Insofern sollte man die Gewinne (Verkauf, Dividenden. Ausschüttungen) so steuern, dass in jedem Fall der Sparerpauschbetrag verbraucht wird.

Die Frage ob es klügere Varianten gibt, lässt sich also pauschal nicht beantworten. Denn es hängt davon ab, welche sonstigen Erträge das Jahr über bei dir so auflaufen, und ob du genug andere Gewinne hast, die deinen Sparerpauschbetrag voll verbrauchen.

Das geht beispielsweise mit realisierten Gewinne aus Fondsverkäufen, Dividenden oder auch Fondsausschüttungen. Denn keine dieser Ertragsarten darf (derzeit, s.u.) mit Aktienverlusten verrechnet werden, d.h. diese würden in der folgenden Reihenfolge verrechnet werden:
1) Verluste allgemein
2) Sparerpauschbetrag

Und last but not least ist beim BFH ein Verfahren anhängig (Verrechnung von Verlusten aus Aktienveräußerungen VIII R 11/18), in dem jemand dagegen klagt, dass Aktienverluste ausschließlich mit Aktiengewinnen verrechenbar sind. Ich hoffe das wird bald mal und zum Gunsten des Klägers entschieden. In der Folge würden nämlich auch Dividenden mit Aktienverlusten verrechnet werden dürfen. Das wäre in deinem Fall ja auch günstiger, weil man dann die Transaktionskosten für Verkauf/Kauf und den Spread spart.

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WiWi Gast

Aktienverluste nutzen um Gewinne steuerfrei mitzunehmen?

Verluste und Gewinne kannst Du verrechnen. Ob sich das lohnt, kommt auf die Gebühren für Verkauf/Kauf an.

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WiWi Gast

Aktienverluste nutzen um Gewinne steuerfrei mitzunehmen?

Gewinne sollte man immer mit Verlusten verrechnen. Wenn Du bei einem Broker bist, der alles für dich erledigt ist das sinnvoll auch im gleichen Kalenderjahr zu erledigen.

Du kannst allerdings auch in Deiner Steuererklärung die Verluste mit Kapitalerträgen verrechnen - später dann auch möglich, max. 4 Jahre oder sowas?. Das kostet dann aber mehr Arbeit.

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WiWi Gast

Aktienverluste nutzen um Gewinne steuerfrei mitzunehmen?

Kann man machen, würde aber eher bis zum Jahresende damit warten - ggf. hast du bis dahin andere Werte die du (im Plus) verkaufen willst.

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WiWi Gast

Aktienverluste nutzen um Gewinne steuerfrei mitzunehmen?

WiWi Gast schrieb am 02.04.2021:

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Musste im selben Jahr machen, ja.

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WiWi Gast

Aktienverluste nutzen um Gewinne steuerfrei mitzunehmen?

Das ist völliger Quatsch.

WiWi Gast schrieb am 02.04.2021:

Es kommt auf deine Situation an. Arbeitest du Vollzeit? Was ist dein Grenzsteuersatz? Wenn dein Grenzsteuersatz 42 % ist, dann kannst du den Verlust mit deinen Einkünften verrechnen und sparst genauso viel Steuern wie wenn du die Aktien verkaufst.

Beispiel mit 10.000 € Verlust und 10.000 € Gewinne (Sparerpauschbetrag wird ignoriert):
Annahme Grenzsteuersatz 42 %+Verkauf: du hast Aktiengewinne von 0 € und sparst Steuern von ca. 4.200 €.

Annahme Grenzsteuersatz 42 %+kein Verkauf: du hast einen Verlust von 10.000 €, der deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mindert und du sparst dadurch auch Steuern von ca. 4.200 €, wenn du nicht in einen geringeren Steuersatz fällst. Sinkt der Grenzsteuersatz, wenn du den Verlust mit deinen anderen Einkünften verrechnest, sparst du du weniger als die 4.200 € und ist es wohl sinnvoller deine Aktien zu verkaufen, um so den Verlust auszugleichen.

Bedenke bitte, dass das eine Milchrechnung ist. Ohne deine Zahlen zu kennen, vermute ich, dass es ein Verkauf dich wahrscheinlich nicht signifikant besser stellt. Ggf. hast du einen Steuervorteil, der wahrscheinlich geringer ausfällt als du dir erhofft hast.

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WiWi Gast

Aktienverluste nutzen um Gewinne steuerfrei mitzunehmen?

Seit wann kann man negative Kapitaleinkünfte bei der Einkommensteuer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit verrechnen? BLÖDSINN!

WiWi Gast schrieb am 02.04.2021:

Es kommt auf deine Situation an. Arbeitest du Vollzeit? Was ist dein Grenzsteuersatz? Wenn dein Grenzsteuersatz 42 % ist, dann kannst du den Verlust mit deinen Einkünften verrechnen und sparst genauso viel Steuern wie wenn du die Aktien verkaufst.

Beispiel mit 10.000 € Verlust und 10.000 € Gewinne (Sparerpauschbetrag wird ignoriert):
Annahme Grenzsteuersatz 42 %+Verkauf: du hast Aktiengewinne von 0 € und sparst Steuern von ca. 4.200 €.

Annahme Grenzsteuersatz 42 %+kein Verkauf: du hast einen Verlust von 10.000 €, der deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mindert und du sparst dadurch auch Steuern von ca. 4.200 €, wenn du nicht in einen geringeren Steuersatz fällst. Sinkt der Grenzsteuersatz, wenn du den Verlust mit deinen anderen Einkünften verrechnest, sparst du du weniger als die 4.200 € und ist es wohl sinnvoller deine Aktien zu verkaufen, um so den Verlust auszugleichen.

Bedenke bitte, dass das eine Milchrechnung ist. Ohne deine Zahlen zu kennen, vermute ich, dass es ein Verkauf dich wahrscheinlich nicht signifikant besser stellt. Ggf. hast du einen Steuervorteil, der wahrscheinlich geringer ausfällt als du dir erhofft hast.

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WiWi Gast

Aktienverluste nutzen um Gewinne steuerfrei mitzunehmen?

WiWi Gast schrieb am 02.04.2021:

Es kommt auf deine Situation an. Arbeitest du Vollzeit? Was ist dein Grenzsteuersatz? Wenn dein Grenzsteuersatz 42 % ist, dann kannst du den Verlust mit deinen Einkünften verrechnen und sparst genauso viel Steuern wie wenn du die Aktien verkaufst.

Beispiel mit 10.000 € Verlust und 10.000 € Gewinne (Sparerpauschbetrag wird ignoriert):
Annahme Grenzsteuersatz 42 %+Verkauf: du hast Aktiengewinne von 0 € und sparst Steuern von ca. 4.200 €.

Annahme Grenzsteuersatz 42 %+kein Verkauf: du hast einen Verlust von 10.000 €, der deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mindert und du sparst dadurch auch Steuern von ca. 4.200 €, wenn du nicht in einen geringeren Steuersatz fällst. Sinkt der Grenzsteuersatz, wenn du den Verlust mit deinen anderen Einkünften verrechnest, sparst du du weniger als die 4.200 € und ist es wohl sinnvoller deine Aktien zu verkaufen, um so den Verlust auszugleichen.

Bedenke bitte, dass das eine Milchrechnung ist. Ohne deine Zahlen zu kennen, vermute ich, dass es ein Verkauf dich wahrscheinlich nicht signifikant besser stellt. Ggf. hast du einen Steuervorteil, der wahrscheinlich geringer ausfällt als du dir erhofft hast.

...du hast schon irgendwie keine Ahnung von Steuern und noch nie was von KapSt gehört?

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WiWi Gast

Aktienverluste nutzen um Gewinne steuerfrei mitzunehmen?

WiWi Gast schrieb am 02.04.2021:

Es kommt auf deine Situation an. Arbeitest du Vollzeit? Was ist dein Grenzsteuersatz? Wenn dein Grenzsteuersatz 42 % ist, dann kannst du den Verlust mit deinen Einkünften verrechnen und sparst genauso viel Steuern wie wenn du die Aktien verkaufst.

Beispiel mit 10.000 € Verlust und 10.000 € Gewinne (Sparerpauschbetrag wird ignoriert):
Annahme Grenzsteuersatz 42 %+Verkauf: du hast Aktiengewinne von 0 € und sparst Steuern von ca. 4.200 €.

Annahme Grenzsteuersatz 42 %+kein Verkauf: du hast einen Verlust von 10.000 €, der deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mindert und du sparst dadurch auch Steuern von ca. 4.200 €, wenn du nicht in einen geringeren Steuersatz fällst. Sinkt der Grenzsteuersatz, wenn du den Verlust mit deinen anderen Einkünften verrechnest, sparst du du weniger als die 4.200 € und ist es wohl sinnvoller deine Aktien zu verkaufen, um so den Verlust auszugleichen.

Bedenke bitte, dass das eine Milchrechnung ist. Ohne deine Zahlen zu kennen, vermute ich, dass es ein Verkauf dich wahrscheinlich nicht signifikant besser stellt. Ggf. hast du einen Steuervorteil, der wahrscheinlich geringer ausfällt als du dir erhofft hast.

Da ist jemand vom Fach... erstens kannst du keine Verluste aus Kapitalvermögen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit verrechnen. Aktienverluste kannst du nicht mal mit Zinsen verrechnen. Zweitens gibt es die Abgeltungsteuer. Der Hinweis auf den Grenzsteuersatz von 42 % erübrigt sich daher.

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WiWi Gast

Aktienverluste nutzen um Gewinne steuerfrei mitzunehmen?

WiWi Gast schrieb am 02.04.2021:

Gewinne sollte man immer mit Verlusten verrechnen. Wenn Du bei einem Broker bist, der alles für dich erledigt ist das sinnvoll auch im gleichen Kalenderjahr zu erledigen.

Du kannst allerdings auch in Deiner Steuererklärung die Verluste mit Kapitalerträgen verrechnen - später dann auch möglich, max. 4 Jahre oder sowas?. Das kostet dann aber mehr Arbeit.

Nur mit Aktiengewinnen, zeitlich unbegrenzt. Und bitte Verluste ggf. bescheinigen lassen bzw. Topf auf 0 setzen lassen.

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Ceterum censeo

Aktienverluste nutzen um Gewinne steuerfrei mitzunehmen?

WiWi Gast schrieb am 02.04.2021:

Es kommt auf deine Situation an. Arbeitest du Vollzeit? Was ist dein Grenzsteuersatz? Wenn dein Grenzsteuersatz 42 % ist, dann kannst du den Verlust mit deinen Einkünften verrechnen und sparst genauso viel Steuern wie wenn du die Aktien verkaufst.

Beispiel mit 10.000 € Verlust und 10.000 € Gewinne (Sparerpauschbetrag wird ignoriert):
Annahme Grenzsteuersatz 42 %+Verkauf: du hast Aktiengewinne von 0 € und sparst Steuern von ca. 4.200 €.

Annahme Grenzsteuersatz 42 %+kein Verkauf: du hast einen Verlust von 10.000 €, der deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mindert und du sparst dadurch auch Steuern von ca. 4.200 €, wenn du nicht in einen geringeren Steuersatz fällst. Sinkt der Grenzsteuersatz, wenn du den Verlust mit deinen anderen Einkünften verrechnest, sparst du du weniger als die 4.200 € und ist es wohl sinnvoller deine Aktien zu verkaufen, um so den Verlust auszugleichen.

Bedenke bitte, dass das eine Milchrechnung ist. Ohne deine Zahlen zu kennen, vermute ich, dass es ein Verkauf dich wahrscheinlich nicht signifikant besser stellt. Ggf. hast du einen Steuervorteil, der wahrscheinlich geringer ausfällt als du dir erhofft hast.

Dieser Beitrag liest sich ja recht flüssig und wirkt auf den ersten Blick auch gar nicht so schlecht, leider geht er aber völlig an der geltenden Rechtslage (seit 2009) vorbei.
Im Übrigen kann ich nur auf den Beitrag von know-it-all verweisen, der die Vorgehensweise sehr schön dargestellt hat - wenngleich hier die Günstigerprüfung außer Acht gelassen wurde, aber dies hätte wohl auch den Rahmen dieser Frage gesprengt.

Liebe Grüße

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WiWi Gast

Aktienverluste nutzen um Gewinne steuerfrei mitzunehmen?

Danke zusammen, muss mich glaube ich nochmal ein bisschen einlesen. Ich war bis jetzt, warum auch immer, davon ausgegangen dass ein Verlustvortrag für Aktiengeschäfte nicht geht.

Da ich aber den Sparerpauschbetrag ausnutzen wollte, wofür die Dividenden wohl nicht reichen werden, muss ich aber vielleicht doch dieses Jahr verkaufen, und dann muss ich ja auf jeden Fall zuerst die Verluste ausgleichen bevor es an den Sparerpauschbetrag geht...

Noch eine Frage falls ich das nicht mache: Geht der Verlustvortrag auch rückwirkend? Ich müsste für 2021 eigentlich nicht mehr verpflichtet sein eine Steuererklärung abzugeben, und wollte dann eigentlich noch ein paar Jahre warten um mir die Rückzahlung verzinsen zu lassen.

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know-it-all

Aktienverluste nutzen um Gewinne steuerfrei mitzunehmen?

WiWi Gast schrieb am 03.04.2021:

Danke zusammen, muss mich glaube ich nochmal ein bisschen einlesen. Ich war bis jetzt, warum auch immer, davon ausgegangen dass ein Verlustvortrag für Aktiengeschäfte nicht geht.

Gut, dass du es jetzt weißt :-)

Da ich aber den Sparerpauschbetrag ausnutzen wollte, wofür die Dividenden wohl nicht reichen werden, muss ich aber vielleicht doch dieses Jahr verkaufen, und dann muss ich ja auf jeden Fall zuerst die Verluste ausgleichen bevor es an den Sparerpauschbetrag geht...

Ja korrekt. Um deinen Sparerpauschbetrag zu verbrauchen und wenn du sonst nur Einzelwerte im Depot hast, musst du tatsächlich durch Aktienverkäufe erst den Verlust aufrechnen und verbrauchen. Außerdem solltest du mal zusammenrechnen, wieviel Sparerpauschbetrag deine Dividenden verbrauchen werden. So überschlagsweise kann man das ja bestimmen. Wenn da nur ein paar EUR übrig bleiben, brauchst du dich dadurch nicht unter Druck setzen zu lassen.

Noch eine Frage falls ich das nicht mache: Geht der Verlustvortrag auch rückwirkend? Ich müsste für 2021 eigentlich nicht mehr verpflichtet sein eine Steuererklärung abzugeben, und wollte dann eigentlich noch ein paar Jahre warten um mir die Rückzahlung verzinsen zu lassen.

Du hast 2 Möglichkeiten deine Aktiengewinne mit den Verlusten zu verrechnen.

  1. Sofern sich alles bei einer Bank bzw. in einem Depot abspielt, brauchst du eigentlich gar nichts machen. Die Bank wird den restlichen Verlusttopf Aktien am 01.01. einfach unverändert ins neue Jahr fortschreiben. Das ganze läuft komplett an der Steuererklärung und am Finanzamt vorbei. Hier stellt sich die Frage ob das "rückwirkend" geht also gar nicht.
  2. Verluste und Gewinne sind bei unterschiedlichen Banken angefallen. Prinzipbedingt können das die Banken untereinander nicht verrechnen. Das geht hier nur über die Steuererklärung und das Finanzamt.

Wenn du so vorgehen willst, musst du dir entsprechend vor dem Jahreswechsel eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen. Entsprechend reichst du dann mit deiner Steuererklärung die Verlustbescheinigung von Bank 1 ein, dazu die normale Jahressteuerbescheinigung mit den zunächst versteuerten Veräußerungsgewinnen von Bank 2. Das Finanzamt verrechnet die beiden und erstattet die entsprechend die von Bank 2 auf die Gewinne abgezogene Steuer zurück.

In dem Moment, in dem du bei Bank 1 die Verlustbescheinigung anforderst, setzt diese logischerweise deinen Verlustverrechnungstopf auf 0 zurück.
Grundsätzlich schuldest du dem Finanzamt in dieser Situation keine Steuer (sondern das Finanzamt dir), könnte mir also vorstellen, dass du alles auch noch später einreichen kannst und nicht unmittelbar zur Abgabe verpflichtet bist. Ganz sicher bin ich mir aber nicht - frag besser beim Steuerberater und beim Lohnsteuerhilfeverein oder auch deiner Bank.

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