DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
SteuerangelegenheitenElterngeld

2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

Autor
Beitrag
Mimara

2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

Hallo,
kurz zu unserer Situation:
Ich (männlich): steuerpflichtiges Jahresbrutto in 2023 55000Euro
Meine Frau: steuerpflichtiges Jahresbrutto in 2023 38000 Euro

Wir bekommen Ende Februar ein Kind. Meine Frau wird 2 Jahre lang in Elternzeit gehen. Ich arbeite ganz normal weiter.
Meine Frau steht vor der Wahl, das Elterngeld ein Jahr lang in voller Höhe zu beziehen, und im zweiten Jahr gar nicht oder 2 Jahre lang monatlich den halben Satz zu beziehen.

Bei Möglichkeit 1 gibt es einen kleinen Vorteil, dass man das Geld eher erhält und man es verzinsen lassen kann.

Welche Variante ist steuerlich attraktiver? Wenn ich es richtig verstanden habe, wird das Elterngeld selbst wird nicht versteuert, erhöht aber fiktiv die Höhe des zu versteuernden Einkommens, sodass (nur bei Zusammenveranlagung?) der Steuersatz steigt und somit ich auf mein Einkommen mehr Steuern zahle.

Bei Variante 1 würde ich also 1 Jahr lang einen hohen Steuersatz haben, im zweiten Jahr dann wieder nur noch den Steuersatz, der sich rein auf mein Einkommen bezieht.

Bei Variante 2 hätte ich 2 Jahre lang einen etwas höheren Steuersatz.

Kann es sinnvoll sein (und ist es überhaupt möglich), dass wir uns während der Zeit des Elterngeldbezugs getrennt veranlagen? Dann müsste sich mein Steuersatz doch stets nur auf mein eigenes Einkommen beziehen und das Elterngeld würde damit nicht meinen Steuersatz in die Höhe treiben.

antworten
Ceterum censeo

2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

Hallo Mimara,
du wirfst hier einige Fragestellungen auf, ich versuche es einmal:

Elterngeld/Elterngeld Plus:
Du sprichst hier von der Entscheidung, ob nun das "klassische" Elterngeld oder das sog. ElterngeldPlus beantragt werden soll. Du schilderst es in Grundzügen auch korrekt, bitte beachte jedoch, dass im Falle eines bestehenden Anspruchs auf Mutterschaftsleistungen (Annahme Regelfall) die ersten beiden Monate sog. "Basis-Elterngeldmonate" sein müssen, du also faktisch nur noch die verbleibenden 10 Monate splitten könntest.

Versteuerung:
Elterngeld, Mutterschaftsgeld und ähnliche Leistungen sind steuerfrei, sie unterliegen jedoch dem sog. Progressionsvorbehalt. Hiernach wird ein Steuersatz für ein fiktives Einkommen inkl. dieser Leistungen errechnet, welcher dann auf das tatsächliche zvE angewandt wird. Dieser Steuersatz ist regelmäßig etwas höher als der "normale" Tarif (solange noch nicht im Proportionalbereich des Steuertarifs). Hierdurch kommt es faktisch zu einer gewissen Steuerbelastung des Elterngeldes.

Auszahlung/Verzinsung:
Aus reichhaltiger eigener Erfahrung kann ich dir sagen: Jedes "mehr" an Elterngeld wird - gerade beim ersten Kind - ohnehin vollständig aufgebraucht, daher wirst du hier ohnehin keine Verzinsung erreichen. Gerne rechnen wir es aber einmal für den theoretischen Fall durch:
lege ich nun deine o. g. Werte jeweils als zvE zu Grunde (was nicht zutreffen wird, da Werbungskosten und Sonderausgaben vernachlässigt werden), so ergibt sich bei einer theoretischen "Vollauszahlung" in Jahr 1 eine Steuerbelastung von rund 1.800 €. Durch die Verteilung des Elterngeldes auf 2 Jahre ergäbe sich eine jährliche Steuerbelastung von rund 850 €. Durch die Verteilung "sparst" du somit 100 €. Diesen Wert setzen wir jetzt gegen die theoretischen Zinsen, welche durch die "Mehr-Auszahlung" in 01 erzielt werden könne. Diese betragen (Annahme: Zinssatz 3%) in diesen Fall rund 110 €. Wie wir hier also feststellen: Es ist gehüpft wie gesprungen. Wählt die Elterngeldvariante, die euch persönlich am ehesten zusagt.

Veranlagungsform:
Ja, ihr könnt euch theoretisch getrennt veranlagen lassen. Hierdurch hast du zwar nicht den Effekt, dass du das Elterngeld bei deiner Besteuerung mit berücksichtigen musst, du verlierst jedoch vollständig deinen Steuervorteil durch das Ehegattensplitting. Im konkreten Fall sprechen wir hier von einem Splittingvorteil von rund 5.300 € ggü. 1.800 € Steuerbelastung des Elterngeldes. Die Zusammenveranlagung bleibt daher Mittel der Wahl.

Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

Ich würde über 2 Jahre splitten. Falls Deine Frau doch eher anfängt zu arbeiten darf man nachträglich wechseln (Achtung: geht nur von plus zu basis). Vorteil daran ist, dass ihr bei Bedarf auch noch in 2 Jahren in Teilzeit-Partnerschaftsmonate nutzen könntet. Dafür muss nämlich ein durchgängiger Elterngeldbezug bestehen.

antworten
Mimara

2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

Vielen Dank für die sehr kompetenten Antworten.

Noch eine Zusatzfrage:
Seit Bekanntwerden der Schwangerschaft bin ich in Stkl. 5 und meine Frau in Stkl. 3, um die Höhe des Elterngelds zu maximieren.

Wann frühestens können wir dies rückgängig machen (bzw. in 4/4 umschwenken, sodass ich wieder mehr Netto habe) mit der Prämisse, dass das Elterngeld so hoch wie möglich ist?

Antragstellung auf Steuerklassenwechsel beim Finanzamt Schätzungsweise im März (Kind kommt Ende Februar oder Anfang März), sodass ich ab April in Stkl. 3 oder 4 bin?

Gibt es dahingehend noch Stolpersteine?

antworten
Ceterum censeo

2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

Mimara schrieb am 22.01.2024:

Vielen Dank für die sehr kompetenten Antworten.

Noch eine Zusatzfrage:
Seit Bekanntwerden der Schwangerschaft bin ich in Stkl. 5 und meine Frau in Stkl. 3, um die Höhe des Elterngelds zu maximieren.

Wann frühestens können wir dies rückgängig machen (bzw. in 4/4 umschwenken, sodass ich wieder mehr Netto habe) mit der Prämisse, dass das Elterngeld so hoch wie möglich ist?

Antragstellung auf Steuerklassenwechsel beim Finanzamt Schätzungsweise im März (Kind kommt Ende Februar oder Anfang März), sodass ich ab April in Stkl. 3 oder 4 bin?

Gibt es dahingehend noch Stolpersteine?

Da für die Ermittlung des Elterngeldes grundsätzlich die 12 Monate vor Geburt des Kindes zugrunde gelegt werden: Wechsel frühstens im Monat der Geburt des Kindes. Wann dies jedoch sein wird, vermag ich von hier nicht zu beurteilen. ;-)
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

Cooles Timing, ich habe heute Vormittag auch mal ne Zeitlang rumgerechnet und würde meine Gedanken dazu auch gern teilen:

Meine Frau verdient recht gut und bekommt im Monat 4.178 Brutto (TVL E11/3), das ergibt ein Elterngeld in Höhe von 1.650 Euro beim EG und 825 beim EGPlus. Ergibt beides logischerweise 20k in Summe.
Interessant wird das lange Elterngeld meiner Meinung nach insbesondere, wenn meine Frau nach 12 Monaten wieder anfängt in Teilzeit zu arbeiten:

Sollte sie auf 78% Teilzeit gehen (30 Stunden die Woche, also jeden Tag 6 Stunden), wäre das EG 19k (11*1650+3*300) das EGPlus allerdings nur 15k (11*825 + 3*258 + 18*258)

Sollte sie auf 47% Teilzeit gehen (18 Stunden die Woche, also 3 Tage a 6 Stunden), wäre das EG wieder 20k (11*1650 + 3*740) und das EGPlus sogar bei 24,6k (11*824 + 3*740 + 18*740)

Also beträgt das Delta an Geld vom Staat tatsächlich 10.000 Euro auf 21 Monate. Finde das ist tatsächlich n Haufen Knete. Einfach gesprochen, für 2 Tage mehr Arbeit in der Woche (!) gibts 250€ mehr im Monat, also 12 Stunden mal sagen wir 4,2 Wochen macht 50 Stunden, dann entspricht das einem Stundenlohn von 5€! Unrentabel! Da werden wir auf alle Fälle die 47% Lösung präferieren und ich würde jedem empfehlen, auch mal so n paar Teilzeitrechnungen durchzuspielen.

antworten
WiWi Gast

2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

WiWi Gast schrieb am 23.01.2024:

Cooles Timing, ich habe heute Vormittag auch mal ne Zeitlang rumgerechnet und würde meine Gedanken dazu auch gern teilen:

Meine Frau verdient recht gut und bekommt im Monat 4.178 Brutto (TVL E11/3), das ergibt ein Elterngeld in Höhe von 1.650 Euro beim EG und 825 beim EGPlus. Ergibt beides logischerweise 20k in Summe.
Interessant wird das lange Elterngeld meiner Meinung nach insbesondere, wenn meine Frau nach 12 Monaten wieder anfängt in Teilzeit zu arbeiten:

Sollte sie auf 78% Teilzeit gehen (30 Stunden die Woche, also jeden Tag 6 Stunden), wäre das EG 19k (11*1650+3*300) das EGPlus allerdings nur 15k (11*825 + 3*258 + 18*258)

Sollte sie auf 47% Teilzeit gehen (18 Stunden die Woche, also 3 Tage a 6 Stunden), wäre das EG wieder 20k (11*1650 + 3*740) und das EGPlus sogar bei 24,6k (11*824 + 3*740 + 18*740)

Also beträgt das Delta an Geld vom Staat tatsächlich 10.000 Euro auf 21 Monate. Finde das ist tatsächlich n Haufen Knete. Einfach gesprochen, für 2 Tage mehr Arbeit in der Woche (!) gibts 250€ mehr im Monat, also 12 Stunden mal sagen wir 4,2 Wochen macht 50 Stunden, dann entspricht das einem Stundenlohn von 5€! Unrentabel! Da werden wir auf alle Fälle die 47% Lösung präferieren und ich würde jedem empfehlen, auch mal so n paar Teilzeitrechnungen durchzuspielen.

Ja, das ist die letzte Sauerei, wie viel gestrichen wird bei Teilzeit-Arbeit. Also bei Planung, ab dem ersten Jahr wieder signifikant zu arbeiten immer Basiselterngeld nehmen.

Deine Rechnung mit dem EG Plus ist aber irgendwie nicht nachvollziehbar. Kann nicht sein, dass bei der einen Rechnung mehr rauskommt als bei 12 Monaten Basis.
Wie kommst du auf 11x + 3y + 18z?
Bekommt sie Mutterschutzleistungen?
Dann sind es in jedem Fall 2-3 Monate Basiselterngeld je nach Geburtstermin und damit noch maximal 18-20 Monate plus.

antworten
WiWi Gast

2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

WiWi Gast schrieb am 23.01.2024:

Cooles Timing, ich habe heute Vormittag auch mal ne Zeitlang rumgerechnet und würde meine Gedanken dazu auch gern teilen:

Meine Frau verdient recht gut und bekommt im Monat 4.178 Brutto (TVL E11/3), das ergibt ein Elterngeld in Höhe von 1.650 Euro beim EG und 825 beim EGPlus. Ergibt beides logischerweise 20k in Summe.
Interessant wird das lange Elterngeld meiner Meinung nach insbesondere, wenn meine Frau nach 12 Monaten wieder anfängt in Teilzeit zu arbeiten:

Sollte sie auf 78% Teilzeit gehen (30 Stunden die Woche, also jeden Tag 6 Stunden), wäre das EG 19k (11*1650+3*300) das EGPlus allerdings nur 15k (11*825 + 3*258 + 18*258)

Sollte sie auf 47% Teilzeit gehen (18 Stunden die Woche, also 3 Tage a 6 Stunden), wäre das EG wieder 20k (11*1650 + 3*740) und das EGPlus sogar bei 24,6k (11*824 + 3*740 + 18*740)

Also beträgt das Delta an Geld vom Staat tatsächlich 10.000 Euro auf 21 Monate. Finde das ist tatsächlich n Haufen Knete. Einfach gesprochen, für 2 Tage mehr Arbeit in der Woche (!) gibts 250€ mehr im Monat, also 12 Stunden mal sagen wir 4,2 Wochen macht 50 Stunden, dann entspricht das einem Stundenlohn von 5€! Unrentabel! Da werden wir auf alle Fälle die 47% Lösung präferieren und ich würde jedem empfehlen, auch mal so n paar Teilzeitrechnungen durchzuspielen.

Und wieso auch beim normalen EG überhaupt 14 Monate, sie hat nur 12 Anspruch. Oder plant ihr irgendwie Partnermonate?

antworten
Mimara

2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

Nochmal kurz zurück zu uns:

Wenn meine Frau (24 Monate Elternzeit) 12 Monate Basiselgeld auszahlen lässt und in Monat 13-24 einen Minijob mit monatlichem Verdienst von 500 Euro annimmt, in wie fern wirkt sich dieser Verdienst dann auf das Elterngeld aus?

Muss sie bereits ausgezahltes Elterngeld zurückzahlen und wenn ja, wieviel?

Spricht in dieser Konstellation (Minijob in Monat 13-24) irgendwas für die Wahl von ElterngeldPlus statt Basiselterngeld (vermutlich nein)?

antworten
WiWi Gast

2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

WiWi Gast schrieb am 23.01.2024:

Cooles Timing, ich habe heute Vormittag auch mal ne Zeitlang rumgerechnet und würde meine Gedanken dazu auch gern teilen:

Meine Frau verdient recht gut und bekommt im Monat 4.178 Brutto (TVL E11/3), das ergibt ein Elterngeld in Höhe von 1.650 Euro beim EG und 825 beim EGPlus. Ergibt beides logischerweise 20k in Summe.
Interessant wird das lange Elterngeld meiner Meinung nach insbesondere, wenn meine Frau nach 12 Monaten wieder anfängt in Teilzeit zu arbeiten:

Sollte sie auf 78% Teilzeit gehen (30 Stunden die Woche, also jeden Tag 6 Stunden), wäre das EG 19k (11*1650+3*300) das EGPlus allerdings nur 15k (11*825 + 3*258 + 18*258)

Sollte sie auf 47% Teilzeit gehen (18 Stunden die Woche, also 3 Tage a 6 Stunden), wäre das EG wieder 20k (11*1650 + 3*740) und das EGPlus sogar bei 24,6k (11*824 + 3*740 + 18*740)

Also beträgt das Delta an Geld vom Staat tatsächlich 10.000 Euro auf 21 Monate. Finde das ist tatsächlich n Haufen Knete. Einfach gesprochen, für 2 Tage mehr Arbeit in der Woche (!) gibts 250€ mehr im Monat, also 12 Stunden mal sagen wir 4,2 Wochen macht 50 Stunden, dann entspricht das einem Stundenlohn von 5€! Unrentabel! Da werden wir auf alle Fälle die 47% Lösung präferieren und ich würde jedem empfehlen, auch mal so n paar Teilzeitrechnungen durchzuspielen.

Ja, das ist die letzte Sauerei, wie viel gestrichen wird bei Teilzeit-Arbeit. Also bei Planung, ab dem ersten Jahr wieder signifikant zu arbeiten immer Basiselterngeld nehmen.

Deine Rechnung mit dem EG Plus ist aber irgendwie nicht nachvollziehbar. Kann nicht sein, dass bei der einen Rechnung mehr rauskommt als bei 12 Monaten Basis.
Wie kommst du auf 11x + 3y + 18z?
Bekommt sie Mutterschutzleistungen?
Dann sind es in jedem Fall 2-3 Monate Basiselterngeld je nach Geburtstermin und damit noch maximal 18-20 Monate plus.

Die Angaben hab ich aus dem offiziellen Elterngeldrechner vom Familienportal des Bundes. Die Mutterschutzleistungen sind da nach meinem Verständnis nicht enthalten. Ich selber werde keine Elternzeit nehmen, das ist finanziell dann einfach nicht mehr darstellbar.

https://familienportal.de/familienportal/meta/egr

antworten
WiWi Gast

2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

Mimara schrieb am 23.01.2024:

Nochmal kurz zurück zu uns:

Wenn meine Frau (24 Monate Elternzeit) 12 Monate Basiselgeld auszahlen lässt und in Monat 13-24 einen Minijob mit monatlichem Verdienst von 500 Euro annimmt, in wie fern wirkt sich dieser Verdienst dann auf das Elterngeld aus?

Muss sie bereits ausgezahltes Elterngeld zurückzahlen und wenn ja, wieviel?

Spricht in dieser Konstellation (Minijob in Monat 13-24) irgendwas für die Wahl von ElterngeldPlus statt Basiselterngeld (vermutlich nein)?

Gar nicht wirkt sich das aus, da sie Elterngeld ja nur in den Monaten 1-12 bekommt. Danach kann sie prinzipiell wieder verdienen, was sie will, auch mehr als Mini-job.

Elterngeld Plus lohnt sich in meinen Augen nur, wenn man entweder schon vor dem ersten Jahr wieder Teilzeit arbeiten will oder überhaupt nicht mit Geld umgehen kann (es gibt eine ziemlich große Facebook-Gruppe zu dem Thema, was da teilweise an Fragen gestellt wird ist echt ein graus). Ansonsten macht es alles nur unnötig kompliziert.

antworten
WiWi Gast

2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

WiWi Gast schrieb am 24.01.2024:

Cooles Timing, ich habe heute Vormittag auch mal ne Zeitlang rumgerechnet und würde meine Gedanken dazu auch gern teilen:

Meine Frau verdient recht gut und bekommt im Monat 4.178 Brutto (TVL E11/3), das ergibt ein Elterngeld in Höhe von 1.650 Euro beim EG und 825 beim EGPlus. Ergibt beides logischerweise 20k in Summe.
Interessant wird das lange Elterngeld meiner Meinung nach insbesondere, wenn meine Frau nach 12 Monaten wieder anfängt in Teilzeit zu arbeiten:

Sollte sie auf 78% Teilzeit gehen (30 Stunden die Woche, also jeden Tag 6 Stunden), wäre das EG 19k (11*1650+3*300) das EGPlus allerdings nur 15k (11*825 + 3*258 + 18*258)

Sollte sie auf 47% Teilzeit gehen (18 Stunden die Woche, also 3 Tage a 6 Stunden), wäre das EG wieder 20k (11*1650 + 3*740) und das EGPlus sogar bei 24,6k (11*824 + 3*740 + 18*740)

Also beträgt das Delta an Geld vom Staat tatsächlich 10.000 Euro auf 21 Monate. Finde das ist tatsächlich n Haufen Knete. Einfach gesprochen, für 2 Tage mehr Arbeit in der Woche (!) gibts 250€ mehr im Monat, also 12 Stunden mal sagen wir 4,2 Wochen macht 50 Stunden, dann entspricht das einem Stundenlohn von 5€! Unrentabel! Da werden wir auf alle Fälle die 47% Lösung präferieren und ich würde jedem empfehlen, auch mal so n paar Teilzeitrechnungen durchzuspielen.

Ja, das ist die letzte Sauerei, wie viel gestrichen wird bei Teilzeit-Arbeit. Also bei Planung, ab dem ersten Jahr wieder signifikant zu arbeiten immer Basiselterngeld nehmen.

Deine Rechnung mit dem EG Plus ist aber irgendwie nicht nachvollziehbar. Kann nicht sein, dass bei der einen Rechnung mehr rauskommt als bei 12 Monaten Basis.
Wie kommst du auf 11x + 3y + 18z?
Bekommt sie Mutterschutzleistungen?
Dann sind es in jedem Fall 2-3 Monate Basiselterngeld je nach Geburtstermin und damit noch maximal 18-20 Monate plus.

Die Angaben hab ich aus dem offiziellen Elterngeldrechner vom Familienportal des Bundes. Die Mutterschutzleistungen sind da nach meinem Verständnis nicht enthalten. Ich selber werde keine Elternzeit nehmen, das ist finanziell dann einfach nicht mehr darstellbar.

familienportal.de/familienportal/meta/egr

Dann hast du da irgendwie Quatsch eingetragen oder rne Fehlermeldung übersehen. Der Rechner ist manchmal nicht so offensichtlich zu bedienen.
Bekommt sie denn Mutterschutzleistungen? Das musst du ja wenigstens wissen.

Wenn sie Mutterschuleistungen bekommt, sind die ersten 2-3 Monate ( je nach Geburtstermin, ganz selten glaube ich auch mal 4) in jedem Fall Basis. Danach hat sie noch entweder 9-10 Monate Basis, 18-20 Monate plus oder irgendeine beliebige Kombination daraus.

antworten
WiWi Gast

2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

Hab gerade mal in den Rechner geschaut, der erlaubt, 14 Monate Basis für eine Person einzutragen. Das ist aber nicht möglich, der Rechner ist buggy

antworten
WiWi Gast

2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

WiWi Gast schrieb am 24.01.2024:

Mimara schrieb am 23.01.2024:

Nochmal kurz zurück zu uns:

Wenn meine Frau (24 Monate Elternzeit) 12 Monate Basiselgeld auszahlen lässt und in Monat 13-24 einen Minijob mit monatlichem Verdienst von 500 Euro annimmt, in wie fern wirkt sich dieser Verdienst dann auf das Elterngeld aus?

Muss sie bereits ausgezahltes Elterngeld zurückzahlen und wenn ja, wieviel?

Spricht in dieser Konstellation (Minijob in Monat 13-24) irgendwas für die Wahl von ElterngeldPlus statt Basiselterngeld (vermutlich nein)?

Gar nicht wirkt sich das aus, da sie Elterngeld ja nur in den Monaten 1-12 bekommt. Danach kann sie prinzipiell wieder verdienen, was sie will, auch mehr als Mini-job.

Elterngeld Plus lohnt sich in meinen Augen nur, wenn man entweder schon vor dem ersten Jahr wieder Teilzeit arbeiten will oder überhaupt nicht mit Geld umgehen kann (es gibt eine ziemlich große Facebook-Gruppe zu dem Thema, was da teilweise an Fragen gestellt wird ist echt ein graus). Ansonsten macht es alles nur unnötig kompliziert.

Wer sich für Basis Elterngeld entscheidet, hat sein Vermögen wahrscheinlich auch zu 0,1 % auf dem Sparbuch liegen. Mit Elterngeld Plus lässt sich je nach Konstellation steuerlich enorm viel machen. Hätten wir uns für Basis Elterngeld entschieden, hätten wir eine Menge Geld in den Sand gesetzt.

antworten
WiWi Gast

2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

WiWi Gast schrieb am 24.01.2024:

Mimara schrieb am 23.01.2024:

Nochmal kurz zurück zu uns:

Wenn meine Frau (24 Monate Elternzeit) 12 Monate Basiselgeld auszahlen lässt und in Monat 13-24 einen Minijob mit monatlichem Verdienst von 500 Euro annimmt, in wie fern wirkt sich dieser Verdienst dann auf das Elterngeld aus?

Muss sie bereits ausgezahltes Elterngeld zurückzahlen und wenn ja, wieviel?

Spricht in dieser Konstellation (Minijob in Monat 13-24) irgendwas für die Wahl von ElterngeldPlus statt Basiselterngeld (vermutlich nein)?

Gar nicht wirkt sich das aus, da sie Elterngeld ja nur in den Monaten 1-12 bekommt. Danach kann sie prinzipiell wieder verdienen, was sie will, auch mehr als Mini-job.

Elterngeld Plus lohnt sich in meinen Augen nur, wenn man entweder schon vor dem ersten Jahr wieder Teilzeit arbeiten will oder überhaupt nicht mit Geld umgehen kann (es gibt eine ziemlich große Facebook-Gruppe zu dem Thema, was da teilweise an Fragen gestellt wird ist echt ein graus). Ansonsten macht es alles nur unnötig kompliziert.

Wer sich für Basis Elterngeld entscheidet, hat sein Vermögen wahrscheinlich auch zu 0,1 % auf dem Sparbuch liegen. Mit Elterngeld Plus lässt sich je nach Konstellation steuerlich enorm viel machen. Hätten wir uns für Basis Elterngeld entschieden, hätten wir eine Menge Geld in den Sand gesetzt.

Na dann erzähl mal, auf die Konstellation bin ich gespannt.

Und wieso 0,1% Vermögen auf dem Sparbuch? Wäre es besser, da mehr Geld hinzulegen? Hilf mir mal, ich hab gar keins.

antworten
WiWi Gast

2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

WiWi Gast schrieb am 24.01.2024:

Mimara schrieb am 23.01.2024:

Nochmal kurz zurück zu uns:

Wenn meine Frau (24 Monate Elternzeit) 12 Monate Basiselgeld auszahlen lässt und in Monat 13-24 einen Minijob mit monatlichem Verdienst von 500 Euro annimmt, in wie fern wirkt sich dieser Verdienst dann auf das Elterngeld aus?

Muss sie bereits ausgezahltes Elterngeld zurückzahlen und wenn ja, wieviel?

Spricht in dieser Konstellation (Minijob in Monat 13-24) irgendwas für die Wahl von ElterngeldPlus statt Basiselterngeld (vermutlich nein)?

Gar nicht wirkt sich das aus, da sie Elterngeld ja nur in den Monaten 1-12 bekommt. Danach kann sie prinzipiell wieder verdienen, was sie will, auch mehr als Mini-job.

Elterngeld Plus lohnt sich in meinen Augen nur, wenn man entweder schon vor dem ersten Jahr wieder Teilzeit arbeiten will oder überhaupt nicht mit Geld umgehen kann (es gibt eine ziemlich große Facebook-Gruppe zu dem Thema, was da teilweise an Fragen gestellt wird ist echt ein graus). Ansonsten macht es alles nur unnötig kompliziert.

Wer sich für Basis Elterngeld entscheidet, hat sein Vermögen wahrscheinlich auch zu 0,1 % auf dem Sparbuch liegen. Mit Elterngeld Plus lässt sich je nach Konstellation steuerlich enorm viel machen. Hätten wir uns für Basis Elterngeld entschieden, hätten wir eine Menge Geld in den Sand gesetzt.

Das ist doch völlig quatsch. Wurde offen doch akkurat berechnet. Du sparst ein paar Euro Steuern (Progressionsvorbehalt in Verbindung mit progressivem Steuersatz), welcher aber durch die fehlende Verzinsung aufgezehrt wird. Der einzige Vorteil von Elterngeld + sind die Hinzuverdienstmöglichkeiten. Aber selbst diese sind für Gutverdiener extrem limitiert. So wenig kannst du als Konzernmitarbeiter gar nicht arbeiten, so schnell wird dir das Elterngeld schon wieder gekürzt.

Deswegen: ich würde immer Basiselterngeld empfehlen. Was man hat, hat man...

antworten
WiWi Gast

2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

WiWi Gast schrieb am 24.01.2024:

Mimara schrieb am 23.01.2024:

Nochmal kurz zurück zu uns:

Wenn meine Frau (24 Monate Elternzeit) 12 Monate Basiselgeld auszahlen lässt und in Monat 13-24 einen Minijob mit monatlichem Verdienst von 500 Euro annimmt, in wie fern wirkt sich dieser Verdienst dann auf das Elterngeld aus?

Muss sie bereits ausgezahltes Elterngeld zurückzahlen und wenn ja, wieviel?

Spricht in dieser Konstellation (Minijob in Monat 13-24) irgendwas für die Wahl von ElterngeldPlus statt Basiselterngeld (vermutlich nein)?

Gar nicht wirkt sich das aus, da sie Elterngeld ja nur in den Monaten 1-12 bekommt. Danach kann sie prinzipiell wieder verdienen, was sie will, auch mehr als Mini-job.

Elterngeld Plus lohnt sich in meinen Augen nur, wenn man entweder schon vor dem ersten Jahr wieder Teilzeit arbeiten will oder überhaupt nicht mit Geld umgehen kann (es gibt eine ziemlich große Facebook-Gruppe zu dem Thema, was da teilweise an Fragen gestellt wird ist echt ein graus). Ansonsten macht es alles nur unnötig kompliziert.

Wer sich für Basis Elterngeld entscheidet, hat sein Vermögen wahrscheinlich auch zu 0,1 % auf dem Sparbuch liegen. Mit Elterngeld Plus lässt sich je nach Konstellation steuerlich enorm viel machen. Hätten wir uns für Basis Elterngeld entschieden, hätten wir eine Menge Geld in den Sand gesetzt.

Das ist doch völlig quatsch. Wurde offen doch akkurat berechnet. Du sparst ein paar Euro Steuern (Progressionsvorbehalt in Verbindung mit progressivem Steuersatz), welcher aber durch die fehlende Verzinsung aufgezehrt wird. Der einzige Vorteil von Elterngeld + sind die Hinzuverdienstmöglichkeiten. Aber selbst diese sind für Gutverdiener extrem limitiert. So wenig kannst du als Konzernmitarbeiter gar nicht arbeiten, so schnell wird dir das Elterngeld schon wieder gekürzt.

Deswegen: ich würde immer Basiselterngeld empfehlen. Was man hat, hat man...

Daumen hoch.

antworten
Mimara

2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

WiWi Gast schrieb am 24.01.2024:

Mimara schrieb am 23.01.2024:

Nochmal kurz zurück zu uns:

Wenn meine Frau (24 Monate Elternzeit) 12 Monate Basiselgeld auszahlen lässt und in Monat 13-24 einen Minijob mit monatlichem Verdienst von 500 Euro annimmt, in wie fern wirkt sich dieser Verdienst dann auf das Elterngeld aus?

Muss sie bereits ausgezahltes Elterngeld zurückzahlen und wenn ja, wieviel?

Spricht in dieser Konstellation (Minijob in Monat 13-24) irgendwas für die Wahl von ElterngeldPlus statt Basiselterngeld (vermutlich nein)?

Gar nicht wirkt sich das aus, da sie Elterngeld ja nur in den Monaten 1-12 bekommt. Danach kann sie prinzipiell wieder verdienen, was sie will, auch mehr als Mini-job.

Alles klar!
Was ich noch vergaß zu erwähnen:
Wenn die Elternzeit meiner Frau nach 24 Monaten herum ist, werde ich noch 2 Monate in Elternzeit gehen und Elterngeld beantragen.

Meine Frau geht dann wieder voll arbeiten.

Gibt es dahingehend noch einen Fallstrick?

Nochmal unser Plan zusammengefasst:

Geburt Kind angenommen 1.3.2024
Elternzeit Frau bis 28.2.2026
Basiselterngeld Frau 12 Monate von 03/24 bis 02/25. Zur Maximierug Elterngeld ist Frau bis einschl. 03/24 in Stkl. 3.
Minijob Frau von 03/25 bis 02/26
Vollzeit Frau ab 03/26

Elternzeit Mann 2 Monate 03/26 und 04/26
Für Maximierung Elterngeld Mann ist dieser vorher in Steuerklasse 3.

Gibt es zu diesem Plan abschließend noch irgendetwas zu modifizieren?

antworten
WiWi Gast

2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

Scheint noch gar nicht durchdacht der Plan für den Mann:
Was möchtest du dann, Basiselterngeld? Ist nach Lebensmonat 14 nicht möglich.
Gehalt zählt vor der Geburt, nicht vor Elterngeld.

antworten
Ceterum censeo

2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

Mimara schrieb am 26.01.2024:

Alles klar!
Was ich noch vergaß zu erwähnen:
Wenn die Elternzeit meiner Frau nach 24 Monaten herum ist, werde ich noch 2 Monate in Elternzeit gehen und Elterngeld beantragen.

Meine Frau geht dann wieder voll arbeiten.

Gibt es dahingehend noch einen Fallstrick?

Nochmal unser Plan zusammengefasst:

Geburt Kind angenommen 1.3.2024
Elternzeit Frau bis 28.2.2026
Basiselterngeld Frau 12 Monate von 03/24 bis 02/25. Zur Maximierug Elterngeld ist Frau bis einschl. 03/24 in Stkl. 3.
Minijob Frau von 03/25 bis 02/26
Vollzeit Frau ab 03/26

Elternzeit Mann 2 Monate 03/26 und 04/26
Für Maximierung Elterngeld Mann ist dieser vorher in Steuerklasse 3.

Gibt es zu diesem Plan abschließend noch irgendetwas zu modifizieren?

Ich kann es zwar nicht mit Sicherheit sagen ohne noch einmal zu recherchieren, aber zumindest früher war es so, dass der Elterngeldbezugszeitraum nach dem 14. Lebensmonat nur möglich war, wenn zusammenhängend beantragt. Dies würde bedeuten, deine beiden "Partnermonate" in 2026 könnten hier problematisch sein. Kläre das am besten noch einmal proaktiv ab.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

Mimara schrieb am 26.01.2024:

Alles klar!
Was ich noch vergaß zu erwähnen:
Wenn die Elternzeit meiner Frau nach 24 Monaten herum ist, werde ich noch 2 Monate in Elternzeit gehen und Elterngeld beantragen.

Meine Frau geht dann wieder voll arbeiten.

Gibt es dahingehend noch einen Fallstrick?

Nochmal unser Plan zusammengefasst:

Geburt Kind angenommen 1.3.2024
Elternzeit Frau bis 28.2.2026
Basiselterngeld Frau 12 Monate von 03/24 bis 02/25. Zur Maximierug Elterngeld ist Frau bis einschl. 03/24 in Stkl. 3.
Minijob Frau von 03/25 bis 02/26
Vollzeit Frau ab 03/26

Elternzeit Mann 2 Monate 03/26 und 04/26
Für Maximierung Elterngeld Mann ist dieser vorher in Steuerklasse 3.

Gibt es zu diesem Plan abschließend noch irgendetwas zu modifizieren?

ElternZEIT könnt ihr so machen, aber für die 2 Monate für den Vater gibt es SO kein ElternGELD.

Begründung:
03/26 und 04/26 sind Lebensmonat 25 und 26, vorher wird ein Jahr lang von keinem von euch Elterngeld bezogen.
Ab dem 15 Lebensmonat muss der Elterngeldbezug aber lückenlos sein.
Basiselterngeld gibt es grundsätzlich auch nur bis zum 14. Lebensmonat, danach geht nur noch plus.

Also bei 12 Monaten Basis für die Mutter könnte der Vater spätestens Monat 13 und 14 Basiselterngeld bekommen oder z.b. 13-16 plus.

antworten
Mimara

2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

Ihr habt natürlich Recht, der Plan geht so nicht auf.

Für die Umsetzung unserers Plans 22 (bzw. in ursprünglicher Anfrage 24 Monate) Elternzeit Frau, danach 2 Monate Elternzeit Mann ("Partnermonate") sehe ich nun 2 Möglichkeiten.

Hier nochmal detailliert der Plan, nun leicht modifiziert, weil Frau bereits nach 22 statt 24 Monaten wieder Vollzeit arbeiten will:

Monat 1-12: Frau ist komplett daheim, Vater arbeitet voll
Monat 13-22: Frau hat Minijob
Monat 23-24: Vater hat 2 Monate Elternzeit, Frau arbeitet wieder voll

Möglichkeit 1:
Monat 1-4: Basiselterngeld Frau (in Monat 1-2 ist Basiselterngeld Pflicht, da sie hier vmtl. noch Mutterschaftsgeld bezieht, da darf es nicht ElterngeldPlus sein- ist das korrekt?)
Monat 5-22 Elterngeld Plus Frau
Monat 23-24 Elterngeld Plus Mann

Nachteil hier: Die 500 Euro Verdienst aus Minijob Frau in Monat 13-22 schmälern das Elterngeld Plus der Frau.
Nettogehalt Frau vor Geburt ist/war ca. 2200 Euro, d.h. Höhe Elterngeld Plus Frau sind ca. 700 Euro. Wieviel Elterngeld Plus bliebe übrig bei monatlichem Minijob-Verdienst i.H. von 500 Euro?

Möglichkeit 2:
Wie anfangs angedacht. nur dass Vater in seinen 2 Monaten Elternzeit am Schluss kein Elterngeld bekommt.

Das heißt:
Monat 1-12 Basiselterngeld Frau und danach keine Leistungen mehr
12x1400 Euro = 16800 Euro

Monat 13-22 Frau hat Einkommen aus Minijob, den sie in voller Höhe behalten kann, da keine Gegenrechnung mit Elterngeld mehr erfolgt.

Monat 23-24 Vater hat Elternzeit und bekommt kein Elterngeld, da keine nahtlose Auszahlung.

Welches Modell (Möglichkeit 1 oder 2) ist finanziell besser?

Wenn jemand sagen kann, was bei Möglichkeit 1 an ElterngeldPlus übrig bleibt nach Verrechnung mit Einnahmen aus Minijob der Frau, könnten wir eine Entscheidung fällen.
Dem durch den Minijob verminderten Elterngeld würde ich ca. 2800 Euro Elterngeld gegenüberstellen, die bei Möglichkeit 2 weniger ausgezahlt würden als bei Möglichkeit 1.

Ggf. ist der Minijob insgesamt gesehen finanziell auch so unlukrativ, dass man sich überlegen muss, ob es wirklich lohnt, diesen anzunehmen.

Noch eine andere Möglichkeit wäre natürlich, dass der Vater seine 2 Partnerschaftsmonate noch vor Aufnahme des Minijobs durch die Frau verbrät (und sein Elterngeld aus Partnerschaftsmonaten somit nicht wie in Möglichkeit 2 verfällt, weil dann keine Monate dazwischen bestünden, in denen nichts geflossen ist).
Das Ganze hätte dann aber eine eher ungewollte noch frühere "Einschulung" in den Kindergarten zu Folge. 2 gemeinsame Monate Elternzeit wären zwar schön, fielen bei uns aber mitten in die Wintermonate, also auch nicht unbedingt das gelbe vom Ei.

Alles in allem scheint es gerade das Optimum für unser Vorhaben nicht zu geben...

WiWi Gast schrieb am 26.01.2024:

Mimara schrieb am 26.01.2024:

Alles klar!
Was ich noch vergaß zu erwähnen:
Wenn die Elternzeit meiner Frau nach 24 Monaten herum ist, werde ich noch 2 Monate in Elternzeit gehen und Elterngeld beantragen.

Meine Frau geht dann wieder voll arbeiten.

Gibt es dahingehend noch einen Fallstrick?

Nochmal unser Plan zusammengefasst:

Geburt Kind angenommen 1.3.2024
Elternzeit Frau bis 28.2.2026
Basiselterngeld Frau 12 Monate von 03/24 bis 02/25. Zur Maximierug Elterngeld ist Frau bis einschl. 03/24 in Stkl. 3.
Minijob Frau von 03/25 bis 02/26
Vollzeit Frau ab 03/26

Elternzeit Mann 2 Monate 03/26 und 04/26
Für Maximierung Elterngeld Mann ist dieser vorher in Steuerklasse 3.

Gibt es zu diesem Plan abschließend noch irgendetwas zu modifizieren?

ElternZEIT könnt ihr so machen, aber für die 2 Monate für den Vater gibt es SO kein ElternGELD.

Begründung:
03/26 und 04/26 sind Lebensmonat 25 und 26, vorher wird ein Jahr lang von keinem von euch Elterngeld bezogen.
Ab dem 15 Lebensmonat muss der Elterngeldbezug aber lückenlos sein.
Basiselterngeld gibt es grundsätzlich auch nur bis zum 14. Lebensmonat, danach geht nur noch plus.

Also bei 12 Monaten Basis für die Mutter könnte der Vater spätestens Monat 13 und 14 Basiselterngeld bekommen oder z.b. 13-16 plus.

antworten
WiWi Gast

2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

Uff, für so komplexe Rechnungen würde ich ne professionelle Beratung empfehlen und nicht irgendein Internetforum...

Mimara schrieb am 27.01.2024:

Ihr habt natürlich Recht, der Plan geht so nicht auf.

Für die Umsetzung unserers Plans 22 (bzw. in ursprünglicher Anfrage 24 Monate) Elternzeit Frau, danach 2 Monate Elternzeit Mann ("Partnermonate") sehe ich nun 2 Möglichkeiten.

Hier nochmal detailliert der Plan, nun leicht modifiziert, weil Frau bereits nach 22 statt 24 Monaten wieder Vollzeit arbeiten will:

Monat 1-12: Frau ist komplett daheim, Vater arbeitet voll
Monat 13-22: Frau hat Minijob
Monat 23-24: Vater hat 2 Monate Elternzeit, Frau arbeitet wieder voll

Möglichkeit 1:
Monat 1-4: Basiselterngeld Frau (in Monat 1-2 ist Basiselterngeld Pflicht, da sie hier vmtl. noch Mutterschaftsgeld bezieht, da darf es nicht ElterngeldPlus sein- ist das korrekt?)
Monat 5-22 Elterngeld Plus Frau
Monat 23-24 Elterngeld Plus Mann

2 Monate mindestens Basiselterngeld, je nach tatsächlichem Geburtstermin evtl mehr.
Geht so schon mal nicht, nach 4 Monaten Basis für die Frau bleiben maximal noch 16 Monate plus, also bis Monat 20. Aber der Mann könnte dann 21-24 plus nehmen, er hat ja insgesamt 2 Basismonate bzw 4 Plusmonate Anspruch.

Nachteil hier: Die 500 Euro Verdienst aus Minijob Frau in Monat 13-22 schmälern das Elterngeld Plus der Frau.
Nettogehalt Frau vor Geburt ist/war ca. 2200 Euro, d.h. Höhe Elterngeld Plus Frau sind ca. 700 Euro. Wieviel Elterngeld Plus bliebe übrig bei monatlichem Minijob-Verdienst i.H. von 500 Euro?

Sie darf bei Elterngeld plus 50% von Elterngeld-netto abzugsfrei dazuverdienen. Bräuchte man die genauen Zahlen für (z.b Nacht und wochenendzuschläge können Einfluss haben), aber 500 Euro sollten in dem Fall kein Problem sein. Über solche grundlegenden Sachen solltet ihr euch aber echt informieren, bevor ihr solche Rechnungen anstellt...

Möglichkeit 2:
Wie anfangs angedacht. nur dass Vater in seinen 2 Monaten Elternzeit am Schluss kein Elterngeld bekommt.

Das heißt:
Monat 1-12 Basiselterngeld Frau und danach keine Leistungen mehr
12x1400 Euro = 16800 Euro

Monat 13-22 Frau hat Einkommen aus Minijob, den sie in voller Höhe behalten kann, da keine Gegenrechnung mit Elterngeld mehr erfolgt.

Monat 23-24 Vater hat Elternzeit und bekommt kein Elterngeld, da keine nahtlose Auszahlung.

Welches Modell (Möglichkeit 1 oder 2) ist finanziell besser?

Wenn jemand sagen kann, was bei Möglichkeit 1 an ElterngeldPlus übrig bleibt nach Verrechnung mit Einnahmen aus Minijob der Frau, könnten wir eine Entscheidung fällen.
Dem durch den Minijob verminderten Elterngeld würde ich ca. 2800 Euro Elterngeld gegenüberstellen, die bei Möglichkeit 2 weniger ausgezahlt würden als bei Möglichkeit 1.

Ggf. ist der Minijob insgesamt gesehen finanziell auch so unlukrativ, dass man sich überlegen muss, ob es wirklich lohnt, diesen anzunehmen.

Noch eine andere Möglichkeit wäre natürlich, dass der Vater seine 2 Partnerschaftsmonate noch vor Aufnahme des Minijobs durch die Frau verbrät (und sein Elterngeld aus Partnerschaftsmonaten somit nicht wie in Möglichkeit 2 verfällt, weil dann keine Monate dazwischen bestünden, in denen nichts geflossen ist).
Das Ganze hätte dann aber eine eher ungewollte noch frühere "Einschulung" in den Kindergarten zu Folge. 2 gemeinsame Monate Elternzeit wären zwar schön, fielen bei uns aber mitten in die Wintermonate, also auch nicht unbedingt das gelbe vom Ei.

Alles in allem scheint es gerade das Optimum für unser Vorhaben nicht zu geben...

Randnotiz: Schaut nicht NUR auf eine kurzfristige Optimierung der Finanzen. Bedenkt auch die mittelfristigen Auswirkungen auf die Karriere und Altersabsicherung der Mutter und die Tatsache, dass der Vater sein Kind vielleicht auch mehr als an Wochenende sehen will. Wenn 100% der Kinderbetreuung bei der Mutter liegen und für den Vater das Leben normal weiter geht, stehen die Chancen hoch, dass das auch auf euch als Paar nicht unbedingt die besten Auswirkungen hat, wenn ihr euch zu sehr auseinander lebt.

antworten
Mimara

2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

Vielen Dank für die Diskussion und alle hilfreichen Tipps.
Wir machen jetzt einen Beratungstermin bei der Elterngeldstelle aus.

WiWi Gast schrieb am 27.01.2024:

Uff, für so komplexe Rechnungen würde ich ne professionelle Beratung empfehlen und nicht irgendein Internetforum...

Mimara schrieb am 27.01.2024:

Ihr habt natürlich Recht, der Plan geht so nicht auf.

Für die Umsetzung unserers Plans 22 (bzw. in ursprünglicher Anfrage 24 Monate) Elternzeit Frau, danach 2 Monate Elternzeit Mann ("Partnermonate") sehe ich nun 2 Möglichkeiten.

Hier nochmal detailliert der Plan, nun leicht modifiziert, weil Frau bereits nach 22 statt 24 Monaten wieder Vollzeit arbeiten will:

Monat 1-12: Frau ist komplett daheim, Vater arbeitet voll
Monat 13-22: Frau hat Minijob
Monat 23-24: Vater hat 2 Monate Elternzeit, Frau arbeitet wieder voll

Möglichkeit 1:
Monat 1-4: Basiselterngeld Frau (in Monat 1-2 ist Basiselterngeld Pflicht, da sie hier vmtl. noch Mutterschaftsgeld bezieht, da darf es nicht ElterngeldPlus sein- ist das korrekt?)
Monat 5-22 Elterngeld Plus Frau
Monat 23-24 Elterngeld Plus Mann

2 Monate mindestens Basiselterngeld, je nach tatsächlichem Geburtstermin evtl mehr.
Geht so schon mal nicht, nach 4 Monaten Basis für die Frau bleiben maximal noch 16 Monate plus, also bis Monat 20. Aber der Mann könnte dann 21-24 plus nehmen, er hat ja insgesamt 2 Basismonate bzw 4 Plusmonate Anspruch.

Nachteil hier: Die 500 Euro Verdienst aus Minijob Frau in Monat 13-22 schmälern das Elterngeld Plus der Frau.
Nettogehalt Frau vor Geburt ist/war ca. 2200 Euro, d.h. Höhe Elterngeld Plus Frau sind ca. 700 Euro. Wieviel Elterngeld Plus bliebe übrig bei monatlichem Minijob-Verdienst i.H. von 500 Euro?

Sie darf bei Elterngeld plus 50% von Elterngeld-netto abzugsfrei dazuverdienen. Bräuchte man die genauen Zahlen für (z.b Nacht und wochenendzuschläge können Einfluss haben), aber 500 Euro sollten in dem Fall kein Problem sein. Über solche grundlegenden Sachen solltet ihr euch aber echt informieren, bevor ihr solche Rechnungen anstellt...

Möglichkeit 2:
Wie anfangs angedacht. nur dass Vater in seinen 2 Monaten Elternzeit am Schluss kein Elterngeld bekommt.

Das heißt:
Monat 1-12 Basiselterngeld Frau und danach keine Leistungen mehr
12x1400 Euro = 16800 Euro

Monat 13-22 Frau hat Einkommen aus Minijob, den sie in voller Höhe behalten kann, da keine Gegenrechnung mit Elterngeld mehr erfolgt.

Monat 23-24 Vater hat Elternzeit und bekommt kein Elterngeld, da keine nahtlose Auszahlung.

Welches Modell (Möglichkeit 1 oder 2) ist finanziell besser?

Wenn jemand sagen kann, was bei Möglichkeit 1 an ElterngeldPlus übrig bleibt nach Verrechnung mit Einnahmen aus Minijob der Frau, könnten wir eine Entscheidung fällen.
Dem durch den Minijob verminderten Elterngeld würde ich ca. 2800 Euro Elterngeld gegenüberstellen, die bei Möglichkeit 2 weniger ausgezahlt würden als bei Möglichkeit 1.

Ggf. ist der Minijob insgesamt gesehen finanziell auch so unlukrativ, dass man sich überlegen muss, ob es wirklich lohnt, diesen anzunehmen.

Noch eine andere Möglichkeit wäre natürlich, dass der Vater seine 2 Partnerschaftsmonate noch vor Aufnahme des Minijobs durch die Frau verbrät (und sein Elterngeld aus Partnerschaftsmonaten somit nicht wie in Möglichkeit 2 verfällt, weil dann keine Monate dazwischen bestünden, in denen nichts geflossen ist).
Das Ganze hätte dann aber eine eher ungewollte noch frühere "Einschulung" in den Kindergarten zu Folge. 2 gemeinsame Monate Elternzeit wären zwar schön, fielen bei uns aber mitten in die Wintermonate, also auch nicht unbedingt das gelbe vom Ei.

Alles in allem scheint es gerade das Optimum für unser Vorhaben nicht zu geben...

Randnotiz: Schaut nicht NUR auf eine kurzfristige Optimierung der Finanzen. Bedenkt auch die mittelfristigen Auswirkungen auf die Karriere und Altersabsicherung der Mutter und die Tatsache, dass der Vater sein Kind vielleicht auch mehr als an Wochenende sehen will. Wenn 100% der Kinderbetreuung bei der Mutter liegen und für den Vater das Leben normal weiter geht, stehen die Chancen hoch, dass das auch auf euch als Paar nicht unbedingt die besten Auswirkungen hat, wenn ihr euch zu sehr auseinander lebt.

antworten

Artikel zu Elterngeld

Elterngeld für Väter um etwa 440 Euro höher als für Mütter

Ein dunkler Bodenstein mit der Gravur Mama und Papa, einem Herz und einem Anker.

Bundesweit betrug der durchschnittliche Elterngeldanspruch im ersten Bezugsmonat 803 Euro – unabhängig davon, ob die Eltern zuvor erwerbstätig waren oder nicht. Für Väter lag der durchschnittliche Anspruch bei 1 140 Euro, für Mütter um fast 440 Euro niedriger bei 701 Euro.

Elterngeld: Väterbeteiligung mit 27,3 Prozent auf neuem Höchststand

er Anteil der Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen, hat einen neuen Höchststand erreicht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben Väter von 181 000 der insgesamt rund 663 000 im Jahr 2011 geborenen Kinder Elterngeld bezogen.

Rekordbeteiligung der Väter beim Elterngeld

Vater, Kind, Rente, Familie,

Für mehr als jedes vierte Kind (25,3 Prozent) der insgesamt 678 000 im Jahr 2010 geborenen Kinder hat der Vater Elterngeld in Anspruch genommen. Damit hat die Väterbeteiligung einen neuen Höchststand erreicht.

Bei mehr als 100.000 Babys bezieht der Vater Elterngeld

Vater, Kind,

Bis Juni 2008 wurden in Deutschland rund 103.000 Elterngeldanträge von Vätern für 106.000 im Jahr 2007 geborene Kinder bewilligt. Bezogen auf die insgesamt 685.000 geborenen Kinder entspricht dies einem Anteil von 15 Prozent.

Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig

Grundsteuer: Ein neugebautes Einfamilienhaus.

Die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer sind verfassungswidrig. Das Festhalten am Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgerichts die Vorschriften mit Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14) für verfassungswidrig erklärt und bestimmt, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen hat.

Soli-Ende: Es geht auch ohne Solidaritätszuschlag

Kommentar zum Solidaritätszuschlag vom INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags debattiert am 27. Juni 2018 über die Zukunft des Solidaritätszuschlags. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob der „Soli“, wie von der Bundesregierung geplant, auch nach 2020 weiter erhoben werden darf und ob die geplante Beibehaltung ab 2021 für Jahreseinkommen über 61.000 Euro verfassungskonform ist.

Bitcoin-Gewinne: Nach Höhenflug droht Ärger mit Finanzamt

Zwei Bitcoin-Münzen auf einer beleuteten Computer-Tastatur.

Für viele Anleger in Kryptowährungen wie den Bitcoin oder Ethereum sprudelten im vergangenen Jahr die Gewinne. Wer die Bitcoin-Gewinne aus dem Jahr 2017 bei der Einkommensteuer nicht ordnungsgemäß versteuert, dem droht Ärger mit dem Finanzamt. Erst nach einer Haltedauer von einem Jahr unterliegen Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht mehr der Steuerpflicht. Gewinne aus dem Bitcoin-Mining sind ebenfalls steuerpflichtig,

Berufseinstieg: Von Anfang an Steuern sparen

Kreise-Schriftzug "STEUERN SPAREN" auf einer schwarzen Tafel.

Berufsanfänger haben viele Möglichkeiten, von Anfang an Steuern zu sparen. Zusammen mit steuertipps.de hilft WiWi-TReFF, dass möglichst viel vom hart verdienten Geld in den eigenen Taschen bleibt.

Auslandsreisekosten 2017: Neue Spesensätze & Pauschalen für Auslandsdienstreisen

Ab 2017 gelten neue Spesensätze und Pauschalbeträge für Dienstreisen ins Ausland. Das Bundesfinanzministerium hat dazu die Regeln für die steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen veröffentlicht.

Steuererklärung: Wie Studenten die Kosten im Studium absetzen

Steuererklärung: Das Bild zeigt ein Gebäude mit der Aufschrift Universität, einen Studierenden und ein Formular für die Steuererklärung.

Auf Studierende zukommen im Studium etliche Kosten zu. Von der Miete für die Studentenwohnung bis hin zu Ausgaben für die Fachliteratur oder den Computer. Können Studentinnen und Studenten ihre Aufwendungen steuerlich absetzen? Lohnt es sich für Studierende, eine Steuererklärung einzureichen?

Broschüre »Steuern von A bis Z«

Screenshot vom Cover der Broschüre "Einkommensteuer und Lohnsteuer" vom Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Die neue Broschüre »Steuern von A bis Z« des Bundesministeriums der Finanzen von 2017 gibt einen Überblick der verschiedenen Steuerarten in Deutschland und erläutert, was besteuert wird und wer welche Steuern zahlt.

Guthabenkarte vom Chef: Mehr Netto vom Bruttogehalt

Steuertipps: Prepaid-Guthabenkarten vom Arbeitgeber

Eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Immer mehr Unter-nehmen überreichen ihren Mitarbeitern Prepaid-Guthabenkarten. Auf diese zahlt der Chef einen Betrag ein, der die sogenannte Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von monatlich 44 Euro nicht übersteigt. Der Vorteil: Das Geld, über das der Arbeitnehmer dank seiner Karte frei verfügen kann, ist steuer- und abgabenfrei. Doch wie funktioniert das Modell und was ist dabei zu beachten?

IHK-Merkblatt „Steuerfreier Ersatz von Reisekosten“

Ein Schild für die Business und First Class im Flughafen Münster/Osnabrück.

Das Online-Merkblatt „Steuerfreier Ersatz von Reisekosten“ der Industrie- und Handelskammer (IHK) Stuttgart liefert einen kompakten Überblick über die Reisekosten, die der Arbeitgeber steuerfrei absetzen kann.

BMF-Broschüre: Einkommensteuer und Lohnsteuer

Screenshot vom Cover der Broschüre "Einkommensteuer und Lohnsteuer" vom Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Die Broschüre »Einkommensteuer und Lohnsteuer« vom Bundesministerium der Finanzen ist ein praktisches Nachschlagewerk, das umfassende Informationen zur Einkommensteuer und zur Lohnsteuer bereithält. Im Oktober 2017 wurde die Broschüre »Einkommensteuer und Lohnsteuer« aktualisiert und neu aufgelegt.

Finanzstarke Zukunft: Steuern sparen 2018

Auf Geldscheinen und einem Zettel zur Einkommenssteuererklärung liegen Würfel, die die Worte: Gehälter und Marketing ergeben.

Auch im Jahr 2017 wurde in Deutschland wieder der eine oder andere Steuersünder „enttarnt“, der sich auf nicht ganz legale Weise einen Vorteil gegenüber dem Fiskus verschafft hat. Das muss aber nicht sein, denn in der Praxis lassen sich Steuern im Jahr 2018 an vielen Stellen einsparen. Wie das genau geht und was dabei zu beachten ist, zeigt der folgende Artikel. Die gute Nachricht vorweg: Auf unzähligen Papierkram kann getrost verzichtet werden.

Antworten auf 2 Jahre Elternzeit: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen?

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 24 Beiträge

Diskussionen zu Elterngeld

Weitere Themen aus Steuerangelegenheiten