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Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 16.11.2023:

Haushaltsbeschluss von heute:

ZVE Grenze wurde auf 200k statt 150k reduziert.

Ab April 2025 gilt dann die Grenze von 175k.

.
Damit dürfte man vorerst bis einem Bruttoeinkommen von 250k p.a. sicher sein :)

Das gibts ja nicht, d.h. umsonst in die baV eingezahlt. Naja, die Parteien werden hoffentlich zukünftig für Ihren Kindergarten abgestraft.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Felix Döring, zuständiger haushaltspolitischer Berichterstatter:

„Wir nehmen Kürzungen beim Elterngeld zurück und setzen stärkere Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit. Die Einkommensgrenze wird nicht auf 150.000 Euro zu versteuerndes Einkommen gesenkt. Ab 01.04.2024 soll die Grenze bei 200.000 Euro liegen und zum 01.04.2025 auf 175.000 Euro weiter abgesenkt werden. Durch die verzögerte Absenkung geben wir Familien mehr Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen.

Wir stärken die Verantwortung von Vätern für die Care-Arbeit: Zukünftig muss mindestens einer der Partnermonate allein genommen werden. Damit wirken wir einem zunehmenden Parallelbezug entgegen, der mehr Partnerschaftlichkeit entgegensteht. Wenn Väter früher alleinige Verantwortung übernehmen, beteiligen sie sich auch stärker an der Familien- und Hausarbeit.“

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 16.11.2023:

Felix Döring, zuständiger haushaltspolitischer Berichterstatter:

„Wir nehmen Kürzungen beim Elterngeld zurück und setzen stärkere Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit. Die Einkommensgrenze wird nicht auf 150.000 Euro zu versteuerndes Einkommen gesenkt. Ab 01.04.2024 soll die Grenze bei 200.000 Euro liegen und zum 01.04.2025 auf 175.000 Euro weiter abgesenkt werden. Durch die verzögerte Absenkung geben wir Familien mehr Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen.

Wir stärken die Verantwortung von Vätern für die Care-Arbeit: Zukünftig muss mindestens einer der Partnermonate allein genommen werden. Damit wirken wir einem zunehmenden Parallelbezug entgegen, der mehr Partnerschaftlichkeit entgegensteht. Wenn Väter früher alleinige Verantwortung übernehmen, beteiligen sie sich auch stärker an der Familien- und Hausarbeit.“

Wo steht denn der Parallelbezug Partnerschaftlichkeit entgegen? So ein Dummschwätzer.
Wir würden am liebsten parallel in Teilzeit arbeiten, jeder 50%, aber dafür bekommt man ja quasi kein Geld, wie man über den Zuverdienst Grenzen von Elterngeld+ liegt. So werden aus 1800 Euro ganz schnell 300.
Da könnte man mal ansetzen....

Dennoch, immerhin nicht ganz so schlimm wie befürchtet und zumindest ein wenig mehr Planbarkeit.

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know-it-all

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 16.11.2023:

Haushaltsbeschluss von heute:

ZVE Grenze wurde auf 200k statt 150k reduziert.

Ab April 2025 gilt dann die Grenze von 175k.

Damit dürfte man vorerst bis einem Bruttoeinkommen von 250k p.a. sicher sein :)

Und dabei hätte man gedacht, dass jetzt - da nach dem Urteil des BVerfG plötzlich 60 Mrd EUR im Haushalt fehlen - eher noch mehr gespart werden muss, und die Grenze beim zVE für den Bezug von Elterngeld noch mehr abgesenkt wird.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

know-it-all schrieb am 17.11.2023:

Haushaltsbeschluss von heute:

ZVE Grenze wurde auf 200k statt 150k reduziert.

Ab April 2025 gilt dann die Grenze von 175k.

Damit dürfte man vorerst bis einem Bruttoeinkommen von 250k p.a. sicher sein :)

Und dabei hätte man gedacht, dass jetzt - da nach dem Urteil des BVerfG plötzlich 60 Mrd EUR im Haushalt fehlen - eher noch mehr gespart werden muss, und die Grenze beim zVE für den Bezug von Elterngeld noch mehr abgesenkt wird.

Das wäre politischer Selbstmord, bei dem aktuellen Stimmungsbild in der Bevölkerung und den zugehörigen Umfragewerten.
Mit leicht verständlichen, alltagsnahen und gleichzeitig die Masse betreffenden Kürzungen wie kein Elterngeld ab einem zVE von weniger als 150k, wird es wohl einen Wechsel an der Spitzenposition der Sonntagsfrage geben. Richtung blau :/
Das Einsparpotenzial ist eh nur ein Tropfen im Vergleich zu 60 Milliarden ... selbst bei absurden Grenzen wie 100k zVE.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Die Erhöhung der Grenze auf 175k in knapp zwei Jahren ist doch auch wieder eine Farce. Mit 5% Inflation gerechnet sind 150k dieses Jahr in 2 Jahren schon knapp über 165k. Mit anderen Worten es wird heute besänftigt und das Resultat ist am Ende fast dasselbe. Wie üblich kann man auch davon ausgehen, dass die Anpassung der Grenze unter der Inflation liegen wird und perspektivisch das Elterngeld für sämtliche Gutverdiener weg fällt.

Ich bin davon nicht einmal betroffen da wir a) unterhalb der 150k liegen und b) mit der Kinderplanung inzwischen durch sind. Trotzdem macht mich das nur noch wütend. Diejenigen die den Laden am Laufen halten werden einfach ausgenommen. Es darf irgendwann dann auch nicht wundern wenn viele das Kreuz aus Protest doch mal bei blau machen.

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know-it-all

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 17.11.2023:

Es darf irgendwann dann auch nicht wundern wenn viele das Kreuz aus Protest doch mal bei blau machen.

Anderes Zitat:

wird es wohl einen Wechsel an der Spitzenposition der Sonntagsfrage geben. Richtung blau :/

Das komische daran ist, dass die meisten "Blau"-Wähler in keinster Weise davon betroffen wären, sich aber trotzdem über solche Dinge und Maßnahmen eachauffieren, einfach weil sie von der Regierung kommt.

Viele schäumen dann so sehr vor Wut, dass sie es der Regierung erst richtig zeigen und ihr Wählerkreuz glatt bei der BSW (Bündnis Sara W.) Partei machen, obwohl die ja auch für Umverteilung von oben (reich) nach unten (arm) steht...

Meinetwegen können wir mal eines der neuen Bundesländer als Versuchsballon "opfern" und die AfD dort für eine Periode in die Regierung wählen. Dann wird diese Partei - nehme ich an - schnell "entzaubert" werden und wir bekommen ein mahnendes, abschreckendes Beispiel für alle nachfolgenden Wahlen.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Wie viel sind denn die genannten 175k bzw. 200k ca brutto?

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 18.09.2023:

  1. IAB mit PV Anlagen bringt nichts wegen der Steuerbefreiung für PV Anlagen.

Das verstehe ich nicht. Kannst du das bitte erläutern?

Unabhängig davon: Hat hier schon jemand Erfahrungen (gute oder schlechte) mit derartigen Investments?

Ich befasse mich seit einiger Zeit mit diesen PV-Direktinvestitionen, bisher aber konnte mich noch keiner der Anbieter überzeugen. Die Rechnung klingt auf den ersten Blick zwar verlockend (Steuerrückerstattung dient als EK, Darlehen wird von Erträgen, bedient, somit Investition de facto ohne eigenes Geld), aber die Tatsache, dass diese Dinger nur von eher fragwürdigen Anbietern über die sozialen Medien vertrieben werden lässt bei mir noch die Skepsis siegen.

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Abendstudent

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Zum Thema PV würde ich mich auch über Input freuen. Bin kurz davor, ein Investment (bzw. wenn es gut läuft jährlich mehrere) zu unternehmen und mögichst hoch zu finanzieren. Als Anbieter macht Solar Direktinvest einen ordentlichen Eindruck.

Ausschlaggebender Punkt war auch bei uns das Elterngeld. Man kann über PV und den IAB sein ZvE wohl theoretisch bis auf 0 senken.
So wie ich gelesen habe, auch rückwirkend, also Kauf in 2024, Senkung ZvE für 2023.

Als Alternativen sehe ich noch Denkmal-Immos oder Neubau jeweils mit hoher AfA. Beides greift aber nicht kurzfristig, vermutlich zu spät.

Darüber hinaus gibt es für Immo-Besitzer noch die Möglichkeit, AfA zu erhöhen über Restwertgutachten. Auch noch ein Projekt, mit dem ich mich befassen möchte.

Bei uns kommt zu den Bruttoeinkommen "leider" hinzu, dass ich einen größeren, relativ hoch finanzierten Immo-Bestand und stark schwankende Einkünfte aus V+V habe. Leider geht allerdings der Großteil des steuerlichen Gewinns in die Tilgungen, so dass aktuell noch kaum Cash Flow übrig bleibt bzw. ich, je nach laufenden Kosten der Objekte, sogar Liquidität dazugebe. Und das, obwohl das ZvE aus V+V bald höher ist, als beide Bruttoeinkommen zusammen.

Eine GmbH ist schon gegründet für neue Projekte, allerdings würde die Übertragung von Objekten ebenfalls eine ZvE-Erhöhung, Steuern auf den Gewinn sowie GrESt auslösen.

Sanierungen im Bestand wurden schon genannt, allerdings ist das ja kaum planbar, wenn die Objekte vermietet sind.

Eine Elterngeld-Streichung würde uns damit ziemlich treffen, zumal wir noch nicht verheiratet sind und meine Partnerin ja nichts für meine Immobilienprojekte kann, finanziell von meiner Tilgung nicht profitiert und selbst keine Rücklagen hat.
D.h. ich müsste ihre ausfallenden Elterngeld-Zahlungen "übernehmen" und ihre Lebenshaltung inkl. Studienkreditraten etc. aus meinem Nettoeinkommen bzw. eher aus Rücklagen/WePa-Beständen querfinanzieren, da unser Lebensstil sich natürlich den Gehältern angepasst hat.

Vermutlich sollten wir vor einer Geburt heiraten, damit zumindest während der Elternzeit mein Nettoeinkommen etwas höher ausfällt.

Die genannte Zahlung unter Vorbehalt ist natürlich auch ein Punkt. Vermutlich reichen wir einfach unsere Gehaltsnachweise ein und erhalten die 24k für ein Jahr.
Den Steuerbescheid gibt es ja erst ca. 3 Jahre nach dem Steuerjahr - ich reiche wegen der hohen Nachzahlungen meist sehr spät ein und warte zB immer noch auf den Bescheid 2021.
Somit kann man wenigstens etwas Zeit gewinnen.

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Geh zu einem Steuerberater, an deiner Stelle würd ich mich bei solch offensichtlich für dich wesentlichen Investments nicht auf irgwelche Meinungen in einem anonymen Internetforum verlassen.

Abendstudent schrieb am 04.01.2024:

Zum Thema PV würde ich mich auch über Input freuen. Bin kurz davor, ein Investment (bzw. wenn es gut läuft jährlich mehrere) zu unternehmen und mögichst hoch zu finanzieren. Als Anbieter macht Solar Direktinvest einen ordentlichen Eindruck.

Ausschlaggebender Punkt war auch bei uns das Elterngeld. Man kann über PV und den IAB sein ZvE wohl theoretisch bis auf 0 senken.
So wie ich gelesen habe, auch rückwirkend, also Kauf in 2024, Senkung ZvE für 2023.

Als Alternativen sehe ich noch Denkmal-Immos oder Neubau jeweils mit hoher AfA. Beides greift aber nicht kurzfristig, vermutlich zu spät.

Darüber hinaus gibt es für Immo-Besitzer noch die Möglichkeit, AfA zu erhöhen über Restwertgutachten. Auch noch ein Projekt, mit dem ich mich befassen möchte.

Bei uns kommt zu den Bruttoeinkommen "leider" hinzu, dass ich einen größeren, relativ hoch finanzierten Immo-Bestand und stark schwankende Einkünfte aus V+V habe. Leider geht allerdings der Großteil des steuerlichen Gewinns in die Tilgungen, so dass aktuell noch kaum Cash Flow übrig bleibt bzw. ich, je nach laufenden Kosten der Objekte, sogar Liquidität dazugebe. Und das, obwohl das ZvE aus V+V bald höher ist, als beide Bruttoeinkommen zusammen.

Eine GmbH ist schon gegründet für neue Projekte, allerdings würde die Übertragung von Objekten ebenfalls eine ZvE-Erhöhung, Steuern auf den Gewinn sowie GrESt auslösen.

Sanierungen im Bestand wurden schon genannt, allerdings ist das ja kaum planbar, wenn die Objekte vermietet sind.

Eine Elterngeld-Streichung würde uns damit ziemlich treffen, zumal wir noch nicht verheiratet sind und meine Partnerin ja nichts für meine Immobilienprojekte kann, finanziell von meiner Tilgung nicht profitiert und selbst keine Rücklagen hat.
D.h. ich müsste ihre ausfallenden Elterngeld-Zahlungen "übernehmen" und ihre Lebenshaltung inkl. Studienkreditraten etc. aus meinem Nettoeinkommen bzw. eher aus Rücklagen/WePa-Beständen querfinanzieren, da unser Lebensstil sich natürlich den Gehältern angepasst hat.

Vermutlich sollten wir vor einer Geburt heiraten, damit zumindest während der Elternzeit mein Nettoeinkommen etwas höher ausfällt.

Die genannte Zahlung unter Vorbehalt ist natürlich auch ein Punkt. Vermutlich reichen wir einfach unsere Gehaltsnachweise ein und erhalten die 24k für ein Jahr.
Den Steuerbescheid gibt es ja erst ca. 3 Jahre nach dem Steuerjahr - ich reiche wegen der hohen Nachzahlungen meist sehr spät ein und warte zB immer noch auf den Bescheid 2021.
Somit kann man wenigstens etwas Zeit gewinnen.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Hallo zusammen,
was passiert, wenn ich und mein Mann in 2024 für 3 Jahre die KV Beiträge für uns beide vorauszahlen und ich in 2025 oder 2026 für 1 Jahre in die EZ gehe? Während der EZ habe ich kein Einkommen und bin über meinen Mann veraichert und zahle keine KV. Was passiert mit der Vorauszahlung? Verschiebt sie sich um ein weiteres Jahr?

Danke vielmals
Juli

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 22.02.2024:

Hallo zusammen,
was passiert, wenn ich und mein Mann in 2024 für 3 Jahre die KV Beiträge für uns beide vorauszahlen und ich in 2025 oder 2026 für 1 Jahre in die EZ gehe? Während der EZ habe ich kein Einkommen und bin über meinen Mann veraichert und zahle keine KV. Was passiert mit der Vorauszahlung? Verschiebt sie sich um ein weiteres Jahr?

Danke vielmals
Juli

Irgendwas passt da nicht. Beiträge Vorauszahlen geht doch nur bei privaten und freiwillig gesetzlich versicherten.
Und bei beiden müsstest du auch in der Elternzeit weiter Beiträge zahlen, trotz nicht vorhandenem Einkommen. Kostenlose Familienversicherung gibt's nur für pflichtversicherte, oder bin ich jetzt ganz falsch gewickelt?

Wie seid ihr denn versichert?

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