Doppelte Haushaltsführung Auslandssemester
Hallo zusammen, ich hoffe dass die Thematik nicht schon in der Form hier im Forum behandelt wurde, habe in der Suche allerdings nichts Vergleichbares gefunden.
Zu meinem Anliegen:
Ich habe zu Beginn des letzten Jahres angefangen Vollzeit zu arbeiten. Deshalb habe ich vor kurzem den Verlustvortrag für mein Masterstudium (Jahr 2017) elektronisch mit Elster erstellt. Heute kam die Antwort des Finanzamts (Bayern), u.a. ein Fragebogen zur Doppelten Haushaltsführung. Deshalb frage ich nun um eure doch sehr weitgehende Expertise in Steuersachen, da ich mir nicht sicher bin wie ich den Fragebogen am besten (korrekt) ausfülle. Es geht in dem Fall mehr oder weniger um ein „Auslandssemester vom Auslandsmaster“.
Ich habe meinen Master in der Schweiz gemacht und dort in einer WG gelebt. Da die Uni hierzulande anerkannt wird und ich im Rahmen meines Bachelors dort auch Bafög bekam, denke ich dass diese im Verlustvortrag als inländische Universität anzuerkennen ist?
Im konkreten Fall habe ich nun während des Masters dort ein Auslandssemester in den USA gemacht. Für dieses möchte ich nun meine Reisekosten (Hin- und Rückflug), Studiengebühren (gleich wie Schweizer Uni da Partneruniversität),
Verpflegungsmehraufwand über 3 Monate (Länder-Pauschale), Unterkunftskosten (drei Hotels und anschließend Mietwohnung) und Fahrtkosten (Pauschale der einfachen Entfernung zur Uni) geltend machen.
All diese Kosten habe ich bereits tabellarisch zusammengefasst per Anhang an das Finanzamt geschickt.
Nun stellt sich mir die Frage, wie ich den doch recht langen Fragebogen zur doppelten Haushaltsführung ausfüllen muss und ob das überhaupt notwendig ist? Laut Urteil des BFH vom vom 14. Mai 2020, VI R 3/18, begründet die Auslandsuni ja nie eine erste Tätigkeitsstätte und somit sind die Hürden für die Haushaltsführung einfacher?
Wäre dann mein Mittelpunkt des Lebens die Schweiz (da eingeschrieben an der Uni), oder in Deutschland, da dort gemeldet?
Und betrifft der Entscheid über das Vorliegen der doppelten Haushaltsführung auch die anderen Kosten wie Verpflegungsmehraufwand etc.? Zur Not würde ich auf die Unterkunftskosten verzichten, da diese den geringsten Anteil an den Kosten für das Auslandssemester ausmachen würden.
Und zuletzt: reicht als Nachweis für die Ausgaben für Fortbildungskosten (Denke hiermit sind die Studiengebühren gemeint) die Aufstellung der Studiengebühren der Universität per deren Website? Durch das Abschlusszeugnis habe ich ja den Nachweis, dort studiert zu haben. Nur habe ich derzeit mangels Zugriff auf das Portal der Uni keinen schnellen Zugang zu den alten Semesterrechnung. Die Frist des FA beträgt gerade einmal 3 Wochen…
Vielen Dank schon mal für eure Antworten, über jeglichen Tipp oder Hinweis freue ich mich!
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