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Steuererklärung trotz Pflicht 2 Jahre nicht gemacht

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WiWi Gast

Steuererklärung trotz Pflicht 2 Jahre nicht gemacht

Hallo!

Mir ist aufgefallen, dass mir eine große Dummheit widerfahren ist. Ich bin Stk3 und hätte für 2 Jahre Steuererklärungen abgeben müssen, habe diese zwar auch angefertigt, aber nie abgeschickt. Das Jahr zuvor habe ich fristgerecht abgeschickt und auch einen Steuerbescheid erhalten, für 2022 habe ich im letzten Monat ebenfalls abgegeben.

Ich kenne die Regelungen bzw. Säumniszuschlag, Zwangsgeld, etc.
Ich habe allerdings nie eine Aufforderung / Mahnung vom Finanzamt erhalten. Dazu kommt, dass ich ein paar mal umgezogen bin in der Zeit. Es wäre auch jeweils eher mit Rückzahlung an mich zu rechnen gewesen.

Wie schätzt ihr das ein: wird das Finanzamt mir wegen dieser Versäumnisse auf die Finger hauen, oder ist das bei denen einfach untergegangen und ich hab Glück gehabt?

LG
Ein Steuertrottel

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MrTaxman

Steuererklärung trotz Pflicht 2 Jahre nicht gemacht

Wenn du zur Abgabe verpflichtet bist solltest du die Erklärung abgeben. Das Finanzamt kann bei fehlender Abgabe dich entweder dazu auffordern dies zu tun oder einen sogenannten Schätzungsbescheid erlassen. Bei Schätzungsbescheiden besagt die Erfahrung das diese immer zu deinen Lasten gehen.

Säumniszuschläge treten dann ein wenn du hättest Steuern zahlen müssen jedoch nicht gezahlt hast.
Etwas was dir das Finanzamt auf jeden Fall verhängen wird ist der Verspätungszuschlag.

Dieser würde orientiert sich grds an die festzusetzende Steuern bzw. Einen monatlichen Mindestbetrag ( ich meine ca. 15 EUR) je angefallenen Monat in dem du die Erklärung zu spät eingereicht hast.

Also lautet Rat: gib es jetzt ab. Wenn du es schon fertig hast.

WiWi Gast schrieb am 03.10.2023:

Hallo!

Mir ist aufgefallen, dass mir eine große Dummheit widerfahren ist. Ich bin Stk3 und hätte für 2 Jahre Steuererklärungen abgeben müssen, habe diese zwar auch angefertigt, aber nie abgeschickt. Das Jahr zuvor habe ich fristgerecht abgeschickt und auch einen Steuerbescheid erhalten, für 2022 habe ich im letzten Monat ebenfalls abgegeben.

Ich kenne die Regelungen bzw. Säumniszuschlag, Zwangsgeld, etc.
Ich habe allerdings nie eine Aufforderung / Mahnung vom Finanzamt erhalten. Dazu kommt, dass ich ein paar mal umgezogen bin in der Zeit. Es wäre auch jeweils eher mit Rückzahlung an mich zu rechnen gewesen.

Wie schätzt ihr das ein: wird das Finanzamt mir wegen dieser Versäumnisse auf die Finger hauen, oder ist das bei denen einfach untergegangen und ich hab Glück gehabt?

LG
Ein Steuertrottel

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WiWi Gast

Steuererklärung trotz Pflicht 2 Jahre nicht gemacht

Der verspätungszuschlag beträgt 25€ pro Monat MrTaxman!

Ansonsten wenn du Geld wieder bekommen solltest worauf wartest du ?
Hau das Ding raus und lass es sich nicht darauf beruhen.

MrTaxman schrieb am 05.10.2023:

Wenn du zur Abgabe verpflichtet bist solltest du die Erklärung abgeben. Das Finanzamt kann bei fehlender Abgabe dich entweder dazu auffordern dies zu tun oder einen sogenannten Schätzungsbescheid erlassen. Bei Schätzungsbescheiden besagt die Erfahrung das diese immer zu deinen Lasten gehen.

Säumniszuschläge treten dann ein wenn du hättest Steuern zahlen müssen jedoch nicht gezahlt hast.
Etwas was dir das Finanzamt auf jeden Fall verhängen wird ist der Verspätungszuschlag.

Dieser würde orientiert sich grds an die festzusetzende Steuern bzw. Einen monatlichen Mindestbetrag ( ich meine ca. 15 EUR) je angefallenen Monat in dem du die Erklärung zu spät eingereicht hast.

Also lautet Rat: gib es jetzt ab. Wenn du es schon fertig hast.

WiWi Gast schrieb am 03.10.2023:

Hallo!

Mir ist aufgefallen, dass mir eine große Dummheit widerfahren ist. Ich bin Stk3 und hätte für 2 Jahre Steuererklärungen abgeben müssen, habe diese zwar auch angefertigt, aber nie abgeschickt. Das Jahr zuvor habe ich fristgerecht abgeschickt und auch einen Steuerbescheid erhalten, für 2022 habe ich im letzten Monat ebenfalls abgegeben.

Ich kenne die Regelungen bzw. Säumniszuschlag, Zwangsgeld, etc.
Ich habe allerdings nie eine Aufforderung / Mahnung vom Finanzamt erhalten. Dazu kommt, dass ich ein paar mal umgezogen bin in der Zeit. Es wäre auch jeweils eher mit Rückzahlung an mich zu rechnen gewesen.

Wie schätzt ihr das ein: wird das Finanzamt mir wegen dieser Versäumnisse auf die Finger hauen, oder ist das bei denen einfach untergegangen und ich hab Glück gehabt?

LG
Ein Steuertrottel

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WiWi Gast

Steuererklärung trotz Pflicht 2 Jahre nicht gemacht

Selbst wenn ein Schätzung nach 162 AO vorgenommen wird hat man immernoch die Möglichkeit seine ESt-Erklärung nachträglich abzugeben. Das Ganze wird nach 133 BGB als Einspruch ausgelegt und wenn das innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Schätzung erfolgt (Einspruchsfrist) ist der Einspruch auch zulässig nach 358 AO. Sollte auch die Einspruchsfrist verstrichen sein, läuft zumindest noch die reguläre Fessetzungsfrist nach 169,170 AO. Korrekturvorschrift nach 173 AO greift auch.

Trotzdem: Abgeben so früh wie möglich ;-)

MrTaxman schrieb am 05.10.2023:

Wenn du zur Abgabe verpflichtet bist solltest du die Erklärung abgeben. Das Finanzamt kann bei fehlender Abgabe dich entweder dazu auffordern dies zu tun oder einen sogenannten Schätzungsbescheid erlassen. Bei Schätzungsbescheiden besagt die Erfahrung das diese immer zu deinen Lasten gehen.

Säumniszuschläge treten dann ein wenn du hättest Steuern zahlen müssen jedoch nicht gezahlt hast.
Etwas was dir das Finanzamt auf jeden Fall verhängen wird ist der Verspätungszuschlag.

Dieser würde orientiert sich grds an die festzusetzende Steuern bzw. Einen monatlichen Mindestbetrag ( ich meine ca. 15 EUR) je angefallenen Monat in dem du die Erklärung zu spät eingereicht hast.

Also lautet Rat: gib es jetzt ab. Wenn du es schon fertig hast.

WiWi Gast schrieb am 03.10.2023:

Hallo!

Mir ist aufgefallen, dass mir eine große Dummheit widerfahren ist. Ich bin Stk3 und hätte für 2 Jahre Steuererklärungen abgeben müssen, habe diese zwar auch angefertigt, aber nie abgeschickt. Das Jahr zuvor habe ich fristgerecht abgeschickt und auch einen Steuerbescheid erhalten, für 2022 habe ich im letzten Monat ebenfalls abgegeben.

Ich kenne die Regelungen bzw. Säumniszuschlag, Zwangsgeld, etc.
Ich habe allerdings nie eine Aufforderung / Mahnung vom Finanzamt erhalten. Dazu kommt, dass ich ein paar mal umgezogen bin in der Zeit. Es wäre auch jeweils eher mit Rückzahlung an mich zu rechnen gewesen.

Wie schätzt ihr das ein: wird das Finanzamt mir wegen dieser Versäumnisse auf die Finger hauen, oder ist das bei denen einfach untergegangen und ich hab Glück gehabt?

LG
Ein Steuertrottel

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WiWi Gast

Steuererklärung trotz Pflicht 2 Jahre nicht gemacht

Hier nicht TE. Nachträglich ist dann nur möglich wenn man eine Fristverlängerung eingereicht hat? Ich habe das mit Einspruchsfrist nicht verstanden. Könntest du das bitte nochmal einfacher für Laien erklären? Danke dir.

Ich habe auch die Frist für 2023 verpasst, die Frist ist ja am 3.10.23 abgelaufen..

WiWi Gast schrieb am 07.10.2023:

Selbst wenn ein Schätzung nach 162 AO vorgenommen wird hat man immernoch die Möglichkeit seine ESt-Erklärung nachträglich abzugeben. Das Ganze wird nach 133 BGB als Einspruch ausgelegt und wenn das innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Schätzung erfolgt (Einspruchsfrist) ist der Einspruch auch zulässig nach 358 AO. Sollte auch die Einspruchsfrist verstrichen sein, läuft zumindest noch die reguläre Fessetzungsfrist nach 169,170 AO. Korrekturvorschrift nach 173 AO greift auch.

Trotzdem: Abgeben so früh wie möglich ;-)

MrTaxman schrieb am 05.10.2023:

Wenn du zur Abgabe verpflichtet bist solltest du die Erklärung abgeben. Das Finanzamt kann bei fehlender Abgabe dich entweder dazu auffordern dies zu tun oder einen sogenannten Schätzungsbescheid erlassen. Bei Schätzungsbescheiden besagt die Erfahrung das diese immer zu deinen Lasten gehen.

Säumniszuschläge treten dann ein wenn du hättest Steuern zahlen müssen jedoch nicht gezahlt hast.
Etwas was dir das Finanzamt auf jeden Fall verhängen wird ist der Verspätungszuschlag.

Dieser würde orientiert sich grds an die festzusetzende Steuern bzw. Einen monatlichen Mindestbetrag ( ich meine ca. 15 EUR) je angefallenen Monat in dem du die Erklärung zu spät eingereicht hast.

Also lautet Rat: gib es jetzt ab. Wenn du es schon fertig hast.

WiWi Gast schrieb am 03.10.2023:

Hallo!

Mir ist aufgefallen, dass mir eine große Dummheit widerfahren ist. Ich bin Stk3 und hätte für 2 Jahre Steuererklärungen abgeben müssen, habe diese zwar auch angefertigt, aber nie abgeschickt. Das Jahr zuvor habe ich fristgerecht abgeschickt und auch einen Steuerbescheid erhalten, für 2022 habe ich im letzten Monat ebenfalls abgegeben.

Ich kenne die Regelungen bzw. Säumniszuschlag, Zwangsgeld, etc.
Ich habe allerdings nie eine Aufforderung / Mahnung vom Finanzamt erhalten. Dazu kommt, dass ich ein paar mal umgezogen bin in der Zeit. Es wäre auch jeweils eher mit Rückzahlung an mich zu rechnen gewesen.

Wie schätzt ihr das ein: wird das Finanzamt mir wegen dieser Versäumnisse auf die Finger hauen, oder ist das bei denen einfach untergegangen und ich hab Glück gehabt?

LG
Ein Steuertrottel

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WiWi Gast

Steuererklärung trotz Pflicht 2 Jahre nicht gemacht

Einspruchsfrist beträgt 1 Monat und beginnt ab Bekanntgabe des ESt-Bescheids bzw der Schätzung. Die Festsetzungsfrist (innerhalb Du jederzeit nach 173 AO korrigieren kannst) läuft 7 Jahre lang, wenn du keine abgibst.

WiWi Gast schrieb am 08.10.2023:

Hier nicht TE. Nachträglich ist dann nur möglich wenn man eine Fristverlängerung eingereicht hat? Ich habe das mit Einspruchsfrist nicht verstanden. Könntest du das bitte nochmal einfacher für Laien erklären? Danke dir.

Ich habe auch die Frist für 2023 verpasst, die Frist ist ja am 3.10.23 abgelaufen..

WiWi Gast schrieb am 07.10.2023:

Selbst wenn ein Schätzung nach 162 AO vorgenommen wird hat man immernoch die Möglichkeit seine ESt-Erklärung nachträglich abzugeben. Das Ganze wird nach 133 BGB als Einspruch ausgelegt und wenn das innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Schätzung erfolgt (Einspruchsfrist) ist der Einspruch auch zulässig nach 358 AO. Sollte auch die Einspruchsfrist verstrichen sein, läuft zumindest noch die reguläre Fessetzungsfrist nach 169,170 AO. Korrekturvorschrift nach 173 AO greift auch.

Trotzdem: Abgeben so früh wie möglich ;-)

MrTaxman schrieb am 05.10.2023:

Wenn du zur Abgabe verpflichtet bist solltest du die Erklärung abgeben. Das Finanzamt kann bei fehlender Abgabe dich entweder dazu auffordern dies zu tun oder einen sogenannten Schätzungsbescheid erlassen. Bei Schätzungsbescheiden besagt die Erfahrung das diese immer zu deinen Lasten gehen.

Säumniszuschläge treten dann ein wenn du hättest Steuern zahlen müssen jedoch nicht gezahlt hast.
Etwas was dir das Finanzamt auf jeden Fall verhängen wird ist der Verspätungszuschlag.

Dieser würde orientiert sich grds an die festzusetzende Steuern bzw. Einen monatlichen Mindestbetrag ( ich meine ca. 15 EUR) je angefallenen Monat in dem du die Erklärung zu spät eingereicht hast.

Also lautet Rat: gib es jetzt ab. Wenn du es schon fertig hast.

WiWi Gast schrieb am 03.10.2023:

Hallo!

Mir ist aufgefallen, dass mir eine große Dummheit widerfahren ist. Ich bin Stk3 und hätte für 2 Jahre Steuererklärungen abgeben müssen, habe diese zwar auch angefertigt, aber nie abgeschickt. Das Jahr zuvor habe ich fristgerecht abgeschickt und auch einen Steuerbescheid erhalten, für 2022 habe ich im letzten Monat ebenfalls abgegeben.

Ich kenne die Regelungen bzw. Säumniszuschlag, Zwangsgeld, etc.
Ich habe allerdings nie eine Aufforderung / Mahnung vom Finanzamt erhalten. Dazu kommt, dass ich ein paar mal umgezogen bin in der Zeit. Es wäre auch jeweils eher mit Rückzahlung an mich zu rechnen gewesen.

Wie schätzt ihr das ein: wird das Finanzamt mir wegen dieser Versäumnisse auf die Finger hauen, oder ist das bei denen einfach untergegangen und ich hab Glück gehabt?

LG
Ein Steuertrottel

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WiWi Gast

Steuererklärung trotz Pflicht 2 Jahre nicht gemacht

Leider nicht ganz richtig. § 173 (1) Nr. 2 AO lässt eine Änderung durch den TE nur zu, wenn ihn kein grobes Verschulden trifft, was hier nicht der Fall wäre.

Ansonsten, Einspruch binnen eines Monats an das richtige Finanzamt einreichen und die Steuererklärung hinterher.

Sollte weiß Gott wieso bei dir ein Vermerk a la „Dieser Bescheid ergeht unter Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO“ ergehen, so hättest du theoretisch auch nach der Einspruchsfrist noch die Möglichkeit zur Änderung. Passiert aber eher nur bei Schätzungen von vermögenden Personen bzw. Unternehmen.

WiWi Gast schrieb am 08.10.2023:

Einspruchsfrist beträgt 1 Monat und beginnt ab Bekanntgabe des ESt-Bescheids bzw der Schätzung. Die Festsetzungsfrist (innerhalb Du jederzeit nach 173 AO korrigieren kannst) läuft 7 Jahre lang, wenn du keine abgibst.

WiWi Gast schrieb am 08.10.2023:

Hier nicht TE. Nachträglich ist dann nur möglich wenn man eine Fristverlängerung eingereicht hat? Ich habe das mit Einspruchsfrist nicht verstanden. Könntest du das bitte nochmal einfacher für Laien erklären? Danke dir.

Ich habe auch die Frist für 2023 verpasst, die Frist ist ja am 3.10.23 abgelaufen..

WiWi Gast schrieb am 07.10.2023:

Selbst wenn ein Schätzung nach 162 AO vorgenommen wird hat man immernoch die Möglichkeit seine ESt-Erklärung nachträglich abzugeben. Das Ganze wird nach 133 BGB als Einspruch ausgelegt und wenn das innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Schätzung erfolgt (Einspruchsfrist) ist der Einspruch auch zulässig nach 358 AO. Sollte auch die Einspruchsfrist verstrichen sein, läuft zumindest noch die reguläre Fessetzungsfrist nach 169,170 AO. Korrekturvorschrift nach 173 AO greift auch.

Trotzdem: Abgeben so früh wie möglich ;-)

MrTaxman schrieb am 05.10.2023:

Wenn du zur Abgabe verpflichtet bist solltest du die Erklärung abgeben. Das Finanzamt kann bei fehlender Abgabe dich entweder dazu auffordern dies zu tun oder einen sogenannten Schätzungsbescheid erlassen. Bei Schätzungsbescheiden besagt die Erfahrung das diese immer zu deinen Lasten gehen.

Säumniszuschläge treten dann ein wenn du hättest Steuern zahlen müssen jedoch nicht gezahlt hast.
Etwas was dir das Finanzamt auf jeden Fall verhängen wird ist der Verspätungszuschlag.

Dieser würde orientiert sich grds an die festzusetzende Steuern bzw. Einen monatlichen Mindestbetrag ( ich meine ca. 15 EUR) je angefallenen Monat in dem du die Erklärung zu spät eingereicht hast.

Also lautet Rat: gib es jetzt ab. Wenn du es schon fertig hast.

WiWi Gast schrieb am 03.10.2023:

Hallo!

Mir ist aufgefallen, dass mir eine große Dummheit widerfahren ist. Ich bin Stk3 und hätte für 2 Jahre Steuererklärungen abgeben müssen, habe diese zwar auch angefertigt, aber nie abgeschickt. Das Jahr zuvor habe ich fristgerecht abgeschickt und auch einen Steuerbescheid erhalten, für 2022 habe ich im letzten Monat ebenfalls abgegeben.

Ich kenne die Regelungen bzw. Säumniszuschlag, Zwangsgeld, etc.
Ich habe allerdings nie eine Aufforderung / Mahnung vom Finanzamt erhalten. Dazu kommt, dass ich ein paar mal umgezogen bin in der Zeit. Es wäre auch jeweils eher mit Rückzahlung an mich zu rechnen gewesen.

Wie schätzt ihr das ein: wird das Finanzamt mir wegen dieser Versäumnisse auf die Finger hauen, oder ist das bei denen einfach untergegangen und ich hab Glück gehabt?

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