Vorab: paar virtuelle Punkte für die Ausarbeitung des Schemas oben
Steuersubjekt: ER (also alles unklar, ob beschränkt oder unbeschränkt, Wohnsitz, Aufenthalt, zusammenveranlagt in einer registrierten Partnerschaft, ob gewerblich, im Auftrag usw. usf. Alles wichtig in der Praxis...Brauchen wir überhaupt § 2 im Außensteuergesetz aufzuschlagen und zu prüfen?)
Steuerobjekt: irgendwas da seit 2007 bei einer Bank, irgendwie eine Fondsgesellschaft, Beteiligung an einer Immobilie in London, 40% Verlust (auf was eigentlich?) als Info
Und dann kam wohl was (kann man rechtlich einordnen) von der Fondsgesellschaft. 0815-Complaince-letter und die empfehlen einen, der macht "das" für 150€
Der Threadersteller wusste und weiß nicht, was zu tun ist, Fußgängerpunkte wie in einer Klausur helfen da nur bedingt weiter, aber ist schon unterhaltsam alles, gebe ich zu, wenn man mal Steuern studiert hat, und interessiert sich natürlich dafür, was es mit den 150 Euro da auf sich hat und mag gierig auf "geschenktes Geld" schielen im Rahmen des Progressionsvorbehalts, den wir hier sowieso nicht auf akademisch staatstragendem Niveau abarbeiten und diskutieren werden.
Also einfach Steuerkanzleien anschreiben und nachfragen...
Erkenntnis hier und in so vielen anderen Threads.
Man kann übrigens auch künstlich Verluste realisieren. Finde ich ein spannendes Thema.
WiWi Gast schrieb am 13.10.2023:
Er hat ja schon nachgefragt und die Info, wie viel ein StB in GB kostet, bekommen?
Ob es „sinnvoll ist“ einen negativen PVB zu nutzen, muss man auch nicht erst erfragen - das ist praktisch einfach geschenktes Geld.
Ich weiß nicht, alles, was du bisher geschrieben hast, ist total sinnbefreit und inhaltslos. Beigetragen hast du jedenfalls nichts.
WiWi Gast schrieb am 13.10.2023:
Steuersubjekt, Steuerobjekt, Substrat?
Von was redest Du eigentlich? 3. Semester betriebliche Steuerlehre gehabt und jetzt was schreiben wollen?
Die einzige Mutmaßung, die getroffen wurde, ist, dass er einen Wohnsitz in Deutschland hat…
Alles andere wurde angegeben. ER hat einen IMMOBILIENVERLUST in Großbritannien und möchte wissen ob er DORT eine ESt-Erklärung abgeben muss.
Ob er zusätzlich noch in China eine abgeben muss aus welchen Gründen auch immer, war weder die Frage, noch hat es was mit dem Sachverhalt zu tun…
Wieso hilft sie nicht weiter? Beantwortet dass er in Großbritannien eine abgeben muss und in Deutschland eine abgeben sollte, um den Verlust als negativen Progressionsvorbehalt geltend zu machen.
Die Art der Beteiligung ist doch völlig egal, weil die Rechtsfolge die gleiche bleibt. Egal ob Direktinvestment oder über Fonds.
Steuersubjekt und -objekt sind hier unklar zu erkennen, da nutzt eine Mutmaßung übers -substrat wenig und führt gerade den Laien gedanklich in die Irre. Ggf. wären gar noch in x weiteren Ländern Erklärungen zu machen etc. pp.
Pragmatischer und einzig seriöser Ansatz:
Mail an irgendwelche Steuerkanzleien in GB verfassen mit allen relevanten Infos, fragen, ob was zu tun ist, abschicken und Antworten abwarten. Wird er dann ja sehen, was die schreiben und wer überhaupt reagiert.
"Machen wir für 80 Pfund."
oder
"Brauchen nix einzureichen, schöne Grüße"
oder oder oder
Den Progressionsvorbehalt in Deutschland kann er ja ansprechen bei seinem hiesigen Steuerberater und nachfragen, ob es möglich und sinnvoll ist, den zu nutzen.
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