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Warum Grundfreibetrag von 8004? nicht eintragen lassen?

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WiWi Gast

Warum Grundfreibetrag von 8004? nicht eintragen lassen?

Kann mir jm. das mit den Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer erklären?

Also jeder hat das Recht sich z.B. für das Jahr 2010 die 8004 Euro auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Diese gelten als Existenzminimum und werden nicht versteuert; auch nicht, wenn der Arbeitnehmer mehr verdient.
Der Freibetrag ist auch in die Lohnsteuerklasse mit eingearbeitet. Also auch, wenn man den nicht eintragen lässt, bekommt man die zuviel gezahlte Steuer am Jahresende zurück. Aber Geld jetzt ist doch mehr wert als Geld morgen. Die zuviel gezahlten Steuern für den nicht eingetragenen Freibetrag werden ja nicht verzinst.

Zur Frage: Welches Anreiz gibt es nun sich nicht den Freibetrag immer eintragen zu lassen? Ich verstehe das nicht. Eigentlich sollte das doch schon automatisch sein bzw. jeder sich den Freibetrag eintragen lassen. Hat doch nur Vorteile, oder?

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WiWi Gast

Re: Warum Grundfreibetrag von 8004? nicht eintragen lassen?

Weil der bereits im Einkommensteuertarif berücksichttigt ist. Siehe §32a und §52 Absatz 41 Einkommensteuergesetz. Auch der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 920 Euro wird idR direkt vom Arbeitgeber berücksichtigt. Freibetrag eintragen lohnt nur, wenn die werbungskosten größer als 100 Euro im Monat sind.

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WiWi Gast

Re: Warum Grundfreibetrag von 8004? nicht eintragen lassen?

Ich habe doch selbst schon geschrieben, dass der Freibetrag im Steuertarif schon berücksichtigt wird!
Es geht aber darum, dass ich dann nicht erst am Jahresende eine Rückzahlung erhalte, sondern schon direkt jeden Monat für Monat mehr netto habe. Bei Nichteintragung wird der zuviel eingezogene Betrag ja nicht verzinst. Wo ist der Sinn?

Und was haben die Werbungskosten mit dem Grundfreibetrag zu tun?

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Jucolaps

Re: Warum Grundfreibetrag von 8004? nicht eintragen lassen?

Wenn du bereits im vor Jahresende davon weißt, dass du im gesamten Jahr unter 8.004? zu versteuerndes Einkommen erzielen wirst, kannst du das deinem Arbeitgeber (bzw. dessen Steuerberater) mitteilen. Dieser nimmt dann bei der Lohnabrechnung keinen Einkommensteuerabzug vor, sodass du bereits ab Jahresanfang keine Steuer (= keine Zinsen, keine Rückerstattung am Jahresende) zahlen musst.

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WiWi Gast

Re: Warum Grundfreibetrag von 8004? nicht eintragen lassen?

Nein, ich werde mehr als 8004 verdienen. Aber dieser Betrag wird doch als Existenzminimum bezeichnet und darf so oder so nicht versteuert werden. Wenn ich 5 Millionen im Jahr verdiene, werden trotzdem die 8004 Euro NICHT versteuert.

Ich habe nun die Wahl zwischen:

  1. Nicht zu machen (das Existenzminimum wird in der Steuerklasse berücksichtigt, die 8004 werden vorerst besteuert und am Jahresende zurückgezahlt)
  2. Den Freibetrag eintragen zu lassen (die 8004 werden nicht besteuert, ich habe jeden Monat mehr netto)

Dsa Einkommen spielt keine Rolle. Am Jahresende macht es keinen Unterschied. Im einzelnen Monat macht es aber einen Unterschied. Warum sollte ich also in Vorlage gehen (die 8004 versteuern und warten bis ich das Geld am Jahresende wieder zurückerhalte)?

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WiWi Gast

Re: Warum Grundfreibetrag von 8004? nicht eintragen lassen?

Hier auch noch aus Wiki "Ein Freibetrag ist ein Betrag, der die Steuerbemessungsgrundlage mindert. Im Gegensatz zur Freigrenze müssen bei Überschreitung des Freibetrags nicht die gesamten Einnahmen versteuert werden, sondern nur der den Freibetrag übersteigende Teil der Einnahmen"

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WiWi Gast

Re: Warum Grundfreibetrag von 8004? nicht eintragen lassen?

Wenn ich die 8004 Euro nicht auf der Lohnsteuerkarte eintragen lasse, bekomme ich dann am Jahresende die zu viel bezahlte Steuer automatisch zurück oder muss ich eine Steuererklärung machen?

Wie lange dauert das, bis ich meine Vorlage zurück erhalte?

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WiWi Gast

Re: Warum Grundfreibetrag von 8004? nicht eintragen lassen?

Man kann sich die 8004 ? nicht eintragen lassen, weil die bereits jeden Monat beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Nicht erst wenn man die Steuererklärung macht. Eben weil das schon im Tarif berücksichtigt ist!

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WiWi Gast

Re: Warum Grundfreibetrag von 8004? nicht eintragen lassen?

Als kleiner Nachtrag:

Zuviel gezahlte Steuer wird selbstredend vom FA gem. verfahrensrechtlichen Bestimmungen mit 0,5 % im Monat, dh. 6 % im Jahr verzinst.

Aktuell eine recht attraktive und beabsichtigte Gestaltungsform.

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