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SteuerangelegenheitenVerlustvortrag

Wie Verlustvortrag angeben?

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WiWi Gast

Wie Verlustvortrag angeben?

Hallo zusammen,
nachdem ich nach meiner Ausbildung erst in Deutschland an einer Privatuni war und danach in UK, hat sich ein ordentlcher haufen Verlustvortrag angehäuft.

Leider habe ich von Steuern noch keine zu genaue Ahnung, daher mein Frage an euch: Wie geben in den Verlistvortrag am besten an? Bis jetzt habe ich in den letzten Jahres zwar Steuererklärungen agegeben, aber war damals immer unter der Grenze von ca. 8000 Euro.

Vielen Dank

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WiWi Gast

Wie Verlustvortrag angeben?

Also den Verlustvortrag musst du nicht angeben. Der wird automatisch verrechnet. Aber hast du denn überhaupt einen? Wenn du in einem Jahr mehr Einkommen als Werbungskosten hattest, hast du auch keinen Verlustvortrag. Auch wenn du unter der Einkommensfreigrenze bleibst. Ist halt doch recht unfair gelöst das Steuerrecht.

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Ceterum censeo

Wie Verlustvortrag angeben?

Einen Verlustvortrag muss man nicht manuell angeben, er wird von Amts wegen festgestellt. Ein solcher Verlustvortrag entsteht hingegen nur, wenn deine erklärten Werbungskosten deine Einnahmen überstiegen. Solltest du noch keine Werbungskosten erklärt (?), aber bereits Steuererklärungen abgegeben haben, ist zunächst die verfahrensrechtliche Situation zu prüfen.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Wie Verlustvortrag angeben?

Lol, wenn du nicht alles angegeben hast was du hattest, dann hast auch keinen verlustvortrag

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WiWi Gast

Wie Verlustvortrag angeben?

Hier der OP. Ok, anscheinend habe ich hier etwas falsch verstanden.

Mit sind durch mein Studium (Bachelor und Master nach Ausbildung) ca. kosten von 50 tsd. Euro entstanden. Wie kann ich das von der Steuer absetzten?

antworten
Ceterum censeo

Wie Verlustvortrag angeben?

WiWi Gast schrieb am 03.02.2021:

Hier der OP. Ok, anscheinend habe ich hier etwas falsch verstanden.

Mit sind durch mein Studium (Bachelor und Master nach Ausbildung) ca. kosten von 50 tsd. Euro entstanden. Wie kann ich das von der Steuer absetzten?

In dem du die Kosten im Jahr der Zahlung in deiner persönlichen Einkommensteuererklärung erfasst. Oder übersehe ich gerade das Problem?
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Wie Verlustvortrag angeben?

WiWi Gast schrieb am 03.02.2021:

Hier der OP. Ok, anscheinend habe ich hier etwas falsch verstanden.

Mit sind durch mein Studium (Bachelor und Master nach Ausbildung) ca. kosten von 50 tsd. Euro entstanden. Wie kann ich das von der Steuer absetzten?

Der Grundsatz ist, dass alles in der Steuererklärung zu dem Jahr anzusetzen ist, in der die Zahlung stattgefunden hat. Wenn du für die Jahre schon deine Steuererklärung abgegeben hast, diese Kosten aber nicht angegben hast, ist das problematisch. Ob du die nachträglich noch ansetzen kannst, da bin ich überfragt.

Wenn du noch keine Steuererklärungen für die Jahre abgeben hast, kannst du das problemlos nachholen. Geht 7 Jahre rückwirkend.

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WiWi Gast

Wie Verlustvortrag angeben?

Für den Bachelor aber für den Master doch nicht oder?

Ceterum censeo schrieb am 03.02.2021:

WiWi Gast schrieb am 03.02.2021:

Hier der OP. Ok, anscheinend habe ich hier etwas falsch verstanden.

Mit sind durch mein Studium (Bachelor und Master nach Ausbildung) ca. kosten von 50 tsd. Euro entstanden. Wie kann ich das von der Steuer absetzten?

In dem du die Kosten im Jahr der Zahlung in deiner persönlichen Einkommensteuererklärung erfasst. Oder übersehe ich gerade das Problem?
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Wie Verlustvortrag angeben?

Nein, sehe ich auch so. Der TE hat bisher offensichtlich keine Steuererklärungen abgegeben (hoffentlich). Solltest du in den Jahren wirklich Verluste gemacht haben, kannst du deine Steuererklärung aktuell 7 Jahre rückwirkend abgeben.

Ceterum censeo schrieb am 03.02.2021:

WiWi Gast schrieb am 03.02.2021:

Hier der OP. Ok, anscheinend habe ich hier etwas falsch verstanden.

Mit sind durch mein Studium (Bachelor und Master nach Ausbildung) ca. kosten von 50 tsd. Euro entstanden. Wie kann ich das von der Steuer absetzten?

In dem du die Kosten im Jahr der Zahlung in deiner persönlichen Einkommensteuererklärung erfasst. Oder übersehe ich gerade das Problem?
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Wie Verlustvortrag angeben?

Hier sind nur die Kosten für das Zweistudium (aufgrund vorangegangener Ausbildung also Bachelor + Master) als Werbungskosten ansetzbar und so als Verlustvortrag möglich.

Wie richtig erwähnt sind Verlustvorträge aktuell noch 7 Jahre rückwirkend möglich. 4 Jahre rückwirkend kann eine Steuererklärung generell abgegeben werden. Allerdings natürlich nur, wenn noch keine Steuererklärung abgegeben wurde!

Wenn allerdings bereits in Vergangenheit Steuererklärungen abgegeben wurden (laut TE ist das der Fall) und die Kosten für Bachelor/Master nicht als Werbungskosten angegeben wurden (das weiß ich nicht), ist das Ganze zu spät...

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sammycm

Wie Verlustvortrag angeben?

sind das nicht nur 4 Jahre?!

WiWi Gast schrieb am 04.02.2021:

Nein, sehe ich auch so. Der TE hat bisher offensichtlich keine Steuererklärungen abgegeben (hoffentlich). Solltest du in den Jahren wirklich Verluste gemacht haben, kannst du deine Steuererklärung aktuell 7 Jahre rückwirkend abgeben.

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WiWi Gast

Wie Verlustvortrag angeben?

sammycm schrieb am 04.02.2021:

sind das nicht nur 4 Jahre?!

Nein, sehe ich auch so. Der TE hat bisher offensichtlich keine Steuererklärungen abgegeben (hoffentlich). Solltest du in den Jahren wirklich Verluste gemacht haben, kannst du deine Steuererklärung aktuell 7 Jahre rückwirkend abgeben.

mittlerweile 7: Bundesfinanzhof (BFH) Urteil vom 13.01.2015 (Aktenzeichen IX R 22/14)

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WiWi Gast

Wie Verlustvortrag angeben?

WiWi Gast schrieb am 04.02.2021:

sammycm schrieb am 04.02.2021:

sind das nicht nur 4 Jahre?!

Nein, sehe ich auch so. Der TE hat bisher offensichtlich keine Steuererklärungen abgegeben (hoffentlich). Solltest du in den Jahren wirklich Verluste gemacht haben, kannst du deine Steuererklärung aktuell 7 Jahre rückwirkend abgeben.

mittlerweile 7: Bundesfinanzhof (BFH) Urteil vom 13.01.2015 (Aktenzeichen IX R 22/14)

Allerdings nur bei Verlusten! Sonst sind es tatsächlich nur 4 Jahre.

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Ceterum censeo

Wie Verlustvortrag angeben?

WiWi Gast schrieb am 04.02.2021:

mittlerweile 7: Bundesfinanzhof (BFH) Urteil vom 13.01.2015 (Aktenzeichen IX R 22/14)

Allerdings nur bei Verlusten! Sonst sind es tatsächlich nur 4 Jahre.

Zweimal Jain. Pauschale Aussagen sind hier nicht möglich, wichtiger ist vielmehr, den Beginn der Festsetzungsverjährung entscheidend und - insb. im Hinblick auf das genannte Urteil - ob eine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde bzw. ob dort ein Verlust entstünde. Eine schlichte Festlegung auf 4/5/6/7/8,5/10,23478 Jahre ist heir nicht zielführend, uU könnte diese sogar 14 Jahre betragen. ;-)
Liebe Grüße

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