Statistik: Finanzvermögen des Staatssektors
(destatis - Finanzvermögen) - Was beschreibt die Statistik, wie wird sie erhoben und wann veröffentlicht?
Was beschreibt die Statistik?
Die Statistik über das Finanzvermögen des Sektors Staat bildet das Finanzvermögen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie ihre jeweiligen Sondervermögen und das der Zweckverbände ab. Hinzu kommt seit dem Erhebungsjahr 2005 das Finanzvermögen aller mehrheitlich-öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staates, die außerhalb der öffentlichen Kernhaushalte mit eigenem - meistens doppischem - Rechnungswesen geführt werden.
Das Finanzvermögen des Staates wird in dieser Statistik durch die folgenden Vermögensarten definiert: Bargeld und Einlagen, Wertpapiere und Finanzderivate, vergebene Kredite, Anteilsrechte sowie alle sonstigen Forderungen der öffentlichen Haushalte. Sowohl die Wertpapiere als auch die vergebenen Kredite werden dabei nach ihren Ursprungslaufzeiten (bis einschließlich 1 Jahr und mehr als 1 Jahr) und nach Emittenten beziehungsweise Schuldnern nachgewiesen.
Zusammen mit der Schuldenstatistik bildet die Statistik über das Finanzvermögen die Grundlage für die Stabilitätsberichterstattung durch die Deutsche Bundesbank an die Europäische Kommission.
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