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Arbeitsvertrag & -rechtRauchen

Arbeitsrecht: Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz haben – diese Tatsache gilt jedoch bedingt. Befindet sich der Arbeitsplatz in einem nach landesrechtlichen Vorschriften erlaubten Raucherraum und die Schutzmaßnahmen zur Gesundheitsgefährdung sind gegeben, ist das Rauchen erlaubt.

Ein weißes Nichtraucherzeichen auf einer Scheibe mit verschwommenem Hintergrund.

Sachverhalt: Besteht Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz?
Der Kläger arbeitet in dem von der Beklagten in Hessen betriebenen Spielcasino als Croupier. Er hat hierzu im Durchschnitt wöchentlich zwei Dienste (jeweils sechs bis zehn Stunden) in einem abgetrennten Raucherraum zu arbeiten. Nur dort und im Barbereich ist den Gästen das Rauchen gestattet. Der Raucherraum ist mit einer Klimaanlage sowie einer Be- und Entlüftungsanlage ausgestattet.

Der Kläger verlangt von der Beklagten, ihm ausschließlich einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die dagegen gerichtete Berufung des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision des Klägers hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg.

Klage abgewiesen: Anspruch kann nur bedingt geltend gemacht werden
Zwar hat der Kläger nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbStättV grundsätzlich Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz. Die Beklagte macht in ihrem Spielcasino jedoch von der Ausnahmeregelung in § 2 Abs. 5 Nr. 5 des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes (HessNRSG) Gebrauch, die das Rauchen in Spielbanken ermöglicht. Sie muss deshalb Schutzmaßnahmen nur insoweit treffen, als die Natur ihres Betriebs und die Art der Beschäftigung dies zulassen. § 5 Abs. 2 ArbStättV verpflichtet sie allerdings, die Gesundheitsgefährdung zu minimieren. Diese Verpflichtung hat sie mit der baulichen Trennung des Raucherraums, seiner Be- und Entlüftung sowie der zeitlichen Begrenzung der Tätigkeit des Klägers im Raucherraum erfüllt.

Informationen zum Urteil rauchfreier Arbeitsplatz